Es gibt nun drei Möglichkeiten:
- Die Rechteverwerter sehen sofort ein dass die Justiz nur eine verschwindend geringe Anzahl Fälle pro Jahr verarbeiten kann und gehen nur gegen große "Delikte" vor. Man trifft Leute die es wirklich massiv übertrieben haben. Das ist wohl der "korrekteste" Fall und damit könnte Ich ehrlich gesagt sogar leben, denn dann hatte das alles sogar einen Sinn.
- Die Rechteverwerter sehen es nicht ein und die Justiz geht in Anfragen unter. Die Entscheidungen über Sperrungen werden dermaßen verzögert dass alles keinen Sinn mehr macht und die Justiz die Zusammenarbeit mit den Verwertern irgendwann ablehnt. Das wäre der "beste" Fall, man kann das eventuell sogar noch weiter heraufbeschwören wenn so viele Betroffene wie möglich sich wehren.
- Die Justiz geht so lange in Anfragen unter bis der Richtervorbehalt wieder gekippt wird. Das wäre der GAU.
- sie Unterschreiben einfach blind alles. Also so wie bei uns.
Selbst wenn die Richter alles blind unterschreiben, es ist trotzdem Aufwand. Bei 36 Millionen Online-Usern in Frankreich muss man ja eine stattliche Anzahl Sperrungen im Jahr erwirken damit die Abschreckung wirkt.
Außerdem wird wohl kaum jemand eine solche Sperrung einfach hinnehmen wollen, vor allem wenn der Anschluss zu einer Wohnung mit mehr als einem Bewohner gehört, den Aufwand durch Beschwerden darf man auch nicht unterschätzen.
Die Beschwerden werden einfach abgeschmettert! Standardschreiben genügt!
Interessant ist dabei nur: Welche Rechtsmittel räumt das Gesetz dem - zu recht oder zu unrecht - Beschuldigten ein, sich gegen die Maßnahme zu wehren? Hat er kein Rechtsmittel, genügt Dein Standardschreiben. Hat er jedoch eines, das auch greift und nicht nur auf dem Papier vorhanden ist, sieht das schon anders aus.
Vor allem wird der Staat kein zusätzliches Personal einstellen wollen. Egal wie weit man die Unterschrift des Richters und die Abschmetterung der Beschwerden beschleunigt, das ist alles Arbeitszeit.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 218 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 162 | letzter Beitrag 10:16 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.