ist schon drin, muss ich zugeben.
die beliebtesten dateien werden wirklich kaum privatvideos sein in denen leute zu sehen sind, die eh kaum ein schwein kennt. ok, abgesehen von amateur-pornos, aber dafür gibt's ja auch andere platformen...
ausserdem gibt es genug möglichkeiten auf legalem wege geld mit dem zu verdienen was man selbst produziert hat.
auch wenn ich die umkehrung der unschuldsvermutung nicht gutheissen kann - wo kämen wir dann hin? - so muss ich der argumentation teilweise zustimmen.
sogar amateurpornos können illegal sein , wenn du keine alterskontrolle bei der verbreitung sicherstellen kannst...
Nein, die Argumentation der GVU ist dämlich.
Nur weil 95% der Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, verbieten wir keine Autos oder Autohändler.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.01.12 12:33 durch redwolf.
"anstiftung zu straftaten" ist in deutschland verboten. wenn ein autohändler das täte, würde er dafür belangt werden.
im übrigen verstoßen lediglich 95% der autofahrer, die das von anderen behaupten, gegen die verkehrsregeln.
fratze123 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> "anstiftung zu straftaten" ist in deutschland verboten.
Der Hoster stiftet aber mit einer Belohnung nicht dazu an Straftaten zu begehen, sondern Dateien hochzuladen, die oft heruntergeladen werden. Ob illegale Dateien öfter heruntergeladen werden ist irrelevant. Oder klagst du auch Anbieter von legalen Rauschmitteln an, dass sie zu Straftaten anstiften, weil sich jemand die legalen Rauschmittel nicht leisten kann und dafür zu illegalen, billigeren greift?
Uschi12 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> fratze123 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > "anstiftung zu straftaten" ist in deutschland verboten.
>
> Der Hoster stiftet aber mit einer Belohnung nicht dazu an Straftaten zu
> begehen, sondern Dateien hochzuladen, die oft heruntergeladen werden. Ob
> illegale Dateien öfter heruntergeladen werden ist irrelevant. Oder klagst
> du auch Anbieter von legalen Rauschmitteln an, dass sie zu Straftaten
> anstiften, weil sich jemand die legalen Rauschmittel nicht leisten kann und
> dafür zu illegalen, billigeren greift?
Seh ich auch so. Das eine hat mit dem anderen erstmal gar nichts zu tun. Es mag den Upload der Dateien zwar fördern, trotzdem muss die Haftung bei dem liegen, der den Upload begangen hat. Wenn ein Waffenladen 20% Rabatt auf sein Sortiment gibt, und ein Amokläufer damit 100 Leute niederballert, ist dann auch der Waffenladen schuld, oder wie? Wie soll man denn etwas verhindern, von dem man keine Kenntnis hat, das ist einfach absurd.
Ansonsten müsste auch die Telekom haften, die den Uploadern die Highspeedleitungen zur Verfügung stellt, und die Festplattenhersteller, die die Server mit den nötigen Kapazitäten ausstatten, ahja und die Stromkonzerne natürlich, die das ganze Internet am Leben erhalten.
Uschi12 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> fratze123 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > "anstiftung zu straftaten" ist in deutschland verboten.
>
> Der Hoster stiftet aber mit einer Belohnung nicht dazu an Straftaten zu
> begehen, sondern Dateien hochzuladen, die oft heruntergeladen werden. Ob
> illegale Dateien öfter heruntergeladen werden ist irrelevant. Oder klagst
> du auch Anbieter von legalen Rauschmitteln an, dass sie zu Straftaten
> anstiften, weil sich jemand die legalen Rauschmittel nicht leisten kann und
> dafür zu illegalen, billigeren greift?
ob man das als anstiftung zur straftat durchbekommt würd ich stark bezweifeln. aber wenn die einzige möglichkeit durch einen service geld zu verdienen ist, illegalen content hochzuladen, dann is das doch seeehr grenzwertig findest du nich?
im endeffekt is das doch nur eine umschreibung für: wir bezahlen euch für illegalen content.
oder glaubt hier echt einer irgendein legaler upload von ein paar studenten, kleinen betrieben oder familien die nur in nen kleinen kreis verbreitet werden, kommt gegen nen aktuellen blockbuster an dessen link massiv beworben wird?
redwolf schrieb:
> Nein, die Argumentation der GVU ist dämlich.
