Denn:
1. Wer erwischt wird, hat seine Identität nicht vollständig verschleiert und sich somit nicht strafbar gemacht.
2. Und wer seine Identität vollständig verschleiert hat, hat sich zwar strafbar gemacht, aber kann nicht verfolgt werden. Falls er doch erwischt wird: siehe 1.
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Spaghetticode schrieb:
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> Denn:
> 1. Wer erwischt wird, hat seine Identität nicht vollständig verschleiert
> und sich somit nicht strafbar gemacht.
> 2. Und wer seine Identität vollständig verschleiert hat, hat sich zwar
> strafbar gemacht, aber kann nicht verfolgt werden. Falls er doch erwischt
> wird: siehe 1.
Es könnt dich jemand lokal dabei beobachten und dich verpfeifen. Außerdem wäre dann sicherlich der Versuch strafbar, ähnlich wie auch versuchte Körperverletzung strafbar ist.
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