1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Politik/Recht
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Leistungsschutzrecht: Sind…

Patent und Logik - ein Traum

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Patent und Logik - ein Traum

    Autor rangnar 31.01.13 - 10:10

    Leider habe ich keine Kenntnis, ob ein "Richter" am Patentgericht eine juristische Ausbildung hat, oder er lediglich ein "Sachverständiger" ist, der einen Schiedsspruch fällen darf. Es könnte jedoch die Möglichkeit bestehen, das eine Ausbildung in Logik und gesunder Menschenverstand nicht unbedingt eine notwendige Eigenschaft für das "Amt" sind.

    Golem zitiert Herr Richter am Patentgericht Jürgen Ensthaler wie folgt:

    "Irgendeinen Vorteil werde Google schon haben, schreibt er in seinem Gutachten. Sonst würde die Suchmaschine Inhalte von Verlagen nicht indizieren. Dass Verlage durch Google mehr Besucher bekommen, gilt ihm ebenfalls nichts. Denn mehr Besucher würden nicht zwingend bedeuten, mehr mit Werbung zu verdienen."

    Find ich super. Zäumen wir mal von hinten auf.

    + "Denn mehr Besucher würden nicht zwingend bedeuten, mehr mit Werbung zu verdienen." Wenn Verlage keine Mehreinnahmen durch zusätzliche Besucher haben, die von Suchmaschinen aus zu ihnen geleitet werden, haben Verlage ja kein finanzielles, wirtschaftliches Interesse in Suchmaschinen gefunden zu werden. Hier genügt also vollkommen und ausreichend die robot.txt . Selbst wenn diese, eventuell unrichtig dargestellt, eine Holzhammer Methode ist. Verlage haben keinen (finanziellen) Vorteil in Suchmaschinen zu erscheinen. Damit steht es ihnen wirtschaftlich frei, dort nicht zu erscheinen. Und das erreicht man auch mit einer Holzhammer-robot.txt-Methode. Die Aufforderung an die Verlage: Entfernt euch selbst aus den Suchmaschinen, wie Herr Ensthaler attestiert, entstehen euch damit keine finanziellen Nachteile.

    + Googles Anspruch und Erfolgsmodell ist ja, das gesamte Internet zu katalogisieren. Was zu Beginn ja ziemlich arrogant, unmöglich und utopisch klang. Aber Google hat es ja irgendwie ganz gut hin bekommen. Der Vorteil ist der Anspruch gute Suchergebnisse zu liefern. Ergebnisse, die alle Seiten einschließen, die gefunden werden wollen. Es gibt keinen Hinweis, das die Listung der Verlagserzeugnisse Google einen finanziellen Vorteil erbringen. Seiten die nicht gefunden werden sollen, werden nicht gefunden. Google zeigt diese nicht an, Nutzer von Google kommen nicht auf diese Seiten. Wissen nichts von deren Existenz. Können also nicht entscheiden, ob deren Inhalt einen Nutzen hätte. Wenn Googles Nutzer die Information nicht anderweitig erhalten, werden andere Suchmaschinen, die, aus welchen Gründen auch immer, diese fraglichen Seiten indiziert haben, Google den Rang ablaufen. Der freie Markt funktioniert also.

    + Schon jetzt haben also die Verlage die Möglichkeit, ohne finanzielle Einbußen, so verstehe ich das Gutachten von Patentrichter Ensthaler, ihre Inhalte aus Googles Suchmaschine heraus zu halten.

    = Wozu braucht es ein Gesetz, wirtschaftlich neutrale, absichtlich und definitiv in eigener Verantwortung liegende Unterlassungen von Verlagen zu belohnen? Den Ausführungen von Patentrichter Ensthaler erscheint mir das LSR genau das zu sein. Die Verlage unterlassen es, dass ihre Leistung (so denn wirklich eine besteht) aus dem Suchindex entfernt wird, und wollen dafür von Google entlohnt werden. Obwohl, so verstehe ich Patentrichter Ensthaler, man durch das de-listing keinen wirtschaftlichen Schaden hätte.

    Ferner stellt sich die Frage, wie viel Googles Lobby-Huren Herrn Ensthaler bezahlt haben, damit dieser diese Bombe ins Gutachten der Verlage schreibt: "Denn mehr Besucher würden nicht zwingend bedeuten, mehr mit Werbung zu verdienen."

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  2. Re: Patent und Logik - ein Traum

    Autor JP 31.01.13 - 15:37

    Die Verlage wollen ein Gelddruckgesetz. Sie stellen Suchmaschinenoptimierte Artikel öffentlich ins Netz, lassen sich von Google verlinken, und wollen dann sicherlich eine nette Summe für das Recht verlinkt zu werden (man beachte die passive Form).

