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Sowas aus Hamburg?

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  1. Sowas aus Hamburg?

    Autor oni 30.05.08 - 10:28

    Da bin ich ja erstaunt...

  2. Re: Sowas aus Hamburg?

    Autor Störer 30.05.08 - 10:46

    oni schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Da bin ich ja erstaunt...

    Ich auch. Wenn man ein Bild von Marion im eigenen Forum übersieht haftet man beim gleichen Gericht als Störer und muss eine Unterlassungserklärung abgeben.



  3. Re: Sowas aus Hamburg?

    Autor Sir Jective 30.05.08 - 18:35

    Störer schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > oni schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Da bin ich ja erstaunt...
    >
    > Ich auch. Wenn man ein Bild von Marion im eigenen
    > Forum übersieht haftet man beim gleichen Gericht
    > als Störer und muss eine Unterlassungserklärung
    > abgeben.

    Freenet ist ein Konzern, Du und die vielen anderen Hobbywebmaster nicht. Von daher überrascht es mich überhaupt nicht, daß sowas aus Hamburg kommt.

  4. Re: Sowas aus Hamburg?

    Autor asb 01.08.09 - 00:35

    > Freenet ist ein Konzern, Du und die vielen anderen
    > Hobbywebmaster nicht. Von daher überrascht es mich
    > überhaupt nicht, daß sowas aus Hamburg kommt.

    Klingt nach Verschwörungsthorie, könnte trotzdem etwas dran sein. LG Hamburg, Gz. 324 O 111/08, ähnlicher Sachverhalt ("Verlinkung" vs. Spiegelung), andere Konstellation (Beklagtenseite kein Konzern), derselbe Wikipedia-Artikel, identischer Wortlaut wie in Freenet-Fassung, ebenfalls sofortige Entfernung der beanstandeten Passsage nach Kenntnismachung: Artikel trotzdem unzulässig, Abmahnung berechtigt.

    Freenet: hat keine Prüfpflichten verletzt, macht sich Inhalte der Wikipedia durch die Einbindung nicht zu eigen, journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt, keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, öffentliches Informationsinteresse an dem Beitrag besteht.

    LG Hamburg Gz. 324 O 111/08, Verhandlung vom 31.07.2009 (aus dem Gedächtnis): Prüfpflichten verletzt, journalistische Sorgfaltspflicht nicht gewahrt, Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, öffentliches Informationsinteresse an dem Beitrag besteht nicht.

    Ich versteh's nicht, ist aber anscheinend so...

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