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Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

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  1. Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor petameter 13.11.12 - 17:31

    Egal was man von Kim halten mag, gerade an Leuten wie ihm misst sich der Grad an Rechtstaatlichkeit eines Staates.

    Pragmatismus im Sinne der Aushebelung bürgerlicher Grundrechte, wie er anderswo häufig praktiziert wird um dem augenscheinlich "offensichtlichen Straftäter" das Handwerk zu legen, sollte bei uns auf keinen Fall Einzug halten. Denn dann ist Willkür und Missbrauch das Tor geöffnet.

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  2. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor azeu 13.11.12 - 18:01

    > Denn dann ist Willkür und Missbrauch das Tor geöffnet.

    Man muss aber auch immer beide Seiten gegeneinander abwägen. Willkür und Missbrauch durch Kim ist auch nicht auszuschliessen.

    Beim Thema Geld, Betrug etc. spielt der Charakter eines Menschen schon eine gewisse Rolle in Bezug auf das Motiv. Natürlich ist nicht jedes A...loch schuldig, aber jeder Schuldige ist ein A...loch.

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  3. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor Baron Münchhausen. 13.11.12 - 19:03

    Den Beitrag von "petameter" hast du nicht wirklich verstanden, oder?

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  4. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor LoopBack 13.11.12 - 21:43

    petameter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Pragmatismus im Sinne der Aushebelung bürgerlicher Grundrechte, wie er
    > anderswo häufig praktiziert wird um dem augenscheinlich "offensichtlichen
    > Straftäter" das Handwerk zu legen, sollte bei uns auf keinen Fall Einzug
    > halten. Denn dann ist Willkür und Missbrauch das Tor geöffnet.

    Glücklicherweise ist das Einfrieren von Bankkonten ein valides und erlaubtes rechtliches Verfahren. Also werden hier natürlich keine Grundrechte ausgehebelt, sondern geschützt. Aber ich glaube das versteht hier wieder eh keiner (es sei denn, das Recht sich jederzeit nach sonstwo abzusetzen und das erganaurte Geld mitzunehmen ist seit der Bankenkrise ein Grundrecht...)

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  5. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor azeu 13.11.12 - 21:47

    > Den Beitrag von "petameter" hast du nicht wirklich verstanden, oder?

    Hmm, jedenfalls nicht so wie Du.

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  6. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor kitingChris 13.11.12 - 22:15

    azeu schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Den Beitrag von "petameter" hast du nicht wirklich verstanden, oder?
    >
    > Hmm, jedenfalls nicht so wie Du.


    offensichtlich hat azeu es immer noch nicht verstanden ;)

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  7. Re: Der Rechtstaat muss im Zweifel auch für DotCom verteidigt werden...

    Autor azeu 13.11.12 - 22:23

    oder, manche verstehen azeu nicht, hmmm

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  8. "oder, manche verstehen azeu nicht, hmmm"

    Autor fratze123 14.11.12 - 08:41

    Das kommt mir auch so vor. Bei petameter & Co. sehe ich nicht viel, was (auch durch dich) mißverstanden werden könnte.

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  9. Grundrechte hin oder her.

    Autor fratze123 14.11.12 - 08:43

    Es gibt Gesetze.
    Wenn Neuseelands Gesetze die Verhaftungsaktion erlaubt haben, ist alles in Ordnung.
    Das dämliche pseudokritische Gelaber Aussenstehender weist nur darauf hin, dass hier offensichtlich viele Schwarzkopierer ohne jegliches Unrechtsbewußtsein rumturnen.

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  10. Re: Grundrechte hin oder her.

    Autor NERO 14.11.12 - 09:15

    Ich glaube immer noch - das FBI wollte Kim Schmitz mit allen Mitteln weg haben. Und das haben sie ja auch erreicht - MU ist weg. Wahrscheinlich ist man davon ausgegangen, dass er sich erstmal nicht blicken lässt, aber das scheint ja wohl nicht geklappt zu haben.

    Zumindest denke ich, dass das FBI einfach schlampig gearbeitet haben - so nach dem Motto wir wissen eigentlich, dass die Uploader animierst, dass Recht zu brechen, aber nachweisen wollen wir es nicht, wir wollen nur, dass du verschwindest.

    Und wenn man dann natürlich mit stümperhaften Beweismitteln vor einem deutschen Gericht auftaucht, dann braucht man sich nicht wundern, wenn die darauf schließen, dass es gar keine Handlungsbasis gäbe.

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  11. Re: Grundrechte hin oder her.

    Autor theonlyone 14.11.12 - 09:41

    fratze123 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es gibt Gesetze.
    > Wenn Neuseelands Gesetze die Verhaftungsaktion erlaubt haben, ist alles in
    > Ordnung.
    > Das dämliche pseudokritische Gelaber Aussenstehender weist nur darauf hin,
    > dass hier offensichtlich viele Schwarzkopierer ohne jegliches
    > Unrechtsbewußtsein rumturnen.

    Es gibt so einige Länder die haben gesetze nach denen würdest auch du sagen "Da ist gar nichts in Ordnung".

    Ist also sehr scheinheilich das so zu sagen, gerade bei schwammigen Sachen die man so oder so auslegen kann.

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