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Dann hat Kim nix zu befürchten...

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  1. Dann hat Kim nix zu befürchten...

    Autor highrider 07.06.12 - 12:05

    > ... die Festplatten ohne Wissen der dortigen Polizei zu klonen.
    > Die Images wurden auf Datenträgern sofort per Fedex in die USA
    > gesandt.
    > Doch der Datendiebstahl des FBI sei nach neuseeländischem Recht
    > nicht strafbar gewesen, weil Informationen kein "physikalisches
    > Material" seien, erklärte John Pike von der neuseeländischen
    > Staatsanwaltschaft.

    Dann hat Kim in Neuseeland nix zu befürchten. Denn nichts anderes hat sein Service Megaupload den ganzen Tag gemacht: Images klonen und in andere Länder verschicken. gut, dass dieser Punkt bereits geklärt ist.


    highrider

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  2. Re: Dann hat Kim nix zu befürchten...

    Autor groml 07.06.12 - 12:32

    Kim hätte vielleicht vorher ein Copyright auf seine Festplatten setzen sollen... ;)

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  3. Re: Dann hat Kim nix zu befürchten...

    Autor Quantium40 07.06.12 - 14:31

    Es reicht ja, wenn auch nur eine einzige Datei Kims Copyright trägt, damit die FBI-Leute mindestens einen Copyright-Verstoss am Hals haben.

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  4. Re: Dann hat Kim nix zu befürchten...

    Autor SJ 09.06.12 - 13:29

    Urheberrecht entsteht mit dem Akt selbst... da muss nichts angemeldet oder gekennzeichnet werden. Im Patentrecht ist es wiederum anders...

    --
    Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann.

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  5. Re: Dann hat Kim nix zu befürchten...

    Autor berritorre 11.06.12 - 20:43

    SJ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Urheberrecht entsteht mit dem Akt selbst... da muss nichts angemeldet oder
    > gekennzeichnet werden. Im Patentrecht ist es wiederum anders...

    Dem ist in Deutschland so. Soweit ich weiss, gibt es diese Unterscheidung in den USA nicht. Dort ist es das Copyright und das scheint durchaus veräusserbar zu sein, bzw. man muss gewisse Sachen anmelden.

    Das ist ja die grosse Schwierigkeit der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Internet. Grenzüberschreitungen sind da wesentlich einfacher, manchmal kann man es gar nicht vermeiden. Gilt denn nun das Ursprungslandprinzip oder das Bestimmungslandprinzip? Wo ist was passiert?

    Aber eines bleibt klar. Wenn man dem FBI nicht an den Karren fahren kann, weil Informationen ja keine Sachen sind und das in Neuseeland so rechtens ist, dann gibt es ja keine Handhabe Kim auszuliefern, denn wenn etwas in Neuseeland keine Straftat ist, dann kann er dafür auch nicht in ein anderes Land ausgeliefert werden (war ja nach Auffassung des Neuseeländisches Rechts keine Straftat).

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