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Wozu brauchen wir Gesetze, deren Wirkung Gerichte erst klären müssen??? (kT)

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  1. Wozu brauchen wir Gesetze, deren Wirkung Gerichte erst klären müssen??? (kT)

    Autor Der Kommunist 27.02.13 - 09:17

    kein Text

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  2. Re: Wozu brauchen wir Gesetze, deren Wirkung Gerichte erst klären müssen??? (kT)

    Autor Andreas2k 27.02.13 - 10:15

    Die Deutschen Gesetzbücher sind doch voll mit Gesetzen die gar keinen oder nur teilweise Sinn machen.

    Die Frage ist doch: Warum wird dieses Google Gesetz weiter verfolgt wenn es jetzt angeblich so entschärft wurde, das es die eigentliche Zielgruppe (Google) angeblich nicht mehr betrifft.

    Natürlich ist jedem Klar dass das Gesetz in keinster Weise aufgeweicht wurde. Diese Schwammige Formulierung "kleinste Textstellen" stellt ja keine Rechtssicherheit da!

    Eigentlich sollten solche Formulierungen in Gesetzestexten verboten sein. Im Vertragsrecht zum Beispiel wäre so eine Formulierung überhaupt nicht zulässig!

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  3. Re: Wozu brauchen wir Gesetze, deren Wirkung Gerichte erst klären müssen??? (kT)

    Autor JP 28.02.13 - 00:19

    Andreas2k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Frage ist doch: Warum wird dieses Google Gesetz weiter verfolgt wenn es
    > jetzt angeblich so entschärft wurde, das es die eigentliche Zielgruppe
    > (Google) angeblich nicht mehr betrifft.

    Ja das lässt ein mulmiges Gefühl in einem zurück. Ein Gesetz dessen Sinn und Zweck nicht mehr klar definiert ist. Zielt das Gesetz jetzt erst recht auf Blogs ab, die nicht mehr zitieren dürfen ohne sich vorher eine Lizenz beim Verlag zu holen? Damit wären unangenehme Blogs wie Bildblog quasi per Gesetz unwirtschaftlich. Zumal ein Verlag ja nicht verpflichtet ist Lizenzen an ein Blog zu vergeben. Zensur durch die Presse? Das wirkt schon ziemlich absurd.

    > Natürlich ist jedem Klar dass das Gesetz in keinster Weise aufgeweicht
    > wurde. Diese Schwammige Formulierung "kleinste Textstellen" stellt ja keine
    > Rechtssicherheit da!
    >
    > Eigentlich sollten solche Formulierungen in Gesetzestexten verboten sein.
    > Im Vertragsrecht zum Beispiel wäre so eine Formulierung überhaupt nicht
    > zulässig!

    Solche Formulierungen sind verboten. Natürlich nicht explizit, das wäre gar nicht möglich. Aber es gibt das Bestimmtheitsgebot (z.B: Artikel 103 Abs. 2 deutsches GG). "kleinste" ist absolut nicht bestimmt.

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