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Ja, und die "Störerhaftung"?

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  1. Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor jude 13.11.12 - 20:35

    Jeder WLAN betreiber haftet wen sein anschluss gehackt wird...

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  2. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor JackyChun 13.11.12 - 21:40

    jude schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Jeder WLAN betreiber haftet wen sein anschluss gehackt wird...


    Bitte erst informieren bevor getrollt wird.
    Kein Betreiber haftet wenn sein Wlan gehackt wird.
    Er ist nur dafür verantwortlich sein WLan nach bestem Wissen und Gewissen abzusichern. Will heißen WEP ist nur dann eine zulässige Verschlüsselung wenn der Router kein WPA2 kann. Hier wird in der Rechtssprechung vom DAU ausgegangen. Wer natürlich sein WLan ungeschützt offen stehen lässt der kann haftbar gemacht werden und es gab solche Fälle auch schon zuhauf.

    Einige Gruppen unter anderem der CCC, soweit ich weiß, sind gegen diese Form von Haftung. Meiner einer auch. Bei dieser Form von Rechtssprechung müsste man nämlich auch die Telekom haftbar machen wenn man eine Telefonzelle dazu nutzt einen Dealer anzurufen um 5 kg Koks zu bestellen...man kann davon ausgehen das 20 Cent kein ausreichender Schutz gegen Missbrauch ist ne. ;)

    Live with an open mind, or die with your mouth shut.

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  3. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor LoopBack 13.11.12 - 21:46

    JackyChun schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Einige Gruppen unter anderem der CCC, soweit ich weiß, sind gegen diese
    > Form von Haftung. Meiner einer auch. Bei dieser Form von Rechtssprechung
    > müsste man nämlich auch die Telekom haftbar machen wenn man eine
    > Telefonzelle dazu nutzt einen Dealer anzurufen um 5 kg Koks zu
    > bestellen...man kann davon ausgehen das 20 Cent kein ausreichender Schutz
    > gegen Missbrauch ist ne. ;)

    Der Vergleich hinkt: Die eigentliche Straftat ist nicht das Verabreden zum Koks kaufen sondern das Koks kaufen an sich. Und damit hat die Telekom hier nichts zu tun. Anders ist es beim Internet, da über das Internet tatsächlich einige Straftaten möglich sind.

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  4. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor Remy 13.11.12 - 22:44

    Wenn jemand über dein offenes WLAN Dateien mit illegalen Inhalten (illegal, nicht unlizensiert) lädt, hat nur derjenige sich strafbar gemacht. Allerdings kannst du dann mindestens von einer Hausdurchsuchung ausgehen, was nicht sehr angenehm ist.

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  5. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor SaSi 13.11.12 - 22:54

    hausdurchsuchung und beschlagnahmung mit niewiedersehen... :(

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  6. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor azeu 13.11.12 - 23:02

    > beschlagnahmung mit niewiedersehen... :(

    ne, wenn Du selbst unschuldig bist und nichts Illegales auf Deiner Platte zu finden ist, dann bekommst Du natürlich alles wieder zurück. Man kann ja schlecht das Zeug eines Unschuldigen für immer beschlagnahmen.

    Allerdings wird die Hausdurchsung bei Deinen Nachbarn trotzdem in Erinnerung bleiben inkl. der sich daraus ergebenden Gerüchte. Und da kannst Du nur beten, dass es "nur" um Urheberrecht geht und nicht etwa KiPo. Bei KiPo-Verdacht ist es egal ob Du am Schluss schuldig oder unschuldig bist. Den Schandfleck wirst Du nie wieder los -> Ortswechsel.

    Diese Signatur ist in Ihrem Land nicht verfügbar...

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  7. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor LoopBack 13.11.12 - 23:46

    Remy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn jemand über dein offenes WLAN Dateien mit illegalen Inhalten (illegal,
    > nicht unlizensiert) lädt

    "illegal, nicht unlizensiert" >> seitwann ist unlizensiert nicht illegal?

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  8. "dann bekommst Du natürlich alles wieder zurück"

    Autor fratze123 14.11.12 - 08:22

    Jahre später, wenn man nichts davon noch gebrauchen kann. Entschädigung für die ausgefallene Nutzung oder eventuell nötige Neuanschaffungen gibt es nicht, soweit ich weiß.

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  9. seit wann?

    Autor fratze123 14.11.12 - 08:23

    In der Phantasiewelt von Schwarzkopierer-Kellerkindern schon immer. ^^

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  10. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor Pierre Dole 14.11.12 - 18:10

    LoopBack schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Der Vergleich hinkt: Die eigentliche Straftat ist nicht das Verabreden zum
    > Koks kaufen sondern das Koks kaufen an sich.

    Das Verabreden zu einer Straftat ist auch eine Straftat.


    > Und damit hat die Telekom hier
    > nichts zu tun. Anders ist es beim Internet, da über das Internet
    > tatsächlich einige Straftaten möglich sind.

    Über das Telefon kann man auch Straftaten begehen, z.B. Erpressung, Nötigung in Form von Morddrohungen, etc.

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  11. Re: Ja, und die "Störerhaftung"?

    Autor Remy 14.11.12 - 18:27

    LoopBack schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Remy schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Wenn jemand über dein offenes WLAN Dateien mit illegalen Inhalten
    > (illegal,
    > > nicht unlizensiert) lädt
    >
    > "illegal, nicht unlizensiert" >> seitwann ist unlizensiert nicht illegal?


    Ein MP3-Song von Justin Bieber ist nicht per se illegal. Nur das unlizensierte Runterladen davon ist verboten. Eine illegale Datei wäre z. B. ein Kinderporno oder ähnliches.

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