Hört, hört!
> Nur weil 95% der Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, verbieten wir
> keine Autos oder Autohändler.
Es will niemand die Filehoster verbieten, sondern für eine wohldefinierte Teilmenge der Filehoster soll das Haftungsprivileg aufgehoben werden.
cry88 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> ob man das als anstiftung zur straftat durchbekommt würd ich stark
> bezweifeln. aber wenn die einzige möglichkeit durch einen service geld zu
> verdienen ist, illegalen content hochzuladen, dann is das doch seeehr
> grenzwertig findest du nich?
>
> im endeffekt is das doch nur eine umschreibung für: wir bezahlen euch für
> illegalen content.
>
> oder glaubt hier echt einer irgendein legaler upload von ein paar
> studenten, kleinen betrieben oder familien die nur in nen kleinen kreis
> verbreitet werden, kommt gegen nen aktuellen blockbuster an dessen link
> massiv beworben wird?
Damit kann man sicherlich das Geschäftsmodell hinterfragen, aber wohl kaum nur aufgrund dessen was "jemand glaubt" oder "alle wissen" verurteilen. Zumindest wenn man die Gesetze nicht entsprechend zurechtbiegt, wie es wohl bei einer Auslieferung an die USA passieren würde.
Man mag von der GVU als solches halten was man will. Aber ich halte die Leute dort jedenfalls nicht für völlig merkbefreit sondern lediglich für extreme Lobbyisten.
Natürlich zieht die (finanzielle) Belohnung für "beliebte" Uploads illegalen Content an wie Motten das Licht. Bei legalen Anwendungen, wie die Bereitstellung von Updates, Patches, Demos usw. bezahlt i.d.R. der Uploader (Firma) dafür, dass sein Content breit und schnell verfügbar ist (Auslagerung IT-Dienstleistung). OS Distributionen werden i.d.R. über andere Systeme verteilt (HTTP, FTP, Torrents).
Bliebe noch die Gruppe der Künstler, die Kostproben ihrer Arbeit ganz oder teilweise kostenlos der Allgemeinheit verfügbar machen wollen. Hier werden aber oft Youtube, myVideo und sonstige andere Cloudservices genutzt, wegen der besseren Suchfunktionen und der Verknüpferung verwandter Inhalte sowie Feedback-Funktionen.
Last but not least bliebe da noch das Sharen privaten Contents vornehmlich Videos, Fotos usw. Das dürfte sich aber angesichts Alternativen wie Microsofts Skydrive, Dropbox und und und sehr in Grenzen halten. Der Austausch von internen Unternehmensdaten wird sich meist auf Grund der IT-Policies verbieten.
Und wenn man sich Rapidshare mal als Beispiel herauspickt - was ist denn in den einschlägigen Boards passiert, als die ihr Modell umgestellt haben. Sie wurden geradezu von der "Release"-Szene boykottiert. Jedenfalls sieht man heutzutage nur noch wenig Links in Richtung Rapidshare.
Es darf also m.E. sehr wohl unterstellt werden, dass einige OCHs gezielt auf kritischen Content spekulieren. Warum sollte ich als Endkunde für bessere Download-Performance in Sicht der eingangs genannten Dinge denn bezahlen?! Da tut sich IMHO schon ein gewisser Widerspruch auf. Und genau den spricht der GVU-Fuzzi auch an und hat m.E. damit leider recht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.01.12 14:05 durch Anyone.
