...nennt man Rechtsmißbrauch.
Das wird auch in Deutschland von der Rechtsordnung mißbilligt (§ 242 BGB).
Kein Grund, nach schweizerischen Verhältnissen zu rufen - der Fall ist schlicht hierzulande (noch) nicht entschieden worden.
Das wird aber genauso kommen, wie der "Abmahnindustrie" Einhalt geboten wurde; ich habe da gar keine Bedenken.
Die deutsche Justiz mahlt langsam, aber gründlich.
Gruß
Ein Rechtsanwalt, der über die Berufsgepflogenheiten einiger (sehr weniger, aber leider umso vernehmlicher) Kollegen nur den Kopf schütteln kann.
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