was?
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Das ist wie Kachelmann, kein Vergewaltiger ist und auch kein Mutmaßlicher. Nur letzteres ist nicht Nachweisbar und belastet den ehemals Angeklagten.
In dubio pro reo = Freispruch 2. Klasse.
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Vollstrecker schrieb:
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> Das ist wie Kachelmann, kein Vergewaltiger ist und auch kein Mutmaßlicher.
> Nur letzteres ist nicht Nachweisbar und belastet den ehemals Angeklagten.
>
> In dubio pro reo = Freispruch 2. Klasse.
Unsinn.
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wie bitte.
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Irgendwie verquer geschrieben :-D
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Nein, der Poster hat absolut recht.
In anderen Worten: wenn man kein Vergewaltiger (oder Urheberrechtsverletzer ist), weil einem dies nicht nachgewiesen werden kann, ist man auch kein mutmaßlicher Vergewaltiger (oder Urheberrechtsverletzer), weil es heißt "im Zweifel für den Angeklagten". Solange es keine ausreichenden Beweise für die Tat bzw. für die Schuld gibt, ist Dotcom unschuldig, ganz egal was irgendwer "mutmaßt".
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Rein rechtlich mag das in einigen Staaten so sein, aber erzähle das mal einem Häuptling in Afrika.
Seine Formulierung, dass er keinen Rechtsbruch skrupelloser Menschen dulde lässt darauf schließen, dass nichtskrupellose Menschen bei ihm dagegen Narrenfreiheit genießen und auch mal Rechte brechen dürfen. Da er sich selber vermutlich nicht als skupellos hinstellt, darf er sowieso alles, ergo auch mal eine Firma anweisen, eine Domain zu sperren. :-)
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Jaja klar, mir gings auch nur darum, den Inhalt des einen Posts zu übersetzen, den manche scheinbar nicht verstanden haben. :-D
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Mich hatte eher die Schreibweise irritiert "auch mutmaßlichen unschuldig"; Ich denke es sollte "auch mutmaßlich unschuldig" heissen. Und auch die doppelte Nennung. Wenn er unschuldig ist, warum dann auch mutmaßlich unschuldig? Kann man denn unschuldig, aber mutmaßlich schuldig sein?
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SoniX schrieb:
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> Kann man denn unschuldig, aber mutmaßlich schuldig sein?
Juristisch geht das wahrscheinlich irgendwie.
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Nicht nur "irgendwie". Ein "mutmaßlicher Vergewaltiger" wird eben einer Tat beschuldigt. Aber so lange seine Schuld nicht bewiesen wurde, bleibt es eben bei der "Mutmaßung". Wenn er wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, dann kann man diesen Menschen eben als "Vegewaltiger" und nicht bloß als "mutmaßlichen Vergewaltiger" bezeichnen.
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