Wird die Entfernung der Inhalte durch einen Richter nach rechtsstaatlichen Grundsätzen angewiesen, oder handelt es sich um eine Form willkürlicher Unterdrückung von Inhalten nach Gutsherrenmanier durch selbsternannte Sauberkeitsapostel?
In ersterem Falle wäre das ganze zu begrüßen und zu unterstützen, im letzteren unbedingt zu verhindern.
Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, wie innerhalb weniger Stunden ein Richter zur Verfügung steht, der sich entsprechend seiner Pflichten sorgfältig und gründlich mit dem jeweiligen Fall auseinandersetzt und daraufhin entscheidet. Angesichts der Überlastung unserer Justiz mit Alltagskram kaum denkbar. Wie soll das also gehen?
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