Also verzeih mir, aber wenn man schon in der Überschrift so falsches Deutsch schreibt, dann lese ich eher deinen Beitrag nicht...
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> Was genau würde das bitte implizieren? Das Gesetz verlangt nur, dass deine
> Identität bekannt "enthüllt" werden kann und das wäre ja gegeben, denn
> sobald du dich auf der Bankseite anmeldest; denn genau dieser Bestimmung
> deiner Identität gilt doch die Anmeldung mit Nutzername und Passwort auf
> der Bankseite.
Seit wann können Logindaten (Benutzername und Passwort) eindeutig der Person zugeodnet werden, die sie gerade verwendet?
R.I.P. Fisch :-(
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Allen die in dem "orginal" Beitrag etwas positiv gefunden haben, kann ich nur empfehlen sich das Internet noch mal aus zu drucken und nach zu lesen ;)
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lottikarotti schrieb:
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> Seit wann können Logindaten (Benutzername und Passwort) eindeutig der
> Person zugeodnet werden, die sie gerade verwendet?
Können sie nicht mit Sicherheit... aber wenn jemand anderes über deine Onlinebanking Logindaten verfügt, dann wäre ein Vermummungsverbot meine kleinste Sorge.
Und auch das Vermummungsverbot zielt ja nur darauf ab, dass du dich nicht als "jemand anderes" ausgeben darfst, aber egal wie du dich als "dich" ausgibst, das es wirklich du bist ist nie und bei keiner Technik der Welt gesichert. Nicht einmal die Tatsache, dass du einen Ausweis vorzeigst sichert, dass das wirklich du bist (der Ausweis kann gestohlen sein und du siehst dem Bild halt nur zufällig ähnlich). Nicht einmal der genetische Fingerabdruck sichert dass es du bist, kann ja auch dein eineiiger Zwillingsbruder sein. Das ganze wird schnell eine philosophische Frage und auf Philosophie habe ich hier keine Lust.
Faktisch ist es so, dass die Bank davon ausgeht, dass es DU bist, der sich hier mit DEINEN Onlinebanking Daten anmeldet, das muss sie auch, denn sonst dürfte sie ja den Kontostand nicht einmal übermitteln. Und in 99,9999% wirst es auch du sein. Und damit bist du nie anonym wenn du online Banking machst und somit auch nie "vermummt".
/Mecki
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