Immer und immer wieder diese abgedroschene Floskel. "Grundrecht $XYZ darf kein Täterschutz sein!" DOCH DARF ES UND MUSS ES! GRUNDRECHTE EINES MENSCHEN SIND UNANTASTBAR! Gerade in einer Zeit in der der Bürger der korrupten Regierung nicht trauen kann bzw. befürchten muss demnächst für politische Meinungen verfolgt zu werden, oder um Identitätsdiebstahl vorzubeugen.
Müssen wir in Zukunft nackt herumlaufen, weil "Persöhnlichkeitsrecht kein Täterschutz" sein darf? Es könnte ja JEDER ein Messer, oder eine Bombe bei sich tragen! Das würde der Polizei helfen mit ihren inkompetenten Mitarbeitern Terroristen zu finden!

1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.02.13 12:52 durch elgooG.
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Grundrechte sind unteilbar.
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Es kann nicht sein, dass Grundrechte aufgeweicht werden, weil man befürchtet, dass Kriminelle sie missbrauchen könnten - denn dies kommt einer rechtswidrigen Vorverurteilung all jener gleich, die nicht Kriminelle sind.
Gruß, LX
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Zu mal das System was Regeln vergibt keine Täter/Schuldige setzen darf, da man dieses sonst nicht Missbilligen/Umgehen kann fals es korrumpiert wird.
Wahrung der Menschenrechte oder Freie fahrt am Wochenende.
-- Georg Schramm
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