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Und trotzdem...

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  1. Und trotzdem...

    Autor Der schwarze Ritter 30.01.12 - 11:18

    gibt es genügen Inhalte, die auch von Privatleuten massenhaft Downloads generieren können. Urlaubsvideos mögen nicht dazu gehören. Allerdings entwickeln manche in ihrer Freizeit Software, die andere gut finden, selbst geschriebene Texte können Downloads generieren, ebenso wie selbst gedrehte Pornos. Letzteres dürfte der größte Teil sein, der legal und gleichzeitig sehr oft heruntergeladen worden ist. Treiberdateien und offene Betriebssysteme stellen einen weiteren Teil, der Entwicklern eventuell einen Teil der Kosten wieder hereinbringen kann.

    Pauschal zu behaupten, dass legale Downloads keine großen Downloadzahlen haben können, ist schlichtweg Bullshit.

  2. Re: Und trotzdem...

    Autor Youssarian 30.01.12 - 11:43

    Der schwarze Ritter schrieb:

    > Pauschal zu behaupten, dass legale Downloads keine großen Downloadzahlen
    > haben können, ist schlichtweg Bullshit.

    Ja. Allerdings hat das auch niemand behauptet. Im Artikel steht nämlich:

    | "Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten
    | bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt",
    | sagte Leonardy.

    Du widersprichst also einer nicht getätigten Behauptung. Möchtest Du Deine Motivation für dieses fragwürdige Verhalten erläutern?

  3. Re: Und trotzdem...

    Autor Yeeeeeeeeha 30.01.12 - 12:26

    Ganz ehrlich: Peanuts. Das selbe Argument, das Bittorrent immer seinen Existenzzweck im Verbreiten von Linux-ISOs definiert hat. Ja, gibt es auch, aber das Volumen ist im Vergleich geradezu lächerlich.

    Yeeeeeeeeha - Nur echt mit 2^3 e
    Perl-Monk, Java-Trinker, Objective-C Wizard, PHP-Kiddie, unfreiwilliger FreeBSD-/Linux-Teilzeitadmin

  4. Re: Und trotzdem...

    Autor redwolf 30.01.12 - 12:31

    Mach es dir nicht schwer, die dämliche Argumentation von der DVU, sry, GVU zu widerlegen. Es gibt Youtubevideos mit mehr die TOP-Downloadzahlen als Songdownloads auf Platformen GVU-angegliederter Unternehmen.

  5. Re: Und trotzdem...

    Autor Der schwarze Ritter 30.01.12 - 13:00

    Dieses "Es mag sein" stört mich einfach massiv. Es wird alles so dargestellt, als wäre der legale Anteil verschwindend gering und daher zu vernachlässigen. Dem ist nicht so.

  6. Re: Und trotzdem...

    Autor Youssarian 30.01.12 - 13:27

    Der schwarze Ritter schrieb:

    > Dieses "Es mag sein" stört mich einfach massiv. Es wird alles so
    > dargestellt, als wäre der legale Anteil verschwindend gering und daher zu
    > vernachlässigen.

    Er kann insofern vernachlässigt werden, dass die legale Verbreitung von Inhalten ohnehin keine Schadensersatzforderung nach sich zieht.

    > Dem ist nicht so.

    Belege?

    Hast Du früher schon einmal gesehen, was über die herkömmlichen "Tauschbörsen" verbreitet wurde?

  7. Re: Und trotzdem...

    Autor Der schwarze Ritter 30.01.12 - 14:14

    Und jetzt? Soll man daher also jetzt das Haftungsprivileg abschaffen, weil die Dienste missbraucht werden können? Wie an anderer Stelle schon geschrieben, müssen dann auch Lagerhallenvermieter und Schließfachvermieter in Haftung genommen werden, da auch diese Lagerräume missbraucht werden können und die Anbieter davon leben, dass sie eben NICHT schauen, was alles eingelagert wird. Gleiches gilt für das Hausrecht, welches ja dazu missbraucht werden könnte, illegale Gerätschaften oder Geschäften nachzugehen. Das geht auf keinen Fall und deshalb sollten diese Dinge auf jeden Fall mit ganz viel Haftung versehen oder am besten verboten werden.

