Dafür muss man nun wirklich kein Prophet sein:
Die VDS bleibt grundsätzlich legal. Prinzipiell ist sie auch zulässig für soziale Netze und andere Dienste, die die Politik in Zukunft für speicherwürdig hält. Es werden ein paar Ausnahmen (vielleicht für Ärzte usw.) und weitgehend wirkungslose Einschränkungen der Verwendung der Daten eingefügt. Es muss halt nur noch alles in umständliches Juristendeutsch umformuliert werden...
Würde ich auch sagen.
Wann hat das Bundesverfasungerciht zuletzt mal nen ordentliches Urteil gebracht?
Deutschland ist halt ein unrechtstaat,denn nicht jedem stehen die selben rechtsmittel zur Verfügung,und die gesetzestexte kann sich jeder hinbiegen wie er will!
Sonst wäre die Zulässigkeit der ÖR die alle bezahlen müssen schon längst vom Tisch!
Und der statt würde nicht gesetze machen,die nur für reiche gelten!
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