Das ist mal wieder ein selten dämlicher Vorschlag aus dem Ministerium. Was soll sowas bringen? Der Abmahner sagt: "Haken war gesetzt". Der Zwangskunde sagt "Haken war nicht gesetzt". Dieser Schwachsinn bringt rein gar nichts.
"Internetverträge über digitale Werke bedürfen der nachträglichen rechlichen Untermauerung durch Schriftform" - das wäre eine Verbesserung. Außerdem müssen die Kosten für die erste Mahnung abgeschafft werden. Wenn dann noch für einen Schufa-Eintrag ein gültiges Gerichtsurteil nötig wird, würde der Sumpf der Abzocker endlich mal richtig trocken gelegt werden.
Nenn mir mal einen vernünftigen Vorschlag, den unsere Politiker in der Vergangenheit zustande gebracht haben!!! Nur einen!!!
Die Wende?
Klar, gleich nach der Euroeinführung ^^
Hast du was gegen Ossis? :-P
Nenne mir einen Politiker, der für die Wende verantwortlich ist! Es war das Volk, das die Wende herbeigeführt hat, Politiker haben nur trittbrettfahrend die Lorbeeren eingeheimst und (Ost-)Volkes Willen pervertiert...
___________
"Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"
- Autor unbekannt -
Es ging ja auch um Vorschläge, nicht um Ideen ;-)
Und den Vorschlag haben eine Politiker gemacht.
kirsche40 schrieb:
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> Das ist mal wieder ein selten dämlicher Vorschlag aus dem Ministerium. Was
> soll sowas bringen? Der Abmahner sagt: "Haken war gesetzt". Der Zwangskunde
> sagt "Haken war nicht gesetzt". Dieser Schwachsinn bringt rein gar nichts.
>
> "Internetverträge über digitale Werke bedürfen der nachträglichen
> rechlichen Untermauerung durch Schriftform" - das wäre eine Verbesserung.
Und warum nur für digitale Werke? Warum nicht für jedes bei Amazon gekaufte Produkt? Genau. Weil das den Vorteil der Onlinebestellung gegen Null tendieren lassen würde.
> Außerdem müssen die Kosten für die erste Mahnung abgeschafft werden. Wenn
> dann noch für einen Schufa-Eintrag ein gültiges Gerichtsurteil nötig wird,
> würde der Sumpf der Abzocker endlich mal richtig trocken gelegt werden.
Für die erste Mahnung dürfen in Deutschland keine Gebühren / Kosten etc. angesetzt werden. Außer die haben das seit meinen Rechtsvorlesungen geändert. Glaube ich aber nicht.
Dann hast du aber zumindest einen Teil der Vorlesungen verschlafen.
Die erste Mahnung ist nur dann nicht kostenpflichtig, wenn der Schuldner noch nicht in Verzug ist.
kirsche40 schrieb:
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> Das ist mal wieder ein selten dämlicher Vorschlag aus dem Ministerium. Was
> soll sowas bringen? Der Abmahner sagt: "Haken war gesetzt". Der Zwangskunde
> sagt "Haken war nicht gesetzt". Dieser Schwachsinn bringt rein gar nichts.
Die üblichen Geschäftsprozesse nicht mehr.
>
>
> "Internetverträge über digitale Werke bedürfen der nachträglichen
> rechlichen Untermauerung durch Schriftform" - das wäre eine Verbesserung.
Für wen und wozu? Willst du den Schriftverkehr bezahlen?
> Außerdem müssen die Kosten für die erste Mahnung abgeschafft werden.
Bruhah das erzähl mal dem korrupten Parlament. Das Problem gibt es seit über 20 Jahren (die Tanja Bettelbriefe) initiiert von einem Ar...... = Anwalt vor dem Herrn der immer noch seinen Beruf ausübt. Sitzt zur Zeit im Knast.
Über diese Hyänen gibt es einen Witz der leider auf viele zutrifft.
Was haben eine Samenzelle und ein Anwalt gemeinsam?
Die Chance von ein zu einer Milliarde ein Mensch zu werden.
>AWenn
> dann noch für einen Schufa-Eintrag ein gültiges Gerichtsurteil nötig wird,
> würde der Sumpf der Abzocker endlich mal richtig trocken gelegt werden.
Das ganze ist schlicht und ergreifend Betrug. Wozu die Gesetzesänderung bei etwas wo ein bekanntes Verhalten von Nutzern kriminell ausgenutzt wird.
Muss man überhaupt mahnen? Ich dachte, es sei so, dass bei Überschreiten der Zahlungsfrist automatisch Verzug eintritt und ein Mahnbescheid möglich ist, aber Mahnungen oftmals noch quasi aus Kulanz (und weil man Kunden wohl nicht so überfahren will) geschickt werden?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
kirsche40 schrieb:
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> "Internetverträge über digitale Werke bedürfen der nachträglichen
> rechlichen Untermauerung durch Schriftform"
Geenau.
2x Postlaufzeit für einen MP3-Download.
cu, Paeniteo
GodsBoss schrieb:
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> Muss man überhaupt mahnen? Ich dachte, es sei so, dass bei Überschreiten
> der Zahlungsfrist automatisch Verzug eintritt und ein Mahnbescheid möglich
> ist,
Richtig. Steht so im BGB. Das ist übrigens auch für Angestellte wichtig, wo der Arbeitgeber das Geld zu spät zahlt.
> aber Mahnungen oftmals noch quasi aus Kulanz (und weil man Kunden wohl
> nicht so überfahren will) geschickt werden?
Ebenfalls richtig. Damit kann man dann der Erfüllung des Vertrages "Zug-um-Zug" wieder auf die Beine helfen. Mahnungen sind nichts anderes als Erinnerungen. Leider hatte die Abmahnindustrie die Schriftsätze von Anwälten erstellen lassen. Da entstehen automatisch Gebühren nach Anwaltsgebührenverordnung.
Paeniteo schrieb:
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> kirsche40 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > "Internetverträge über digitale Werke bedürfen der nachträglichen
> > rechlichen Untermauerung durch Schriftform"
>
> Geenau.
> 2x Postlaufzeit für einen MP3-Download.
>
Und wo ist da nun das Problem? Zumal die Masse der Leute sicher nicht ein einzelnes MP3 sondern eine ganze Sammlung im digitalen Warenkorb liegen hat.
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