    Nur weil man etwas missbrauchen KANN ist das nicht automatisch der Fall. z.B. hatte/habe ich einen Filesonic-Account. Warum? Weil ich so diverse Uralt-Familienfilme, die ich digitalisiert habe, perfekt für den Rest der Familie verfügbar machen konnte, ohne unendlich viele DVDs zu brennen bzw. jedem hinterher zu rennen für seine Kopien. Und wegen der MU-Kacke hat Filesonic seine Sharingfunktion abgeschaltet, wodurch der Dienst für mich absolut nutzlos geworden ist. Das Geld für den Account sehe ich wohl auch nicht wieder bzw. den Rest davon. Große klasse. Werde mich jetzt mal bei Rapidshare oder anderen umschauen, aber der Gedanke, dass auch dort ähnliches passieren könnte, spukt immer im Hinterkopf herum.

    Ist das jetzt toll? Die ehrlichen sind, wie immer, die dummen und diejenigen, die Dienste missbrauchen interessiert es kaum, es wird halt auf andere Anbieter ausgewichen. Klasse...

  8. Re: Und trotzdem...

    Autor Anyone 30.01.12 - 14:17

    redwolf schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mach es dir nicht schwer, die dämliche Argumentation von der DVU, sry, GVU
    > zu widerlegen. Es gibt Youtubevideos mit mehr die TOP-Downloadzahlen als
    > Songdownloads auf Platformen GVU-angegliederter Unternehmen.

    Youtube und Co. mit OCHs zu vergleichen, ist wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen. YT ist eine Plattform, die strikt darauf ausgerichtet ist, Content öffentlich zu machen, hat erweiterte Such- und Feedback-Funktionen.

    OCHs dagegen sind erstmal ein geschlossener Club - weil ich entweder Dateien nur ganz gezielt verteilen möchte (z.B. Urlaubsvideo oder gezippte Foto-Sammlung) oder einfach Infrastruktur auslagere (Verteilung von Patches, Updates, Demos).

  9. Re: Und trotzdem...

    Autor Youssarian 30.01.12 - 15:35

    Der schwarze Ritter schrieb:

    > Soll man daher also jetzt das Haftungsprivileg abschaffen, weil
    > die Dienste missbraucht werden können?

    Das Haftungsprivileg soll für einen Filehoster ur dann abgeschafft werden, wenn dieser Anbieter die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte fördert. Eben dies geschieht nach Ansicht der GVU (und auch meiner) dadurch, dass die Uploader der am häufigsten abgerufenen Inhalte eine geldwerte Gegenleistung erhalten. Insbesondere kann ein nach Lesart der GVU "böser Filehoster" zu einem "guten Filehoster" werden, wenn dieser diese Prämierung einstellt.

    > Wie an anderer Stelle schon
    > geschrieben, müssen dann auch Lagerhallenvermieter und Schließfachvermieter
    > in Haftung genommen werden, da auch diese Lagerräume missbraucht werden
    > können und die Anbieter davon leben, dass sie eben NICHT schauen, was alles
    > eingelagert wird.

    Das ist kein hinkender Vergleich, das ist gar kein Vergleich. Es wird vom Filehoster nämlich nicht erwartet, dass er "nachschaut, was hochgeladen wird". Lies doch bitte erst einmal den Artikel, über den Du hier diskutierst.

  10. Re: Und trotzdem...

    Autor Tantalus 30.01.12 - 15:42

    Youssarian schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das ist kein hinkender Vergleich, das ist gar kein Vergleich. Es wird vom
    > Filehoster nämlich nicht erwartet, dass er "nachschaut, was hochgeladen
    > wird". Lies doch bitte erst einmal den Artikel, über den Du hier
    > diskutierst.

    Effektiv doch. Denn wenn der Hoster für alles, was über seinen Dienst an urheberrechtlich geschütztem Material hochtgeladen wird haftbar gemacht wird, bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig.
    Ausserdem kann man auf diese Weise recht einfach einen Anbieter in den Ruin treiben, indem man ihm einfach mal die eine oder andere "illegale" Datei unterjubelt.

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  11. Re: Und trotzdem...

