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BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

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  1. BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor Kapiert es endlich 17.03.10 - 21:40

    Nur Bildzeitungsleser können ein solches Urteil als Sieg begreifen.

  2. Re: BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor IhrName9999 18.03.10 - 10:01

    es wird niemals mehr eine "anlasslose" Speicherung in Deutschland geben - nur Kriminellen und Verdächtige werden in Zukunft überwacht werden, und auch dann nur mit einem Gerichtsbeschluss, zusätzlich dazu sind die Daten nur für die Exekutive zugänglich und auch nur von diesen überhaupt lesbar.

    Übrigens : Ich bin einer der vielen Teilnehmer der Verfassungsbeschwerde, ich habe mich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt ... du ganz offensichtlich nicht, Karlsruhe hat glasklar durchblicken lassen dass der Unbescholtene Bürger in Zukunft unter Garantie nicht überwacht wird bzw. dessen Daten nicht dauerhaft gespeichert werden, lediglich Terroristen und Andere Verbrecher haben etwas zu Befürchten - und das sehe ich Ein und Unterstütze es sogar, wie immer hat Karlsruhe Wahres Recht gesprochen.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.03.10 10:02 durch IhrName9999.

  3. Re: BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor Schön wäre es gewesen 19.03.10 - 18:34

    Auch wenn Du einer der Kläger gewesen sein solltest(was dich Ehren würde)-verstanden hast du das Urteil offensichtlich nicht!

    Das Urteil erlaubt sehr wohl eine "anlasslose"Speicherung der Daten und ist eine Schande für das Gericht!

    Hier das Original
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html


    und hier ein sehr passender Kommentar dazu
    http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_vorratsdatenspeicherung_freibrief_fuer_den_gesetzgeber_story-39001544-41528592-1.htm

  4. Re: BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor IhrName9999 19.03.10 - 19:21

    > Das Urteil erlaubt sehr wohl eine "anlasslose"Speicherung der Daten und ist
    > eine Schande für das Gericht!
    >
    > Hier das Original
    > www.bundesverfassungsgericht.de


    ALLERERSTER ABSATZ
    GANZ OBEN
    ERSTE ZEILE

    Noch Fragen, Sherlock?

  5. Re: BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor Lern zu Ende lesen 19.03.10 - 19:38

    "ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an."


    &
    "# Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
    "
    Damit sogar noch eine Erweiterung gegenüber dem Urspünglichem Gesetz

    "
    IV.

    Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist danach mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar. Der Gesetzgeber kann mit einer solchen Regelung legitime Zwecke verfolgen, für deren Erreichung eine solche Speicherung im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geeignet und erforderlich ist. Einer solchen Speicherung fehlt es auch in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne nicht von vornherein an einer Rechtfertigungsfähigkeit. Bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, unterfällt eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 <46 f.>; 115, 320 <350>; 118, 168 <187>).
    "
    usw.
    Ja,ja nicht das zu Wünschende hineininterpretieren.
    Steht also völlig Konträr gegen das Volkszählungs.und andere bisherige Urteile.

  6. Re: BVerfG erlaubt die anlasslose Speicherung!

    Autor IhrName9999 19.03.10 - 21:34

    Ich hab mal den essentiellen Anteil herausgepickt, damit du ihn (ganz langsam!) Lesen kannst :

    für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig

    Da du so Angst darum hast Überwacht zu werden ... nun dann muss einer dieser Anlässe bei dir gegeben sein, nicht wahr? :-)

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