    Könnte ich dann eigentlich auch für meine öffentliche Inhalte im Netz von Google Geld verlangen? Oder muss ich dafür erst einen Verlag gründen? Darf ich dann Google verklagen, wenn ich nicht hoch genug gelistet werde?

    Mir macht es schon bisschen Angst, wenn ein Richter, Jurist und Professor für Urheberrecht, Technik und Co. solch einen Unsinn verzapft. Natürlich, Richter, Juristen und Professoren sind auch nur Menschen, aber man könnte von einer Grundintelligenz ausgehen. Ich kenne auch einige Professoren deren Weltanschauungen teilweise etwas verkorkst sind, aber diese sind trotzdem nicht so offensichtlich, sorry, dumm (oder geldgierig).

    Wenn ich mir seine Stellungnahme (danke für die Verlinkung im Artikel) so durchlese, dann scheint er vor allem eins zu haben, eine sehr hohe Meinung von sich selber. Er stellt Behauptungen und persönliche Meinungen als Fakten hin. Ins Besondere das Schlusswort:

    > Ich bin als Wissenschaftler auch der Ansicht, dass die
    > meisten der wissenschaftlich mit dem Urheberrecht befassten
    > Kollegen diesem Entwurf nicht ablehnend gegenüberstehen.
    > Ich vertrete diese Ansicht, weil ich von den meisten
    > Bearbeitern der großen Kommentare zum
    > Urheberechtsgesetz nichts Gegenteiliges gehört bzw. gelesen habe

    So ein Unsinn, besonders wenn viele Urheberrechtsexperten (wie auch immer man die definiert) gegen das LSR argumentieren.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen

Drosselung: Weitere Erhöhung des DSL-Inklusiv-Volumens möglich
Drosselung
Weitere Erhöhung des DSL-Inklusiv-Volumens möglich

Der künftige Telekom-Chef hat weitere Zugeständnisse bei der umstrittenen DSL-Drosselung angekündigt. Der Videoboom könne bis 2016 noch viel verändern, sagte Timotheus Höttges.

  1. Beim Teutates Asterix und Obelix siedeln für die Telekom
  2. Drosselung Telekom gibt nach - ein bisschen
  3. Sicherheit Telekom will Produkte gegen Cyberangriffe anbieten

Prism: US-Spähprogramme sollen 50 Anschläge verhindert haben
Prism
US-Spähprogramme sollen 50 Anschläge verhindert haben

Die NSA wehrt sich gegen die Kritik an dem Spähprogramm Prism: Im US-Kongress nannte Geheimdienst-Chef Alexander Zahlen zu angeblichen Ermittlungserfolgen.

  1. Berlin-Besuch Proteste gegen Obama wegen Prism angekündigt
  2. Datenschutz Internetfirmen wehrten sich gegen Prism
  3. NSA Prism-Logo verstößt gegen Copyright

Hands on: Huawei Ascend P6 ist schick und schlank
Hands on
Huawei Ascend P6 ist schick und schlank

Huawei hat sein neues Smartphone aus der Ascend-Reihe vorgestellt. Das Ascend P6 setzt weniger auf neue Hardware als auf Design. Es ist schick und schlank und sieht von der Seite aus wie ein iPhone 4.

  1. Huawei Ascend P6 Dünnes Android-Smartphone für 450 Euro
  2. Huawei Mediapad 10 Link 10-Zoll-Tablet mit UMTS-Modem ist da
  3. Android-Smartphone Huawei beginnt mit der Auslieferung des Ascend P2

  1. 3D-Drucker: Stratasys kauft Makerbot
    3D-Drucker
    Stratasys kauft Makerbot

    Der Spezialist für professionellen 3D-Druck Stratasys übernimmt den größten Anbieter von 3D-Desktop-Druckern Makerbot. Der Kaufpreis für das 2009 gegründete Unternehmen liegt zwischen 400 und 600 Millionen US-Dollar.

  2. Microsoft: Office Web Apps bald mit Co-Authoring
    Microsoft
    Office Web Apps bald mit Co-Authoring

    Microsoft erweitert seine Office Web Apps um Co-Authoring, so dass mehrere Nutzer im Browser gleichzeitig an einem Dokument arbeiten können. Damit schließt Microsofts Online-Office in einem wichtigen Aspekt zu Google Docs auf.

  3. Tracking: Mozilla setzt auf das Cookie Clearinghouse
    Tracking
    Mozilla setzt auf das Cookie Clearinghouse

    Das von Aleecia McDonald gegründete Cookie Clearinghouse (CCH) soll Mozillas Problem mit Tracking-Cookies lösen, nachdem das weitgehende Blockieren von Third-Party-Cookies verschoben werden musste.


  1. 07:36

  2. 07:29

  3. 07:22

  4. 23:25

  5. 19:52

  6. 19:21

  7. 18:18

  8. 17:56