> http://de.wikipedia.org/wiki/Python
Meines Wissens nach kann das Wort alleine daher nicht als Marke geschützt werden, sondern nur mit einem Zusatz.
Als Beispiel diene hier ein Diskurs über den Firmennamen Software AG im folgenden Artikel:
http://www.it-business.de/recht/weiteres/articles/354132/
--
TigerPixel
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Du meinst so wie "Apple"?
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Ja. Aber das wird doch markenrechtlich erst für Apfelverkäufer und -Produzenten relevant. Das macht man, damit eine Firma nicht den Markt diskriminieren kann. Bei der Software AG wäre das der Fall gewesen.
Und da PSF und Veeber keine Pythonproduzenten sind sollte das kein Problem sein. Zumal Python ja wenigstens im Verkerhr überaus bekannt ist.
Warum bloss niemand bei PSF die Marke angemeldet hat bleibt mir unerklärlich. Das kostet in Europa 9xx EUR
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
TigerPixel.DE schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> > de.wikipedia.org
Was sind den Volkswagen, Bayerische Motorenwerke, Golf, Polo, Passat, Spiegel, Stern, Gala, Bunte, Sueddeutsche, etc?
> Meines Wissens nach kann das Wort alleine daher nicht als Marke geschützt
> werden, sondern nur mit einem Zusatz.
Nein, das ist normalerweise nicht nötig.
> Als Beispiel diene hier ein Diskurs über den Firmennamen Software AG im
> folgenden Artikel:
>
> www.it-business.de
Hier ging es nicht darum, ob der Begriff generisch ist, sondern darum, dass er für die Waren und Dienstleistungen, für die er geschützt werden soll, beschreibend ist.
Apple für Computer ist kein Problem.
Apple für Obst schon.
Und Software AG für eine AG die Software herstellt auch.
--
FaLLoC
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 345 | letzter Beitrag 19.05. 21:47
Kommentare: 207 | letzter Beitrag 00:37 Uhr
Kommentare: 174 | letzter Beitrag 19.05. 23:29
Kommentare: 122 | letzter Beitrag 01:18 Uhr
Kommentare: 101 | letzter Beitrag 19.05. 22:37
E-Mail an news@golem.de

Laut einem SAP Vice President für die Cloud-Sparte sind USB-Sticks mit Schadsoftware und selbstgestrickte IT die Hauptgefahren für die Sicherheit der Unternehmens-IT.

Die Regierungsmehrheit hat im Umweltausschuss verhindert, dass das Verkleben von im Macbook Pro eingebauten Komponenten verboten wird. Diese Praxis erschwert laut einem Gutachten einen Austausch oder eine Reparatur.

Über eine Schwachstelle im Linux-Kernel kann sich ein lokaler Angreifer von einem eingeschränkten Konto Root-Rechte verschaffen. Die Schwachstelle besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Lücke wurde klammheimlich geschlossen.

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

Nahezu zeitgleich mit dem positiven Bericht einer von Apple beauftragten Organisation über die Arbeitsbedingungen bei Foxconn, berichtet die unabhängige Gruppe China Labor Watch über Suizide im Werk in Zhengzhou.

Zwei ehemalige Valve-Mitarbeiter haben auf einer Entwicklermesse eine revolutionäre AR-Brille gezeigt. Damit sollen sich computergenerierte Objekte räumlich korrekt in die Echtwelt einblenden lassen.