ein Filehoster, der in meine Dateien reinguckt, die ich hochlade, was soll das denn?
Macht ein Bänker das auch? Musser? Haftet der, wenn ich illegales zeug in mein Schliessfach packe?
elegon schrieb:
> öhm... Kokain im Bankschliessfach... Bank haftet?
Dein Vergleich ignoriert die Bedingung:
"Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen"
Youssarian schrieb:
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> Dein Vergleich ignoriert die Bedingung:
> "Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein
> Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert,
> wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet,
> sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen"
Nach der gleichen Begründung spekulieren Banken, die anonyme Schließfächer oder Nummernkonten anbieten auf Kunden, die Gründe dafür haben, mit dem Inhalt des Schließfaches oder des Kontos nicht in Verbindung gebracht zu werden. Für Kunden, die rechtlich einwandfreien Geschäften nachgehen und nicht einmal Hinterziehung beabsichtigen, sind diese Dienstleistungen auf den ersten Blick komplett uninteressant.
Und ebenso, wie Dir sicherlich auf den zweiten Blick ein paar Szenarien einfallen werden, in denen die angebotene anonyme Verwahrung auch für rechtschaffende Bürger interessant sein könnte, gibt es Szenarien, in denen der Upload attraktiver Inhalte nicht identisch mit der illegalen Vervielfältigung geschützten Materials ist.
Youssarian schrieb:
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> elegon schrieb:
>
> > öhm... Kokain im Bankschliessfach... Bank haftet?
>
> Dein Vergleich ignoriert die Bedingung:
>
> "Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das
> Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine
> Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen"
Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass eine Bank auf das
Hinterlegen von Schwarzgeld spekuliert, wenn sie Kunden für das Anwerben neuer Kunden bezahlt. Dass sie eine Ausnahme bildet, sollte sie gegebenenfalls selbst darlegen müssen
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