Räumt man sich an den Bildern keine Nutzungsrechte ein, darf man sie nicht wiedergeben. Prüft man die Bilder nicht inhaltlich, hat man bald Anleitungen zum Bombenbau darunter. Würde man bei jedem fremden Foto prüfen, ob daran Urheberrechte existieren, müsste man 6 Milliarden Menschen dazu befragen (und Antwort erhalten).
Der BGH sagt damit laut und deutlich Tschüß zu allen Online-Communities, die ihren Sitz in Deutschland haben. Bildupload ist ein Standard-Feature, das kann man nicht abschalten. Und mit diesem Richterspruch ist jede Bildupload-Funktion ökonomischer Selbstmord.
Soweit würde ich nicht gehen.
Es kam nur zu dem Urteil, da Chefkoch sich die Rezepte und Bilder zu eigen macht und zusätzlich die Inhalte prüft.
Die normale Online Community kann nicht alle Inhalte prüfen und sollte es auch nicht schreiben. Besser ist ein Hinweis, dass wenn widerrechtliche Inhalte gefunden werden, man sich melden soll.
Chefkoch hat den Inhalt laut Gericht "selbst vertrieben". Die normale Community enthält nur "Community Inhalte".
Aber ja, Webseiten Betreiber in Deutschland haben es nicht leicht.
Abmahnen ist zu leicht und billig. Betreiber können nicht alles kontrollieren. Das verstehen die meisten Richter aber anscheinend nicht.
YouTube-in-Deutschland---niemals schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Der BGH sagt damit laut und deutlich Tschüß zu allen Online-Communities,
> die ihren Sitz in Deutschland haben. Bildupload ist ein Standard-Feature,
> das kann man nicht abschalten. Und mit diesem Richterspruch ist jede
> Bildupload-Funktion ökonomischer Selbstmord.
Das BGH sagt das alles anders als "laut und deutlich". Denn das Urteil ist ja kein pauschales "Bildupload-Verbot. Denn in diesem Fall gibt es ja zwei Besonderheiten, auf die das Gericht in seiner Urteilsbegründung hinweist: Die Rezepte werden vor der Freischaltung redaktionell überprüft und - das halte ich für das entscheidende - das von den Nutzern gefordert wird, die Rechte an den Bildern an die Firma chefkoch.de zu übertragen. Oder anders formuliert: Die Bildrechte gehen in den Besitz der Firma. In welchen (kleinen) Communities ist denn sowas üblich?!
es betrifft jeden!
siehe: http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo
Zu Eigen macht man sich die Bilder, sobald man sie für seine gewerbliche Zwecke verwendet, d.h. Werbung irgendwo in der Nähe einblendet. Welche (kleine oder große) Community macht das nicht?
Und redaktionelle Prüfung? Das heißt doch eben redaktionell und nicht rechtlich. Und würde man das nicht haben, mischen sich fix die Bilder von Erbrochenem und Bombenbauanleitungen unter die Inhalte, soll das die Lösung sein?
Das war definitiv laut und deutlich, manche haben das nur noch nicht begriffen.
YouTube-in-Deutschland---niemals schrieb:
-----------
> Das war definitiv laut und deutlich, manche haben das nur noch
> nicht begriffen.
PostIntend mit Ausweiskopie. _Du_ lädst Pepes Kochbuch Bilder
hoch, _Du_ zahlst die Abmahnkosten, da Du beim übertragen der
Rechte simpel GELOGEN hast.
Oder: Chefkoch macht auf Community und ändert die Lizenzen.
Damit ist auch erledigt.
In beiden Fällen: in 1 Tag mit dem Anwalt erledigt.
Wenn ich von dir Musik oder Texte _übernehme_, muss ich eben
auch das Recht beachten. Und wenn das eben Beatles Songs
sind, kriege ich ZU RECHT eine auf die Mütze wenn ich so
DUMM bin das nicht zu checken UND mich finanziell abzusichern.
Trockenobst
Ich schreibe schon immer, das nur google meine schönen Ideen für Websites durchsetzen kann, weil man in Deutschland für alles mögliche auf tausende Euros abgemahnt wird.
Speziell bei kostenlosen Sites ist sowas inakzeptabel.
Simple Lösungen:
- Wasserzeichen. Wer was ohne Wasserzeichen auf kommerziellen Seiten anbietet, ist selber schuld bzw. erlaubt implizit (nach 3 Monaten vorlaufzeit zur wasserzeichnung) die Weitergabe.
- Wenn man bei marion eh kostenlos die Bilder kriegt, ist sowas kostenlos abzuwickeln. das abgemahnte Kochbuch muss dann Werbung für Marion machen oder sowas. "Hier war ein bild von marions überlegenem kochbuch".
- Abmahnungen kostenlos übers Wirtschaftsministerium.
- Bestenfalls incrementelle Microbestrafung (jedes Mal wenn er seine preise ohne USteuer anspreist, bezahlt er 1 euro mehr oder sowas. Bei bildern die geupped werden eher nicht oder halt nur, wenn sie ein wasserzeichen hatten, was nicht geprüft wurde.
- die wasserzeichen-checker kostenlos. wasserzeichen reinmachen gegen geld oder was auch immer....
- Die Bilder müssen
