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Kann sich nur um ein Missverständnis handeln.

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  1. Kann sich nur um ein Missverständnis handeln.

    Autor pholem 03.01.13 - 17:32

    Das Leistungsschutzrecht bezieht sich doch nur auf Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Texten und nicht auf Verlinkungen darauf.
    Ich glaube, es kann sich hier nur um ein Missverständnis handeln. Also entweder ein neuer Mitarbeiter oder Azubi hat hier etwas falsch verstanden und die Kontrolle hat versagt, oder irgendwas in der Richtung.

    In der Web-Welt wird dies jetzt aufgebauscht um gegen das Leistungsschutzrecht zu wettern und die vermeintliche Dummheit dessen Befürworter darzustellen.

    Vielleicht gibt es wirklich einige verblendete Leute, die das Vorgehen der NLI hier korrekt finden, aber Fakt ist, dass es nichts mehr mit dem hierzulande geforderten Leistungsschutzrecht zu tun hat und die News jetzt nur dafür sorgt, dass die aufgebrachten Leistungsschutzrechtgegner nun noch aufgebrachter sind.

    P.S.: Wirkt vllt anders von meinem Text her, aber ich bin kein Befürworter des Leistungsschutzrechts. Aber auch kein Gegner. Ich halte lediglich Hypes, Anti-Hypes und das gegeneinander Aufwiegeln verfeindeter Parteien für schlecht.
    Das ist doch schnell abgefrühstückt: Jedes Gericht welches bei Sinnen ist hat hier in ein paar Tagen geklärt, dass der NLI hier falsch liegt. (Hoffe ich doch...)

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  2. Die Piratenpartei wettert schon ;))

    Autor aktenwaelzer 03.01.13 - 17:53

    pholem schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das Leistungsschutzrecht bezieht sich doch nur auf Auszüge aus
    > urheberrechtlich geschützten Texten und nicht auf Verlinkungen darauf.

    Richtig. Und Deep Linking wurde vom Deutschen BGH auch schon lange als rechtmäßig anerkannt.

    > Das ist doch schnell abgefrühstückt: Jedes Gericht welches bei Sinnen ist
    > hat hier in ein paar Tagen geklärt, dass der NLI hier falsch liegt. (Hoffe
    > ich doch...)

    Denke ich auch.

    Aber das ändert nichts daran, dass damit jetzt noch mal eben im Netz Stimmung gegen das Leistungsschutzrecht gemacht wird. Die Piratenpartei, deren Kompetenzhema das Urheberrecht sein will, twittert schon: https://twitter.com/Piratenpartei/status/286868611799318528



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 03.01.13 18:04 durch aktenwaelzer.

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  3. leider nein

    Autor azeu 03.01.13 - 18:52

    > Eine Lizenz sei nötig, "um direkt auf einen Onlineartikel zu verlinken, auch wenn keine Inhalte direkt auf die eigene Webseite" kopiert wurden, heißt es in dem Schreiben.

    ein Missverständnis sieht für mich anders aus. DAS ist wohl eher als "versuchte Abzocke" zu bezeichnen.

    Diese Signatur ist in Ihrem Land nicht verfügbar...

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  4. Re: leider nein

    Autor -=Draven=- 04.01.13 - 00:00

    Naja ich behaupte mal das es sich nicht um versuchte Abzocke handelt sondern um er gezielte Abzocke, ich werde wohl mal damit beginnen alles auf Links abzusuchen man weiß ja nie...

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  5. Re: Kann sich nur um ein Missverständnis handeln.

    Autor pholem 12.01.13 - 14:27

    Da haben wir's:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irische-Zeitungsverleger-wollen-keine-Lizenzgebuehren-fuer-Verlinkungen-1779004.html

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