Und du bist der Meinung, dass der Fakt, dass es Konkurrenz gibt für gewisse Anwendungsbeispiele und die Meinung (!), dass dies ohne illegalen Content ein Widerspruch darstellt ausreicht um Megaupload wegen "Anstiftung zu einer Straftat" zu verurteilen? Wenn das passiert bin ich endgültig von der Rechtsprechung enttäuscht.
Uschi12 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Und du bist der Meinung, dass der Fakt, dass es Konkurrenz gibt für gewisse
> Anwendungsbeispiele und die Meinung (!), dass dies ohne illegalen Content
> ein Widerspruch darstellt ausreicht um Megaupload wegen "Anstiftung zu
> einer Straftat" zu verurteilen? Wenn das passiert bin ich endgültig von der
> Rechtsprechung enttäuscht.
Nein, das ist ja auch nicht Thema des Golem-Artikel. Darin wurde m.E. diskutiert, ob man dem Geschäftsmodell der OCH auf Grund des Missbrauchspotentials verschärfte Betriebsbedingungen auferlegen soll/muss oder nicht. So gesehen, ist das auch in der Wirtschaft gar nicht mal so unüblich, dass bestimmte Wirtschaftszweige zusätzliche Auflagen beachten müssen.
Mit einer Verurteilung zur Anstiftung einer Straftat hat das gar nix zu tun. Hier wird man in den Gerichtsverfahren sehen, ob die Ankläger Beweise dafür erbringen können, dass die Betreiber von Megaupload dies wissentlich und direkt befördert haben.
azeu schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> die beliebtesten dateien werden wirklich kaum privatvideos sein in denen
> leute zu sehen sind, die eh kaum ein schwein kennt.
Es gibt mehr als genug Inhalte, welche legal getauscht werden können und die auch Interesse erwecken. Sei es Open-Source-Software, alte Musik oder Bücher, bei denen das exklusive Nutzungsrecht ausgelaufen ist, der gesamte Katalog der Creative-Commons-Musiker, die Blender-Filme oder andere CC-Filme, usw.
> Sei es Open-Source-Software, alte Musik oder Bücher, bei denen das exklusive Nutzungsrecht ausgelaufen ist,
mal ehrlich, in den letzten 15 jahren habe ich persönlich noch NIEEEEEEE open-source-software von megaupload & co. geladen, sondern immer nur von den jeweiligen homepages der betreiber der software. schon allein aus angst, dass code von fremden quellen mit viren & co. verseucht sein könnte.
für den tausch von privaten dingen gibt es inzwischen dropbox, ubuntu one und wie sie alle heissen. da ist der tausch sogar bequemer als über megaupload.
dass auch legal inhalte über filesharing getauscht werden, möchte ich gar nicht bezweifeln, auch die GVU nicht, aber die mehrheit des contents wird wohl weniger legal sein. seien wir doch mal ehrlich... :)
dass das aber so ist und sich in den letzten jahren so entwickeln konnte, daran trägt die filmindustrie selbst schuld. genauso wie die musikindustrie anfangs. die filmindustrie wird auch eines tages merken, dass man auch mit niedrigeren preisen seine kosten wieder einspielen kann, nämlich dann wenn die zielgruppe grösser wird - wofür das internet ideal geschaffen ist - aber bis dahin wird noch eine weile vergehen fürchte ich. irgendwann wird auch die filmindustire die weisheit einholen, da bin ich mir ganz sicher. vor der weisheit kann man weglaufen, aber nie entkommen, egal wie schnell man ist :P
Anyone schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Nein, das ist ja auch nicht Thema des Golem-Artikel. Darin
> wurde m.E. diskutiert, ob man dem Geschäftsmodell der
> OCH auf Grund des Missbrauchspotentials verschärfte
> Betriebsbedingungen auferlegen soll/muss oder nicht.
So wäre es in der Tat vernünftig, nur lese ich das aus dem Artikel - und auch der sonstigen Berichterstattung darüber - nicht heraus.