- Nur ab gewisser Schöpfungshöhe oder wenn Personen drauf sind. D.h. Produktbilder zum verkaufen sind "vogelfrei" (wir erinnern an Münzenbilder bei Ebay) und nicht schutzwert. D.h. man darf ebay-bilder oder hersteller-bilder rippen. man darf sie nicht abändern oder lesbare texte des Urhebers abändern. Texte wie "Auktion endet morgen" darf man natürlich wegmachen/schwärzen oder selber reinmachen. aber "www.eduscho.de-shop.de" oder sowas natürlich nicht unlesbar machen oder verkriseln.
...
Simple Regeln. Für solche Ideen wird man dann beleidigt.
Überlegt Euch mal, was für Politiker Ihr habt. (ich auch :-( )
Mensch Trockenobst, du willst ein Portal mit user generated Content aufbauen und jedem Mitglied ein PostIdent-Verfahren zumuten? Wann wilst du denn die ersten 10 Mitglieder dabei haben? In 10 Jahren? Das ist ja sowas von weltfremd...
YouTube-in-Deutschland---niemals schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mensch Trockenobst, du willst ein Portal mit user generated
> Content aufbauen und jedem Mitglied ein PostIdent-Verfahren
> zumuten?
Nö, ich habe vor Kundendaten.de.vu.cc.ee.net.org aufzuziehen
und die Leute anonym mit 10cent pro Datensatz den sie in mein superanonymes Portal eintippen, meinen riesen, rechtlich-super-einwandfreien-Reibach zu machen. Mit Foto und Krankenakte
gibts 1€ drauf.
Chefkoch (und andere) wollen das _RECHT_ am Foto. Jeder scheiß
Verlag ala "Bild-Zeitung" hat dafür drei Seiten Arial 8
Rechtsbelehrung für ihre Fotografen. Flicker z.B. will das
Recht NICHT und sind deswegen RIESENGROß.
http://de.docs.yahoo.com/copyright.html
Ich sehe kein Problem eine Communityseite aufzuziehen, solange
der Upload-Prozess sehr klar ist:
"[ ] Die eben hochgeladenen Bilder habe ich NICHT aus dem Netz."
"[ ] Meine IPAdresse ist xx.xx.xx.xx. Ich kann verklagt werden
und musst die Kosten des Verfahrens zahlen wenn ich die
Fotos geklaut habe."
Dann hast Du mit 95% der User keine Sorgen. Die restlichen 5%
werden dann einfach über die IP ausfindig gemacht und die
M****ns dieser Welt haben dann ihren Spass damit. Nicht mein
Problem, nicht das Problem der Communityseite.
Das muss halt von Anfang an klar sein(!).
Trockenobst
YouTube-in-Deutschland---niemals schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mensch Trockenobst, du willst ein Portal mit user generated
> Content
Er will ja gerade NICHT die Fotos in seinen Besitz übernehmen.
Die Theorie, dass irgendwer anonym über ein Internet-Cafe
was hochlädt um danach das Portal abzumahnen ist eben ein
prinzipielles Problem mit jeder Art von _Rechtsübernahme_.
Große Fotoseiten mit Rechteabtretung haben dafür einen
Vertrag, den Du etwas mind. SSLtechnisch zustimmen musst:
http://www.vizero.com/php/royalty_free.php
Andere wollen von dir eine Ausweis-Kopie(!):
http://www.istockphoto.com/faq.php#faq113
Wenn Gesichter/Menschen drauf sind, geht NICHTS(!!) ohne
dass Du die Person benennst und eine schriftliche
"Model Release" als PDF reinschickst.
Das sind die Realitäten. Chefkoch hat hier absolut mit
dem Feuer gespielt, keinerlei Ahnung über das juristische
Minenfeld gehabt - und sich satt die Hand verbrannt.
Eine Zeile im Impressum REICHT dafür eben nicht. Das
hätte man mit zwei Suchen bei Google feststellen können.
Absolut **fahrlässig**.
Baba
YouTube-in-Deutschland---niemals schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Und redaktionelle Prüfung? Das heißt doch eben redaktionell und nicht
> rechtlich. Und würde man das nicht haben, mischen sich fix die Bilder von
> Erbrochenem und Bombenbauanleitungen unter die Inhalte, soll das die Lösung
> sein?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Es gibt eine redaktionelle Prüfung des Benutzercontent -> dann haftet im Falle eines Falles die Redaktion also in der Regel der Webseitenbetreiber.
2. Es gibt keinerlei Redaktion, die Benutzer können alles dumpen, dann haftet im Falle eines Falles (z.B. Bombenbauanleitungen, Urheberrechtsverletzungen) der Benutzer.
Chefkoch.de hat Variante 1 gewählt, also müssen sie nun im Falle von Urheberrechtsverletzungen gerade stehen. Warum sie bis vor den BGH gezogen revisioniert sind, ist mir völlig schleierhaft, da die Gesetzeslage eindeutig ist.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 218 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 162 | letzter Beitrag 10:16 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
E-Mail an news@golem.de

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

Diablo 3 ist toll, sagen viele Spieler - Diablo 3 ist eine Stimulus-Response-Maschine, sagt Rainer Sigl. Der Blogger und leidenschaftliche Gamer erklärt, warum er sich Blizzards jüngstem Werk verweigert.

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.