    Autor wasabi 30.01.12 - 16:23

    Die Forderung der GVU an sich finde ich auch mehr als fraglich. Aber weiterhin zu behaupten, dass es ja nur eine unbelegte Vermutung sei, dass die meisten Downloads illegal sind, ist einfach nur unglaublich naiv oder realitätsverweigernd.

    Ich habe quasi NOCH NIE etwas bei einem OCH runtergeladen, dass legal und öffentlich war. Solche Dinge lade ich mir nämlich stattdessen in erster Linie von der Website des Anbieters. Oder im Bereich Musik z.B. bei Jamendo oder dergleichen. Und im Bereich Software bei sourceforge, oder chip.de,...

    Ansonsten habe ich OCHs gentzt, um eben an Bekannte etwas zu schicken, was zu groß für einen E-Mail-Anhang ist, bzw. eben habe ich für solche Zwecke als Empfäönger runtergeladen. Aber da sind die Empfänger ja sehr beschränkt, und entsprechend wenige Downloads gibt es da. Seit ich ein Dropbox-Konto habe, habe ich da aber auch kein Megaupload oder dergleichen für sowas mehr benutzt benutzt.

    Ds einzige was mir einfällt, was legal und mehr oder weniger öffentlich ist, sind Höproben in einem großen Musiker-Forum ind dem ich aktiv bin, die User von sich hochladen. Aber auch da ist es so, dass wir den Leuten sagen "Bitte nutzt Dropbox oder einen andereren Dienst, wo der Download einfach und schnell ist". Weil die meisten OCHs nerven mit Werbung, PopUps, Captchas, Wartezeit für nicht-Premium-User usw.

    Ach so, Privatpornos? Läd man sich sowas wirklich runter? Ich dachte Pornos im Web kuckt man heutztage als Stream, also auf youporn und Co.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.01.12 16:25 durch wasabi.

  12. Re: Und trotzdem...

    Autor Youssarian 30.01.12 - 18:24

    Tantalus schrieb:

    >> Das ist kein hinkender Vergleich, das ist gar kein Vergleich. Es wird
    >> vom Filehoster nämlich nicht erwartet, dass er "nachschaut, was
    >> hochgeladen wird". Lies doch bitte erst einmal den Artikel, über
    >> den Du hier diskutierst.

    > Effektiv doch. Denn wenn der Hoster für alles, was über seinen Dienst an
    > urheberrechtlich geschütztem Material hochtgeladen wird haftbar gemacht
    > wird, bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig.

    Das Haftungsprivileg soll nur für die Filehoster abgeschafft werden, die die Uploader "attraktiver Inhalte" bezahlen. Mehr hat diese GVU-Mensch nicht gefordert.

    Daher geht auch an Dich die Aufforderung, ""Lies doch bitte erst einmal den Artikel, über
    den Du hier diskutierst".

    > Ausserdem kann man auf diese Weise recht einfach einen Anbieter in den Ruin
    > treiben, indem man ihm einfach mal die eine oder andere "illegale" Datei
    > unterjubelt.

    Nein, kann man nicht. Der seriöse Anbieter bezahlt die Uploader ja nicht.

    Noch einmal zu Mitmeißeln:

    "Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen"

    Ausnahmen von diesem Prinzip "kein Haftungsprivileg für Filehoster, die Uploader atrraktiver Inhalte bezahlen" sind also durchaus denkbar. (Z.B. wenn der Uploader sich identifiziert und persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.)

  13. Re: Und trotzdem...

    Autor X9000 30.01.12 - 19:17

    Youssarian schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Der schwarze Ritter schrieb:
    >
    > > Soll man daher also jetzt das Haftungsprivileg abschaffen, weil
    > > die Dienste missbraucht werden können?
    >
    > Das Haftungsprivileg soll für einen Filehoster ur dann abgeschafft werden,
    > wenn dieser Anbieter die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter
    > Inhalte fördert. Eben dies geschieht nach Ansicht der GVU (und auch meiner)
    > dadurch, dass die Uploader der am häufigsten abgerufenen Inhalte eine
    > geldwerte Gegenleistung erhalten. Insbesondere kann ein nach Lesart der GVU
    > "böser Filehoster" zu einem "guten Filehoster" werden, wenn dieser diese
    > Prämierung einstellt.