Letztlich ist es eine reine Interessenabwägung:
Die GVU vertritt die Interessen der Verwertungsindustrie, die bisher selbst dafür verantwortlich ist festzustellen, dass irgendwo nicht genehmigte Kopien herumschwirren, deren Löschung sie dann per formlosen Antrag veranlassen können. Was sich so simpel anhört, erfordert tatsächlich einen beträchtlichen Personal- und Zeitaufwand mit dementsprechenden Kosten, die dieses Gewerbe - ökonomisch und menschlich durchaus nachvollziehbar - natürlich einsparen möchte.
Stattdessen sollen die Kosten für die Kontrolle solcher Inhalte vom Anbieter der Dienste getragen werden, indem diese kontrollieren müssen, was bei ihnen hochgeladen wird. Auch das klingt erst einmal durchaus recht und billig, ist jedoch angesichts des schieren Datenvolumens nicht praktikabel und rührt somit an der Existenz der OCH.
Daher wird das Ganze hierzulande den gleichen Ausgang nehmen wie bisher immer in solchen Fällen. Vorgericht wird festgestellt: Der Filehoster stellt eine Dienstleistung bereit, die von konkreten Inhalten losgelöst ist. Auch der neue Klageansatz der Pämierung von eifrigen Uploadern besonders attraktiver Inhalte wird daran nichts ändern, weil ein dementsprechendes Grundsatzurteil an dem Umstand rührt, ob ein Anreiz durch Prämien eine höhere Mitverantwortung des Ausrichtenden für die Handlungen des Prämienempfängers bedingt. Da aber der Wettbewerb aller Branchen (nicht nur hierzulande) auf Prämien, Rabatten etc. beruht, wird daran nicht gerüttelt werden.
Was aber bleibt ist, dass wieder einmal durch den verlängerten Arm der Rechtverwerter mit Schmutz geworfen wurde, der in den Augen von Lieschen Müller die ganze Internetgemeinde ein Stück weiter kriminalisiert und in den Augen der Internetgemeinde den Urheber und dessen Rechte zu etwas macht, dass nicht besonders schützenswert ist. Geholfen ist damit niemanden, noch nicht einmal den Rechteverwertern selbst, die das Ganze erst angeleiert haben. Das wurmt mich.
azeu schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> mal ehrlich, in den letzten 15 jahren habe ich persönlich
> noch NIEEEEEEE open-source-software von megaupload
> & co. geladen, sondern immer nur von den jeweiligen
> homepages der betreiber der software.
Du würdest Dich wundern, wie häufig der Download dabei - gerade bei sehr beliebter Software - letztlich doch von einem Filehoster erfolgte. Die Websites von Open-Source-Autoren können zumeist den Traffic nicht stemmen, den die Beliebtheit erzeugt, weshalb der Download-Link intern umgeleitet wird.
azeu schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> dass das aber so ist und sich in den letzten jahren so entwickeln konnte,
> daran trägt die filmindustrie selbst schuld. genauso wie die musikindustrie
> anfangs. die filmindustrie wird auch eines tages merken, dass man auch mit
> niedrigeren preisen seine kosten wieder einspielen kann, nämlich dann wenn
> die zielgruppe grösser wird - wofür das internet ideal geschaffen ist -
> aber bis dahin wird noch eine weile vergehen fürchte ich. irgendwann wird
> auch die filmindustire die weisheit einholen, da bin ich mir ganz sicher.
> vor der weisheit kann man weglaufen, aber nie entkommen, egal wie schnell
> man ist :P
Sehe ich auch so, bis Heute gibt es keine gescheite Video on Demand Plattform in Deutschland, die ein gescheites Portfolio bietet und alle mobilen Geräte unterstützt. Schaut man sich Maxdome und Ko. an, vergeht einem schnell der Spaß. Mit ordentlichen Flatrate angeboten würden die sich schon längst eine goldenere Nase verdienen, ich wäre auch gewillt bis zu 20¤ im Monat für eine wirklich gute Plattform zu zahlen. Solange sowas nicht existiert im Video- und Musikbereich, werden die das Piraterie-Problem niemals in den Griff bekommen.
