Müsste sich das Veber nicht als Wortbildmarke schützen lassen, da Python ein gebräuchlicher Begriff ist? Dann könnte veber sein Logo mit dem Wort "Python" schützen lassen und die PSF schützt sich ihr logo in Kombination mit Python! Und wie soll man bitte beweisen, dass eine Skriptsprache europaweit eingesetzt wird?!
Abgesehen davon ist es lächerlich, jemanden zu verklagen, weil er einen Namen vorher hatte und man ihn nun auch haben will -.-
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> Müsste sich das Veber nicht als Wortbildmarke schützen lassen,
> da Python ein gebräuchlicher Begriff ist?
Volkswagen, Golf, Passat, Polo, Fox, Manta, Senator, Omega, Kapitän, Focus, Stern, Spiegel, Bild, Süddeutsche Zeitung, Gala, Bunte, Bravo, Hörzu, Apple, Oracle, Raider, Mars, Nuts, Milchschnitte, Kinderschokolade, Mon Cheri, Nike, Puma, Rotes Kreuz, Red Bull, Diesel, Ray Ban, Boss, Virgin, Lufthansa, uvm.
Nein, muss man nicht immer.
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FaLLoC
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Lufthansa? was ist daran ein gebräuchlicher begriff?
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