Da fällt mir nix mehr ein, außer das übliche Wegelagerertum, dass sich in dieser BRD mittlerweile eingeschlichen hat. Siehe auch IHK Beiträge für Selbständige generell, egal ob sie mit denen was zu tun haben. Selbst 1 Mann Betriebe....
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Er kriegt es ja über die Tantentiemenausschüttung wieder .... zum Teil .... wenn er Glück hat
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Nein, der Künstler muss nicht an die GEMA zahlen. Es ist immer der Veranstalter, der an die GEMA zahlen muss.
Wobei es in der Tat auch vorkommen kann, dass Veranstalter und Urheber der Songs ein und die gleiche Person ist. Das ist das wirklich grotesk. Aber das ist ja hier nicht der Fall. Für die GEMA ist es egal, wer die Songs spielt, also ob die Interpret und Urheber die gleiche Person sind. Das kann ich auch durchaus nachvollziehen. Was ist, wenn Bruce Springsteen auf dem Konzert einen Coversong spielt? Geht dessen Urheber dann leer aus? Aber beim Auftritt einer reinen PartyCover-Band muss der Veranstalter auf jeden Fall zahlen? Wo ist die Grenze? Es würde die Sache noch mehr verkomplizieren, wenn man da unterscheiden würde.
Problematischer ist eher die Frage, ob nun auch wirklich die Urheber der Songs, die an diesem Abend gespielt werden (egal ob das der Musiker selbst ist oder irgendwelche anderen Menschen) diese 150.000¤ (abzüglich Verwaltungsgebühren) ausgezahlt bekommen, oder irgendwelche anderen Urheber.
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Wenn er nur eigene Lieder spielt und auch vor dem Konzert vom Band nur eigene Musik läuft und auch die Vorgruppe nur Lieder spielt, die Bruce Springsteen alleine komponiert hat müsste keine GEMA bezahlt werden, wenn Bruce Springsteen Marek Lieberberg die sogenannten "großen" Aufführungsrechte an seiner Musik lizensiert.
Das ist ohne Probleme möglich. Bei manchen Aufführungen ist das auch üblich, zum Beispiel wenn Roger Waters "The Wall" aufführt (an dem er die alleinigen Aufführungsrechte besitzt) oder bei Musicals, wo nur die Musik eines Komponisten gespielt wird.
Nur würde Bruce Springsteen das nie tun
weil er weiß, dass ein ganzer Abend ausschließlich nur mit seinen eigenen Songs selbst für seine Fans doch ein bisschen viel wäre.
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Die 150.000¤ gehen in einen Pott und werden an die Mitglieder des Vorstandes ausgeschüttet. Der reset gebt leer aus.
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> Die 150.000¤ gehen in einen Pott und werden an die Mitglieder des
> Vorstandes ausgeschüttet. Der reset gebt leer aus.
Und bei Foxconn arbeiten 10 Jährige Kinder 14 Stunden am Tag, schlafen die restlichen Stunden angekettet neben dem Fließband, und ihr einziger Lohn ist etwas Brot und Wasser.
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Es gehört einfach die "GEMA-Vermutung" abgeschafft.
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Haudegen schrieb:
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> Es gehört einfach die "GEMA-Vermutung" abgeschafft.
Ähm, ja - nur was hat das mit dem vorliegenden Fall bzw. mit diesem Kommentar zu tun?
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An wen geht das Geld das keinem Künstler direkt zugeordnet wird?
Richtig!
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Nein nein. der Künstler zahl nicht.
Der Gaststättenbetreiber der deswegen keine Livemusik veranstalten kann, der muss zahlen. Na da haben die Künstler ja richtig Glück gehabt. Sie verdienen zwar nix, aber dafür müssen sie ja auch nix zahlen.
--
Was glaubt die GEMA und ihre Vertreter wo das Geld her kommt?
Das geht an anderer Stelle weg.
Weniger Geld für Springsteen. den EINZIGEN der die ganze Veranstaltung möglich, weniger Geld für die Angestellten, Eintrittspreis werden teurer und demnächst
gibt's dann bestimmt Werbepausen.
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teenriot schrieb:
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> An wen geht das Geld das keinem Künstler direkt zugeordnet wird?
> Richtig!
das ist ein minimaler bruchteil des gesamtaufkommens.
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Ja, ist leider so, dass du auch dann, wenn du selber als Künstler einen eigenen Auftritt veranstaltest, zahlen musst, sofern du dich von der Gema vertreten lässt. Ich frage mich, wie die die Gebühren bei den Straßenmmusikern einziehen.
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teenriot schrieb:
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> Nein nein. der Künstler zahl nicht.
> Der Gaststättenbetreiber der deswegen keine Livemusik veranstalten kann,
> der muss zahlen. Na da haben die Künstler ja richtig Glück gehabt. Sie
> verdienen zwar nix, aber dafür müssen sie ja auch nix zahlen.
> ...
Ich halte es für ein Gerücht, dass der Künstler nicht zahlt. Dazu die Gema-Netzseite:
"Das führt dazu, dass ein Urheber, wenn er bei öffentlichen Aufführungen selbst als Veranstalter auftritt, auch für seine eigenen Kompositionen oder Texte GEMA-Lizenzgebühren bezahlen muss."
Quelle: https://www.gema.de/musikurheber/10-fragen-10-antworten.html (Frage 8)
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