kann man dennoch belangt / verhaftet / gerichtet werden ?
kennt jemand hierzu deutsche Urteile zu ähnlichen Vorkommnissen ?
thx
Würde es welche geben, wäre dieser Artikel nicht auf Golem, Heise und co..
teKKno
admin666 schrieb:
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> kann man dennoch belangt / verhaftet / gerichtet werden ?
> kennt jemand hierzu deutsche Urteile zu ähnlichen Vorkommnissen ?
>
> thx
Nein.
Es gibt keinen Vorsatz. Weder Absicht noch sicheres Wissen noch bedingter Vorsatz kommen in Betracht.
Also ist das wenn überhaupt fahrlässig. Ist es aber auch nicht, da man hierzu die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben muss".
... Wer auf Links klickt, die einfach als "links" bezeichnet sind läuft ja jenem Normbefehl nicht zuwider.
Mithin ist man also nichts weiter außer ein komplett dolos-loses (vorsatzloses) Werkzeug. Keine Strafbarkeit!
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