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Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

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  1. Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor Sturmflut 23.10.09 - 14:29

    Es gibt nun drei Möglichkeiten:

    - Die Rechteverwerter sehen sofort ein dass die Justiz nur eine verschwindend geringe Anzahl Fälle pro Jahr verarbeiten kann und gehen nur gegen große "Delikte" vor. Man trifft Leute die es wirklich massiv übertrieben haben. Das ist wohl der "korrekteste" Fall und damit könnte Ich ehrlich gesagt sogar leben, denn dann hatte das alles sogar einen Sinn.

    - Die Rechteverwerter sehen es nicht ein und die Justiz geht in Anfragen unter. Die Entscheidungen über Sperrungen werden dermaßen verzögert dass alles keinen Sinn mehr macht und die Justiz die Zusammenarbeit mit den Verwertern irgendwann ablehnt. Das wäre der "beste" Fall, man kann das eventuell sogar noch weiter heraufbeschwören wenn so viele Betroffene wie möglich sich wehren.

    - Die Justiz geht so lange in Anfragen unter bis der Richtervorbehalt wieder gekippt wird. Das wäre der GAU.

  2. Re: Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor TheTank 23.10.09 - 14:39

    - sie Unterschreiben einfach blind alles. Also so wie bei uns.

  3. Re: Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor Karl Schlosser 23.10.09 - 14:55

    Selbst wenn die Richter alles blind unterschreiben, es ist trotzdem Aufwand. Bei 36 Millionen Online-Usern in Frankreich muss man ja eine stattliche Anzahl Sperrungen im Jahr erwirken damit die Abschreckung wirkt.

    Außerdem wird wohl kaum jemand eine solche Sperrung einfach hinnehmen wollen, vor allem wenn der Anschluss zu einer Wohnung mit mehr als einem Bewohner gehört, den Aufwand durch Beschwerden darf man auch nicht unterschätzen.

  4. Re: Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor Tankflut 23.10.09 - 15:06

    Die Beschwerden werden einfach abgeschmettert! Standardschreiben genügt!

  5. Re: Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor zahlendreher 23.10.09 - 15:12

    Interessant ist dabei nur: Welche Rechtsmittel räumt das Gesetz dem - zu recht oder zu unrecht - Beschuldigten ein, sich gegen die Maßnahme zu wehren? Hat er kein Rechtsmittel, genügt Dein Standardschreiben. Hat er jedoch eines, das auch greift und nicht nur auf dem Papier vorhanden ist, sieht das schon anders aus.

  6. Re: Der Richtervorbehalt entscheidet jetzt alles.

    Autor Sturmflut 23.10.09 - 15:39

    Vor allem wird der Staat kein zusätzliches Personal einstellen wollen. Egal wie weit man die Unterschrift des Richters und die Abschmetterung der Beschwerden beschleunigt, das ist alles Arbeitszeit.

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