Muss er nicht die Wahrheit sagen, wie kommt man auf die dumme Idee das zu glauben?
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Cesair schrieb:
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> Muss er nicht die Wahrheit sagen, wie kommt man auf die dumme Idee das zu
> glauben?
Normalerweise muss man doch generell nichts sagen wenn man sich selbst damit belasten würde. Man darf nur nicht lügen denn das wäre ja eine Falschaussage. :)
MFG
http://blackphantom.de/
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BlackPhantom schrieb:
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> Cesair schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> Normalerweise muss man doch generell nichts sagen wenn man sich selbst
> damit belasten würde. Man darf nur nicht lügen denn das wäre ja eine
> Falschaussage. :)
>
> MFG
Als Beklagter kannst du für eine Falschaussage strafrechtlich nicht belangt werden.
Selbiges gilt für Verdunklung, vernichtest du Beweise kann man dich für die Vernichtung an sich nicht belangen.
Deshalb gibt es auch eine Untersuchungshaft.
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Born2win schrieb:
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> BlackPhantom schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Cesair schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> >
> > Normalerweise muss man doch generell nichts sagen wenn man sich selbst
> > damit belasten würde. Man darf nur nicht lügen denn das wäre ja eine
> > Falschaussage. :)
> >
> > MFG
>
> Als Beklagter kannst du für eine Falschaussage strafrechtlich nicht belangt
> werden.
> Selbiges gilt für Verdunklung, vernichtest du Beweise kann man dich für die
> Vernichtung an sich nicht belangen.
> Deshalb gibt es auch eine Untersuchungshaft.
Achso. Danke für die Richtigstellung. Aber das mit dem Lügen gilt für Personen wie Zeugen und so. ;)
http://blackphantom.de/
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Ja, die ganzen Aussagedelikte beziehen sich ausschließlich auf Zeugen, Meineid und Co. . Als Täter selbst kann man entweder die Aussage verweigern ,oder auch Lügen, wenn eine Verweigerung einen nur noch verdächtiger machen würde. Z.B. "Liebten sie das Opfer", "Ja" würde einen nur verdächtig machen, "Ich will dazu nichts sagen" aber genauso. Also ist es völlig legitim wahrheitswidrig einfach "Nein" zu sagen.
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+1
_______________
Fakt ist, man muss sich NIEMALS und unter KEINEN Umständen je SELBST belasten. Es gibt gewisse Maßnahmen, die man lediglich Dulden muss, aber im Ermittlungsverfahren gilt seit jeher, dass Schuld bewiesen werden muss und keine Unschuld.
Wie bereits gesagt sind ausschließlich vereidigte Zeugen zur Wahrheit verpflichtet. (sofern kein Verweigerungsrecht entgegensteht blabla)
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Cesair schrieb:
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> Fakt ist, man muss sich NIEMALS und unter KEINEN Umständen je SELBST
> belasten.
Davon spricht ja auch niemand!
Aber normalerweise ist es so, dass wenn du etwas sprichst, dann muss es die
Wahrheit sein. siehe unter Aussageverweigerung
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Cesair schrieb:
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> +1
> _______________
>
> Wie bereits gesagt sind ausschließlich vereidigte Zeugen zur Wahrheit
> verpflichtet. (sofern kein Verweigerungsrecht entgegensteht blabla)
Das ist schlichtweg falsch. *Alle* Zeugen - also auch nicht vereidigte - sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Bye, K&K,
T-Zee
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Pldoom schrieb:
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> Ja, die ganzen Aussagedelikte beziehen sich ausschließlich auf Zeugen,
> Meineid und Co. . Als Täter selbst kann man entweder die Aussage verweigern
> ,oder auch Lügen, wenn eine Verweigerung einen nur noch verdächtiger machen
> würde. Z.B. "Liebten sie das Opfer", "Ja" würde einen nur verdächtig
> machen, "Ich will dazu nichts sagen" aber genauso. Also ist es völlig
> legitim wahrheitswidrig einfach "Nein" zu sagen.
Ja, weil es Ermessenspielraum gibt und dir niemand etwas anderes beweisen kann.
Dass man Lügen kann, heisst noch lange nicht, dass man es darf.
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Thiesi schrieb:
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> Das ist schlichtweg falsch. *Alle* Zeugen - also auch nicht vereidigte -
> sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
die strafe steigt nur deutlich an soweit ich weis. genauso müssen zeugen auch eine aussage tätigen, falls sie sich weigern gibt es z.B. die beugehaft. dagegen gibt es nur das zeugnisverweigerungsrecht was z.B. bei verwandten, verteidigern oder ehepartnern gilt.
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Was soll denn passieren wenn du lügst und dir wird später das Gegenteil nachgewiesen?
Insofern du niemand andren belastest (falsche Beschuldigung), kann es ja wohl unmöglich sein dass man noch wegen uneidlicher Falschaussage belangt wird.
Beispiel: Du sagst zu nem Polizisten "Du Depp", behauptest vor Gericht dass das nicht stimmt, ein Passant hat es aber genau gehört und du wirst verurteilt.
Dann gibts nur wegen Beleidigung aufn Deckel und nicht wegen Falschaussage.
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Emulex schrieb:
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> Was soll denn passieren wenn du lügst und dir wird später das Gegenteil
> nachgewiesen?
> Insofern du niemand andren belastest (falsche Beschuldigung), kann es ja
> wohl unmöglich sein dass man noch wegen uneidlicher Falschaussage belangt
> wird.
