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Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

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  1. Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor hansi110 09.01.13 - 22:50

    ähh, wtf?

    a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    b) welches Motiv hat dabei der Vater, der offenbar den Anschluß nutzt?
    c) nochmals, wtf?

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  2. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor theFiend 09.01.13 - 23:33

    hansi110 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ähh, wtf?
    >
    > a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    Wozu sollten sie?

    > b) welches Motiv hat dabei der Vater, der offenbar den Anschluß nutzt?
    Vielleicht weil der Sohn als Raubmordkopierer noch nicht bekannt ist?
    Ganz nebenbei hätte es den Vorteil der sofortigen Kündigungsmöglichkeit, weil der Sohn noch nicht voll geschäftsfähig ist.
    Komisch ist es trotzdem.

    > c) nochmals, wtf?
    Irgendwie wird wtf heutzutage auch überstrapaziert....

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  3. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor hansi110 10.01.13 - 05:38

    theFiend schrieb:

    > > a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    > Wozu sollten sie?

    Weil Minderjährige keinen Vertrag abschließen können, zum Beispiel.

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  4. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor Dopeusk18 10.01.13 - 07:24

    hansi110 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > theFiend schrieb:
    >
    > > > a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    > > Wozu sollten sie?
    >
    > Weil Minderjährige keinen Vertrag abschließen können, zum Beispiel.


    Provider bekommt Zahlung = Provider is happy..

    sollte es anderes kommen, dann vielleicht..

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  5. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor Brausemann 10.01.13 - 07:37

    hansi110 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > b) welches Motiv hat dabei der Vater, der offenbar den Anschluß nutzt?

    Wenn er selber keinen bekommt, Schufa usw... ;)

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  6. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor posix 10.01.13 - 07:39

    Beim meinem Provider gibt es Kontrollen und ebenso bei den Vorherigen.

    Ohne Kontrolle gibts auch keine Schufaauskunft oder dergleichen, Provider prüfen immer alles da die auch sicherstellen wollen dass der Anschlussinhaber zahlungsfähig ist.
    Alleine die Onlinebestellroutinen waren so eingerichtet das man nicht in der Lage war falsche Angaben zu machen, die bspw. nicht real existieren oder in dieser Kombination die man angab. Um sowas zu erreichen müssen quasi Schnittstellen da sein, unter anderem zur Schufa und anderen Behörden um das zu prüfen.

    Ist mir gerade sehr suspekt wie dieser Anschluss je hätte existieren können, oder ob zu dem Zeitpunkt im Service eine vollkommene Pfeiffe saß ö.Ö

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  7. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor Phreeze 10.01.13 - 08:14

    Brausemann schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > hansi110 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    >
    > > b) welches Motiv hat dabei der Vater, der offenbar den Anschluß nutzt?
    >
    > Wenn er selber keinen bekommt, Schufa usw... ;)

    Eher weil Sohnemann sagt: schwill ins Netz. Vater, hat keine Ahnung vom Internet und Technik, sagt dann ok, gehen wir zum Internethaus und bestellen das Internet. Im Shop sagt er dann: schwill Internet. Hier die Adresse, hier der Name der Internet haben will. Shop macht Vertrag, Vater unterschreibt gleich, dass das Geld brav jeden Monat abgebucht wird. Fertig.

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  8. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor flasherle 10.01.13 - 08:56

    also bei meinem anschluss hätte ich auch alles hinschreiben können. das einzigste was die geprüft haben, war ob die einrichtungsgebühr abgebucht werden kann ;)

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  9. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor wrecked 10.01.13 - 09:18

    flasherle schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > also bei meinem anschluss hätte ich auch alles hinschreiben können. das
    > einzigste was die geprüft haben, war ob die einrichtungsgebühr abgebucht
    > werden kann ;)

    Sorry, aber... EINZIGE!

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  10. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor flasherle 10.01.13 - 09:23

    Stimmt

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  11. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor Verleihnix 10.01.13 - 12:32

    hansi110 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > theFiend schrieb:
    >
    > > > a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    > > Wozu sollten sie?
    >
    > Weil Minderjährige keinen Vertrag abschließen können, zum Beispiel.


    Können sie sehr wohl.

    -7 Jahre: geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB): nicht fähig eigenständig Verträge zu schließen; das Kind benötigt einen gesetzlichen Vertreter (hier: der Vater)

    7-18 Jahre: beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB): kann selbstständig unter gewissen Voraussetzungen Willenserklärungen äußern und damit Verträge schließen (siehe Taschengeldparagraph, usw); der gesetzliche Vertreter müsste Verträge, welche nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft für das Kind sind, nachträglich genehmigen (hier: Kind schließt Vertrag und der Vater genehmigt diesen)

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  12. Re: Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet

    Autor frischmilchpups 10.01.13 - 23:36

    theFiend schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > hansi110 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > ähh, wtf?
    > >
    > > a) betreiben die Provider keinerlei Alterskontrolle?
    > Wozu sollten sie?
    >

    weil sie sonst kein geld kriegen, da der Vertrag nichtig ist und das Geld zurückgezahlt werden müsste

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