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wie prüft man das ?

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  1. wie prüft man das ?

    Autor dfgsdfgsd 16.11.09 - 11:02

    Also so richtig praktisch jetzt:
    Wie soll chefkoch.de wissen, dass dieses Bild, welches ich zum Gericht hochlade schon irgendwo anders im netz rumfliegt und geschützt ist?

  2. Re: wie prüft man das ?

    Autor schmöke 16.11.09 - 11:08

    da marions kochbuch immer #1 bei google ist, hätte es gereicht den rezeptnamen bei der bildersuche einzugeben.

  3. Re: wie prüft man das ?

    Autor Sayyadin 16.11.09 - 11:10

    Im Prinzip kann man es garnicht prüfen.
    Sie müssten jetzt denjenigen in Haftung nehmen, der die Bilder hochgeladen hat, weil er ja gegen die Nutzungsbedingngen verstoßen hat. Die Frage ist aber, wie lang das her ist und ob der Bildhochlader noch ausfindig zu machen ist.

    Man könnte ja mal folgenden Fall konstruieren. Ich erstelle mir ein Onlinekochbuch, lad da ein paar Rezepte und Fotos hoch. Weiterhin sperre ich alle Suchmaschinen aus, damit niemand meine Seite je findet. Und nun lad ich eines der Rezepte auf Chefkoch hoch und 3 oder 4 Monate später verklag ich sie dann auf Schadensersatz. So kann man sich quasi selbst Geld erstreiten.

  4. Tja, diese Unsicherheit ist wohl gewollt

    Autor bildermacher 16.11.09 - 11:20

    sonst sähe das Urheberrecht nicht so aus wie es aussieht.

    Fakt ist: Du KANNST nicht wissen, ob irgendwo ein Heckenschütze hockt, der nachher kommt und Rechte geltend macht, es sei denn, Du hast ein Bild selbst hergestellt. Denn das Gesetz macht DICH als Nutzer verantwortlich, den Urheber ausfindig zu machen, und nimmt dabi keine Rücksicht darauf, daß genau das in den meisten Fällen gar nicht möglich ist. Kannst Du das nämlich nicht, weil der Urheber lieber im Verborgenen auf seine Chance lauert, Dich zu verklagen, hast Du halt den schwarzen Peter gezogen, wenn Du davon ausgehst, das Bild sei gemeinfrei, weil kein Urheber zu ermitteln ist.

    Folge: Du kannst keine Bilder verwenden, deren Urheber Du nicht kennst, auch dann nicht, wenn sie eigentlich tatsächlich legal frei nutzbar wären.

    Diese komplizierte Konstruktion unseres Urheberrechtes ist wahrscheinlich gewollt, künstlich erzeugte Unsicherheit bei freien Inhalten ist hier als Kaufanreiz für kommerzielle Angebote zu verstehen.

  5. Re: bitte nochmal nachdenken.

    Autor malerzwerg 16.11.09 - 11:29

    > da marions kochbuch immer #1 bei google ist

    Das ist keine praktikabele Lösung. Denn damit weißt Du nur etwas darüber, ob das Bild auf der Seite der konkreten Kläger veröffentlicht worden ist. Sonst nichts. Was ist mit den anderen 82 Millionen denkbaren Urhebern allein in Deutschland, die müßtest Du alle in gleicher Weise abklappern, um sicher zu sein, gesetzeskonform zu handeln. Oder gestehst Du das Recht nur den Urhebern zu, die schonmal jemanden deswegen verklagt haben? Oder nur solchen, die bei Google die vorderen Plätze belegen? Erkläre Deine Vorstellungen doch bitte mal genauer.

  6. Re: Tja, diese Unsicherheit ist wohl gewollt

    Autor blödkram 16.11.09 - 11:29

    www.pixelio.de

  7. Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor Volker von vorne 16.11.09 - 11:30

    bildermacher schrieb:

    > Folge: Du kannst keine Bilder verwenden, deren Urheber Du nicht kennst,
    > auch dann nicht, wenn sie eigentlich tatsächlich legal frei nutzbar wären.

    Es gibt eine ganz einfache Regel:

    "Verwende keine Werke anderer, wenn Du die Erlaubnis der Verbreitung nicht dazu hast!"

    Das sollte mittlerweile eigentlich jeder wissen. Es gilt für Musik, Filme, Bücher, Bilder usw.

    > Diese komplizierte Konstruktion unseres Urheberrechtes

    Was soll daran kompliziert sein? Die Regel ist ganz einfach.

  8. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor staxx 16.11.09 - 11:37

    Einfacher kann es nicht gesagt werden. Stimme voll zu

  9. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor zyniker 16.11.09 - 11:39

    ja is ganz einfach:
    es darf keine freien bildersammlungen oder sammlungen inkl. bildern geben und basta....

    tolle auslegung von recht :-)

  10. Re: wie prüft man das ?

    Autor Replay 16.11.09 - 11:41

    Indem man die Nutzer dazu verpflichtet, ausschließlich eigene Bilder hochzuladen, welche mit einer Digitalkamera (egal ob DSLR oder Mobiltelefon-Knipse) aufgenommen und unbearbeitet (!) hochgeladen werden müssen.

    So hat man die EXIF-Daten der Kamera und weiß, wann das Bild abgelichtet wurde, zusätzlich hat man alle Infos zur Kamera und die Belichtung. Ich denke nicht, daß jemand seinen Bildschirm abfotografiert, um an das Rezeptfoto einer anderen Internetseite zu gelangen... o.O

    _________________________________________________________________
    Lesen gefährdet die Dummheit シ

  11. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor Jup2 16.11.09 - 11:48

    "Außerdem verlange Chefkoch.de das Einverständnis seiner Nutzer, alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben zu dürfen."