Sammie schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wenn ein Waffenladen 20% Rabatt auf
> sein Sortiment gibt, und ein Amokläufer damit 100 Leute niederballert, ist
> dann auch der Waffenladen schuld, oder wie? Wie soll man denn etwas
> verhindern, von dem man keine Kenntnis hat, das ist einfach absurd.
hmm, wenn der waffenhändler weiß, dass seine kunden mit gefälschtem waffenschein bei ihm einkaufen, hätte er meiner meinung nach sehr wohl eine mitschuld an einer mit diesen waffen durchgeführten straftat. und selbst ohne eine straftat müsste er selbstverständlich davon abgehalten werden, seinen laden weiterzuführen, wenn er bei gefälschten waffenscheinen ständig die augen zudrücken würde. das wäre wohl ein passenderes beispiel, wenn du nen waffenvergleich willst.
es geht aber nicht ausschließlich um das bonussystem, sondern auch um die löschung von duplikaten und generell um das dummstellen der betreiber beim aufspüren illegaler uploads. eine private datei wird nicht tausende male heruntergeladen, i.d.r. noch nicht einmal hundert mal! das link duplizieren ist genau so billig. wenn eine datei als illegal gemeldet wurde, können auch noch korrekte private urls davon vorhanden sein. unwahrscheinlich, aber meinetwegen.. doch wenn eine vorher gemeldete datei auch von einer bisher nicht gemeldeten url zig mal heruntergeladen wird, sollte diese spätestens dann automatisch als illegal eingestuft werden, weil auch dann durch die anzahl der downloads eine privatkopie praktisch ausgeschlossen werden kann.
Anyone schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Nein, das ist ja auch nicht Thema des Golem-Artikel.
Aber Thema meines Posts auf den du geantwortet hast.
TTX schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> azeu schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > dass das aber so ist und sich in den letzten jahren so entwickeln
> konnte,
> > daran trägt die filmindustrie selbst schuld. genauso wie die
> musikindustrie
> > anfangs. die filmindustrie wird auch eines tages merken, dass man auch
> mit
> > niedrigeren preisen seine kosten wieder einspielen kann, nämlich dann
> wenn
> > die zielgruppe grösser wird - wofür das internet ideal geschaffen ist -
> > aber bis dahin wird noch eine weile vergehen fürchte ich. irgendwann
> wird
> > auch die filmindustire die weisheit einholen, da bin ich mir ganz
> sicher.
> > vor der weisheit kann man weglaufen, aber nie entkommen, egal wie
> schnell
> > man ist :P
>
> Sehe ich auch so, bis Heute gibt es keine gescheite Video on Demand
> Plattform in Deutschland, die ein gescheites Portfolio bietet und alle
> mobilen Geräte unterstützt. Schaut man sich Maxdome und Ko. an, vergeht
> einem schnell der Spaß. Mit ordentlichen Flatrate angeboten würden die sich
> schon längst eine goldenere Nase verdienen, ich wäre auch gewillt bis zu
> 20¤ im Monat für eine wirklich gute Plattform zu zahlen. Solange sowas
> nicht existiert im Video- und Musikbereich, werden die das
> Piraterie-Problem niemals in den Griff bekommen.
/sign
Versucht mal für VOD Geld auszugeben. Nach all den Jahren ist es immer noch unmöglich, ein brauchbares Angebot zu finden, dass sich auch anständig nutzen lässt. Ich frage mich ganz ehrlich immer öfter, ob die mein Geld überhaupt wollen.
Zu dem GVU Dünnpfiff: Naja, die Lobby und der Gesetzgeber werden es schon richten. Fragt sich nur, mal wieder, zu welchen Gunsten.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 167 | letzter Beitrag 14:25 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.