Soweit ich mich erinnere: hat er vor Gericht keinen Eid geleistet, darf er dem Gericht die Hucke vollschwindeln bis sich die Balken biegen.
Den "Fahnenstangen" aka Fahndern muss man außerdem nichts weiter mitteilen als einen Namen und sein Geburtsdatum. Über den Rest darf man sie bestimmt auch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit belügen - was sich unter Umständen sehr konstruktiv auswirken kann.
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Als Beschuldigter wird man sowieso nicht vereidigt, sondern höchstens als Zeuge.
Als Beschuldigter bzw. Angeklagter ist man nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
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Leider wird hier im Sinne der Content-Mafia die Wahrheit zensiert.
Muss ich die Politiker bei der nächsten Wahlfarceveranstaltung eben selber rund machen.
Worin bestand nochmal der Unterschied zwischen dem STASI-Staat DDR und der BRD ?
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Kommentare: 345 | letzter Beitrag 19.05. 21:47
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