> Beispiel: Du sagst zu nem Polizisten "Du Depp", behauptest vor Gericht dass
> das nicht stimmt, ein Passant hat es aber genau gehört und du wirst
> verurteilt.
> Dann gibts nur wegen Beleidigung aufn Deckel und nicht wegen Falschaussage.
Nur haben die Rechtschaffenden einen gewissen Spielraum und werden dir ggf. eine härtere Strafe reindrücken.
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Stimmt nicht. Nur unter Eid bzw. bei eidesstattlichen Erklärungen.
Lügenverbot gibt es nicht generell in Deutschland.
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Emulex schrieb:
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> Was soll denn passieren wenn du lügst und dir wird später das Gegenteil
> nachgewiesen?
> Insofern du niemand andren belastest (falsche Beschuldigung), kann es ja
> wohl unmöglich sein dass man noch wegen uneidlicher Falschaussage belangt
> wird.
> Beispiel: Du sagst zu nem Polizisten "Du Depp", behauptest vor Gericht dass
> das nicht stimmt, ein Passant hat es aber genau gehört und du wirst
> verurteilt.
> Dann gibts nur wegen Beleidigung aufn Deckel und nicht wegen Falschaussage.
Als Beschuldigter kann man dir eigentlich nicht viel, nur kann es sein, dass man
dir andere entlastende Einwände eben auch nicht glaubt und du deswegen härter bestraft wirst. Einsichtigkeit und Reue wird in der Regel belohnt, Lügerei sicherlich nicht, hat dir das dein Papi nicht beigebracht?
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fratze123 schrieb:
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> Stimmt nicht. Nur unter Eid bzw. bei eidesstattlichen Erklärungen.
> Lügenverbot gibt es nicht generell in Deutschland.
Eine eidesstattliche Erklärung ist in Form nicht nötig, aber wenn du sie abgibst,
dann kannst du für die Lüge gebüsst werden.
Wenn du einfach so lügst, dann musst du damit rechnen, dass man deine Einwände und Entlastungen auch nicht glaubt und du die Härte des Gesetzes im Urteil voll zu spüren bekommst.
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Meine Aussagen sind allgemein gemeint gewesen. Ich war da etwas undeutlich. Ich meine ausdrücklich KEINE Aussagen vor Gericht.
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fratze123 schrieb:
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> Meine Aussagen sind allgemein gemeint gewesen. Ich war da etwas undeutlich.
> Ich meine ausdrücklich KEINE Aussagen vor Gericht.
Auch vor Gericht, kann auf eine Vereidigung verzichtet werden, wenn der Richter
dich auf die Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht hat. Eine Vereidigung kann auch
erst nach einer Aussage erfolgen!
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Technikfreak schrieb:
> Als Beschuldigter kann man dir eigentlich nicht viel, nur kann es sein,
> dass man
> dir andere entlastende Einwände eben auch nicht glaubt und du deswegen
> härter bestraft wirst.
Dass ein Geständnis sich vorteilig auswirkt ist doch ganz klar und im Falle einer sicheren Verurteilung auch empfehlenswert ;)
Aber das ändert nichts daran dass ich lügen darf bis sich die Balken biegen.
> Einsichtigkeit und Reue wird in der Regel belohnt,
> Lügerei sicherlich nicht, hat dir das dein Papi nicht beigebracht?
Doch, aber bis heute tue ich mich angesichts des Zustands dieser Welt echt schwer es zu glauben.
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Emulex schrieb:
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> Technikfreak schrieb:
> > Als Beschuldigter kann man dir eigentlich nicht viel, nur kann es sein,
> > dass man
> > dir andere entlastende Einwände eben auch nicht glaubt und du deswegen
> > härter bestraft wirst.
>
> Dass ein Geständnis sich vorteilig auswirkt ist doch ganz klar und im Falle
> einer sicheren Verurteilung auch empfehlenswert ;)
> Aber das ändert nichts daran dass ich lügen darf bis sich die Balken
> biegen.
Nur wird dir ein Geständnis nicht viel bringen, wenn du beim Lügen erwischt wurdest...
Du kannst jetzt da erzählen, was du willst.
> > Einsichtigkeit und Reue wird in der Regel belohnt,
> > Lügerei sicherlich nicht, hat dir das dein Papi nicht beigebracht?
> Doch, aber bis heute tue ich mich angesichts des Zustands dieser Welt echt
> schwer es zu glauben.
Hat Papi dann doch schlechten Job gemacht...
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Emulex schrieb:
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> Was soll denn passieren wenn du lügst und dir wird später das Gegenteil
> nachgewiesen?
> Insofern du niemand andren belastest (falsche Beschuldigung), kann es ja
> wohl unmöglich sein dass man noch wegen uneidlicher Falschaussage belangt
> wird.
Kommt ganz darauf an ob man Beschuldigter ist oder Zeuge. Als Zeuge vor Gericht musst du die Wahrheit sagen. Sagst du das nicht und es kommt raus, ist das eine uneidliche Falschaussage und kann belangt werden. Auch kann versuchte Strafvereidlung hinzukommen.
> Beispiel: Du sagst zu nem Polizisten "Du Depp", behauptest vor Gericht dass
> das nicht stimmt, ein Passant hat es aber genau gehört und du wirst
> verurteilt.
> Dann gibts nur wegen Beleidigung aufn Deckel und nicht wegen Falschaussage.
Das ist richtig, als Beklagter darf man durchaus Lügen. Gibt man die Tat aber gleich zu und bereut sie (glaubhaft), dann wirkt sich das idr strafmildernd aus.
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