    Und was soll bitteschön dann mit den "guten Filehostern" passieren?

    Viele große Warez-Seiten haben zum Beispiel nach wie vor RapidShare im Programm (RapidShare bietet keine Vergütung). Ist dann damit alles in Ordnung, weil es ein "guter" Filehoster ist?

    Wenn man die Filehoster wirklich treffen wollte, müsste man sie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten, damit nicht nur die Dateien gelöscht, sondern auch noch die Downloader abgemahnt werden können. Man sieht ja wie jetzt wegen Megaupload die Angst umgeht "ob es da nicht doch irgendwelche Logfiles gibt" ect.

  14. Re: Und trotzdem...

    Autor Vollhorst 31.01.12 - 00:24

    Du hast ein funktionsfähiges primäres Geschlechtsorgan. Bitte weise zukünftig bei jeder Vergewaltigung im 200km-Umkreis nach, dass du es nicht warst (entsprechende Belege für die Aussage sind selbstverständlich). Bei unverheirateten und alleinlebenden Frauen gilt in Zukunft auch, dass alle zeugungsfähigen Männer im Umkreis unterhaltspflichtig sind, außer sie beweisen ihre "Unschuld".

    Merkst du noch irgendwas? Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht, sondern um einen Industriezweig, der nix kann, nix produziert, und auch nur für sich selbst nützlich ist, dafür aber extrem gute Lobbyisten hat. Eine Abschaffung der OCH wär für mich kein größeres Problem, aber nur der Anfang eines Internets dessen Inhalte kontrolliert werden.

  15. Re: Und trotzdem...

    Autor Youssarian 31.01.12 - 16:18

    X9000 schrieb:

    >> Das Haftungsprivileg soll für einen Filehoster nur dann abgeschafft
    >> werden, wenn dieser Anbieter die illegale Verbreitung urheberrechtlich
    >> geschützter Inhalte fördert. [...]

    > Und was soll bitteschön dann mit den "guten Filehostern" passieren?

    Nix. Die stehen hier ja nicht zur Debatte und wurden von diesem GVU-menschen auch nicht thematisiert.

    > Viele große Warez-Seiten haben zum Beispiel nach wie vor RapidShare im
    > Programm (RapidShare bietet keine Vergütung). Ist dann damit alles in
    > Ordnung, weil es ein "guter" Filehoster ist?

    Ja, bei Rapidshare genügt es, wenn sie auf berechtigte Beschwerden zeitnah reagieren. Ich meine mich sogar daran zu erinnern, dass dies vor Jahren so "ausgeurteilt" wurde, kann aber auf die Schnelle keine Quelle dafür finden.

    > Wenn man die Filehoster wirklich treffen wollte, müsste man sie zur
    > Vorratsdatenspeicherung verpflichten, damit nicht nur die Dateien gelöscht,
    > sondern auch noch die Downloader abgemahnt werden können. Man sieht ja wie
    > jetzt wegen Megaupload die Angst umgeht "ob es da nicht doch irgendwelche
    > Logfiles gibt" ect.

    Ich wäre zwar dafür, aber das bringt nur dann etwas, wenn auch die Provider zu einer "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung" verpflichtet werden. Das könnte zwar wieder kommen, aber laut BVerfG dürften diese Daten dann ausschließlich bei Verdacht auf "schwere Straftaten" ausgewertet werden. Der illegale Download urheberrechtlich geschützter Werke ist dann eher eine "Bagatellstraftat".

  16. Re: Und trotzdem...

    Autor slashwalker 01.02.12 - 15:12

    Youssarian schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Nein, kann man nicht. Der seriöse Anbieter bezahlt die Uploader ja nicht.
    Achso. Ist klar. Der OCH bezahlt in erster Linie den Uploader für den Traffic, welcher zu Werbeeinnahmen/Neukunden führt. Natürlich werden viele dieser "attraktiven Inhalte" Spiele, Movies etc sein. Aber doch nicht ausschließlich.

    Warum soll mich ein OCH nicht mehr bezahlen dürfen, wenn ich legale Inhalte die eben auch attraktiv sind hochlade?

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