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Landgericht Frankfurt: Megaupload war in Deutschland nicht eindeutig strafbar

Ein deutsches Gericht will dem FBI nicht bei der Verfolgung eines Megaupload-Beschäftigten helfen. "In den USA haben sie einen weltweiten Medienhype um die Schließung von Megaupload starten können. In Deutschland ist das nicht so eindeutig", sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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Beiträge

  1. ... dass der bloße Betrieb eines Filehosters nicht sofort eine Strafbarkeit annehmen lässt.   (Seiten: 1 2 ) 36

    azeu | 13.11.12 16:13 05.12.12 00:02

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    crazypsycho | 14.11.12 18:44 03.12.12 12:14

  3. Vermögensabschöpfung auf Verdacht? 19

    achkeule | 13.11.12 16:58 14.11.12 22:42

  4. Nice reaction face! 2

    PangasiusFilet | 14.11.12 21:17 14.11.12 22:40

  5. Ja, und die "Störerhaftung"? 11

    jude | 13.11.12 20:35 14.11.12 18:27

  6. Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden... 11

    petameter | 13.11.12 17:31 14.11.12 09:41

  7. Re: ... dass der bloße Betrieb eines Filehosters nicht sofort eine Strafbarkeit annehmen lässt.

    LoopBack | 14.11.12 09:18 Das Thema wurde verschoben.

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