    Also muss Chefkoch.de sicherstellen, dass es die richtigen Namen und Adressen seiner Mitglieder kennt und muss sie dann für den Schaden haftbar machen.

  12. Re: wie prüft man das ?

    Autor G.Fawkes 16.11.09 - 11:51

    Dass ich das jetzt richtig versteh ?
    Es geht um Bilder von essen.

    Manche Menschen haben Problem und manche machen sich Probleme.


    Seit dem ich das weis, ist dieses bescheuerte Kochbuch von Marion für mich gestorben.

  13. Re: Tja, diese Unsicherheit ist wohl gewollt

    Autor bildermacher 16.11.09 - 11:52

    Schön, da hast Du die Wahl unter gegenwärtig dreihundertvierzigtausend Fotos. Was ist mit den ganzen übrigen Millionen von Bildern, die keinem Urheberrechtschutz mehr unterliegen, oder nie einem solchen unterlegen haben?
    Und mal im Ernst: Ich treibe als Urheber, der seine Werke unter einer sogenannten freien Lizenz verfügbar macht, jedenfalls nicht diesen Aufwand, die in eine solche Datenbank einzupflegen. Ich bekomme da doch nichts für. Dieser Aufwand müßte eigentlich denjenigen obligen, die Geld für die Nutzung ihrer Bilder haben wollen. Schließlich bekommen sie ja dann acuh Geld dafür. Eine gesetzlich verankerte, öffentliche, zentrale Datenbank, in der von den jeweiligen Urhebern alle Werke gelistet werden, die *nicht* gemeinfrei sind. Alles was der Urheber da nicht einträgt, kann jedermann nutzen. So einfach könnte das sein, und jeder hätte Rechtssicherheit, mit einem einzigen Blick dahinein. Ein Handwerker stellt schließlich auch eine Rechnung, und erwartet nicht vom Kunden, daß der selbst herausfindet, welche Leistungen er erbracht hat.

    Ich bleibe dabei: Da es vom Gesetzgeber nicht so klar und eindeutig geregelt ist, kann die resultierende Rechtsunsicherheit nur gewollt sein.

  14. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor na 16.11.09 - 11:53

    Wo kommen eigentlich die Bilder von Marions Kochbuch her? Machen die nur eigene oder können da auch Leute ihre eigenen hochladen? Weil dann hätte MK gar keine Urheberrechte an den Bildern, sondern die jeweiligen Fotografen! Wer weiß bei wie vielen Communitys der angemeldet ist....?

    Aber im prinzip müsste es heißen, das man jede Bildhochladmöglichkeit in Communitys abschalten müsste.

  15. Re: bitte nochmal nachdenken.

    Autor Ainer v. Fielen 16.11.09 - 11:55

    Bei "Marions Kochbuch" weiss man das allerdings! Alle Bilder dort sind von diesem Knipser gemacht worden, und seine Intention ist genauso klar, dass die Bilder, die übrigens durch die Bank gut gemacht sind, kopiert werden um anschliessend abmahnen zu können...

    ___________

    "Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"

    - Autor unbekannt -

  16. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor Volker von vorne 16.11.09 - 11:55

    zyniker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ja is ganz einfach:
    > es darf keine freien bildersammlungen oder sammlungen inkl. bildern geben
    > und basta....

    Wer hat denn das behauptet?

    Wenn Du die Erlaubnis hast, darfst Du nach Lust und Laune veröffentlichen.

  17. Re: wie prüft man das ?

    Autor Replay 16.11.09 - 11:56

    Was man ablichtet, ist zweitrangig. Die Rechte liegen beim Fotograf, sofern er das Bild nicht gratis zur jeglicher Verwendung zur Verfügung stellt.

    Ich werde jetzt eine weiße Fläche fotografieren und das Bild nicht freigeben... ;p

    _________________________________________________________________
    Lesen gefährdet die Dummheit シ

  18. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor Volker von vorne 16.11.09 - 11:58

    Jup2 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > "Außerdem verlange Chefkoch.de das Einverständnis seiner Nutzer, alle zur
    > Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an
    > Dritte weitergeben zu dürfen."

    Das bedeutet nicht, dass die User auch bestätigen müssen, dass sie selbst das Recht zur Veröffentlichung auf dieser Plattform haben.

    > Also muss Chefkoch.de sicherstellen, dass es die richtigen Namen und
    > Adressen seiner Mitglieder kennt und muss sie dann für den Schaden haftbar
    > machen.

    Wenn sie die echte Identität kennen, sind sie aus dem Schneider. Dann können sie den Uploader in Haftung nehmen. Für den gilt dann wieder Regel Nr. 1. ;)

  19. Re: Einfach Regel Nr. 1 beachten!

    Autor bildermacher 16.11.09 - 12:00

    Und genau das ist falsch. Es ist Sache desjenigen, der eine Leistung erbracht hat, sich darum zu kümmern, daß er dafür bezahlt wird. Nicht diejenige aller anderen Bürger der Gesellschaft, hier vorauseilend detektivischen Spürsinn zu entwickeln. Die gegenwärtige Rechtslage ist einfach nur krank.

  20. Re: bitte nochmal nachdenken.

    Autor Volker von vorne 16.11.09 - 12:03

    Ainer v. Fielen schrieb:

    > die Bilder, die übrigens durch die Bank gut gemacht sind, kopiert werden um
    > anschliessend abmahnen zu können...

    Oh, wie verwerflich. Da macht jemand wirklich gute Bilder mit einigem Aufwand und lässt es sich nicht gefallen, dass sie von anderen für ihre Zwecke benutzt werden.

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