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Sonderkündigungsrecht?

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  1. Sonderkündigungsrecht?

    Autor velo 13.08.12 - 16:13

    Kann ich dann dort kündigen mit Geld-Zuerück (Jahresgebühr), weil nicht mehr alle Sender aufgezeichnet werden können?

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  2. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor Himmerlarschundzwirn 13.08.12 - 16:16

    AGB §7 Abs. 5

    Änderungen des Service

    Anbieter ist berechtigt, den Service zu überarbeiten, zu verändern oder ganz oder teilweise einzustellen, insbesondere aufgrund von veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden. Der Anbieter darf den bisherigen Zugang zum Service zudem jederzeit durch eine andere, leicht zu handhabende technische Zugänglichmachung ersetzen.

    Für den Fall, dass der Anbieter wesentliche Leistungen oder technische Funktionen des Service einstellt, wird der Anbieter den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Einstellung einer Leistung ausüben, anderenfalls gilt die Einschränkung bzw. Einstellung der Leistung als genehmigt.

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  3. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor velo 13.08.12 - 17:39

    Danke. Das ist halt die Frage, was er unter "wesentliche Leistungen" versteht.

    Mal sehen, ob eine solche EMail (rechtzeitig) kommen wird.

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  4. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor samy 13.08.12 - 20:36

    velo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Danke. Das ist halt die Frage, was er unter "wesentliche Leistungen"
    > versteht.
    >
    > Mal sehen, ob eine solche EMail (rechtzeitig) kommen wird.

    Da man die genannten Sender sowieso unter Trash-TV einordnen kann wurde sogar eine Mehrleistung geschaffen, du musst noch draufzahlen ^^

    -------------------------------------------------
    Für offene Standards
    -------------------------------------------------

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  5. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor Hassashin 13.08.12 - 22:45

    velo schrieb:

    > Danke. Das ist halt die Frage, was er unter "wesentliche Leistungen"
    > versteht.

    Die Bereitstellung von Aufnahmen überhaupt? Auch wenn save.tv statt der ÖR und der Privaten nun 24 Kanäle mit Onlinepoker, Verkaufsshows und Nacktquizzshows anbieten, bieten sie wesentliche Leistungen (Aufnahmemöglichkeit) an.

    Aber schon komisch, dass du diese Frage stellst. Wie aus der Antwort von Himmerlarschundzwirn hervorgeht, steht das alles in den AGB. Die du ja durch deinen Klick auf OK und deine Registrierung kennengelernt und auch akzeptiert hast.

    Wieso fragst du uns dann Dinge, die dir eh schon bekannt sein sollten? Fragst du nach der nächsten Wahl auch, ob du ein Sonderkündigungsrecht hast und du nicht lieber doch eine andere Partei wählen kannst?

    Werd erwachsen.

    Gruß
    Hassashin

    --
    Farcebook ist die Pest des Internets und gehört ausgerottet.

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  6. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor Himmerlarschundzwirn 14.08.12 - 07:53

    Komm mal runter, wer liest denn die AGB?

    Das einzige, was du ihm vorwerfen kannst, ist, dass die Antwort eine Googlesuche weit entfernt war :-D

    Außerdem hat er Recht, aus dem Absatz geht nicht eindeutig hervor, ob in diesem konkreten Fall ein Kündigungsgrund gegeben ist.

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  7. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor ImBackAlive 14.08.12 - 11:45

    Himmerlarschundzwirn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Außerdem hat er Recht, aus dem Absatz geht nicht eindeutig hervor, ob in
    > diesem konkreten Fall ein Kündigungsgrund gegeben ist.
    Doch geht es - nein hat er nicht.
    War das jetzt so schwierig?
    Wesentliche Leistungen werden hier nicht angefasst - das sind nämlich wie schon erwähnt die Aufnahmeleistung + Sender, die aufgenommen werden können. Der Umfang der Sender gehört definitiv nicht zu "den wesentlichen Leistungen". Das einzige was save.tv hier gewährleisten muss ist, DASS es Sender (ich würde auch behaupten im Plural) gibt, nicht welche.

    Ob die AGB dann allerdings auch stand halten würden vor Gericht ist eine andere Frage, meiner Einschätzung nach ist dies jedoch in jedem Fall so.
    Es entsteht also kein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Ich frage mich bei derartigen Fragen in Foren jedoch immer nur eins:
    Warum fragt man nicht einfach den Anbieter mit dem man einen Vetrag geschlossen hat? Evtl. geht da ja auch etwas über Kulanz, das weiß man aber nicht, wenn man nicht fragt...

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  8. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor samy 14.08.12 - 15:04

    ImBackAlive schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Himmerlarschundzwirn schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Außerdem hat er Recht, aus dem Absatz geht nicht eindeutig hervor, ob in
    > > diesem konkreten Fall ein Kündigungsgrund gegeben ist.
    > Doch geht es - nein hat er nicht.

    Achso, du bist also Jurist?? Oder wie maßt du dir an, das so genau zu wissen?
    Für mich alles "Laie" klingt es eben NICHT so. Meine Meinung: Das sie die Leistungen anpassen können hat nichts mit dem Sonderkündigungsrecht zu. Und ob die AGB so überhaupt gültig sind, ist noch eine ganz andere Frage.

    -------------------------------------------------
    Für offene Standards
    -------------------------------------------------

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  9. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor ImBackAlive 14.08.12 - 20:27

    samy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ImBackAlive schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Himmerlarschundzwirn schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > Außerdem hat er Recht, aus dem Absatz geht nicht eindeutig hervor, ob
    > in
    > > > diesem konkreten Fall ein Kündigungsgrund gegeben ist.
    > > Doch geht es - nein hat er nicht.
    >
    > Achso, du bist also Jurist?? Oder wie maßt du dir an, das so genau zu
    > wissen?
    Nur promovierte Juristen sind also in der Lage so etwas richtig zu interpretieren?
    Ich finde auch nicht, dass das eine Anmaßung ist - aber bitte: Ich maße es mir einfach so an.

    > Für mich alles "Laie" klingt es eben NICHT so. Meine Meinung: Das sie die
    > Leistungen anpassen können hat nichts mit dem Sonderkündigungsrecht zu.
    Wie meinst du das denn nun? Das musst du mir näher erklären.
    Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus drei möglichen Gründen:
    a) Kulanz. Offensichtlich...
    b) Der Vertrag wird verändert (also Anpassung der AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, etc., etc.)
    c) Die Leistung wird verändert (technisch gesehen auch eine Vertragsänderung, aber nun gut...)

    Du möchtest nun auf Grund von Punkt C dein Sonderkündigungsrecht bei save.tv, weil zwei Sender wegfallen. Du hast aber einem Vertrag zu gestimmt, der die Leistungsänderung vorsieht und abdeckt. Somit wird der Weg zur Sonderkündigung auf Grund dieser Anpassungen versperrt.

    > Und
    > ob die AGB so überhaupt gültig sind, ist noch eine ganz andere Frage.
    Habe ich ja bereits gesagt: Ob die AGB einer richterlichen Prüfung stand hält, steht auf einem komplett anderen Blatt.

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