Kann man mir erklären wieso dies zu den Bewährungsauflagen gehört? Auch wenn er ambitionen hätte noch eine neue illegale Aktion zu starten braucht es bestimmt mehr Zeit als es braucht um ihn dabei momentan zu erwischen.
Darf er nun eigentlich auch kein IP Telefon und kein Smartphone in die Hand nehmen? Und wie sieht es mit moderne Fernseher aus, die können ja auch alle ins Netz - wie genau sieht es das Gericht eigentlich?
Das wird wohl keiner ernsthaft kontrollieren. Solange er nicht twittert und YouTube Videos hochlädt wird da kein Hahn nach krähen. Aufpassen sollte er trotzdem. Schließlich wäre es ein Verstoß gegen die Kautionsauflagen, wenn sie ihm nachweisen können das er trotzdem im Netz aktiv ist.
cyro schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das wird wohl keiner ernsthaft kontrollieren. Solange er nicht twittert und
> YouTube Videos hochlädt wird da kein Hahn nach krähen. Aufpassen sollte er
> trotzdem. Schließlich wäre es ein Verstoß gegen die Kautionsauflagen, wenn
> sie ihm nachweisen können das er trotzdem im Netz aktiv ist.
Er kann ja sagen es war die Frau :D
Was hat es eigentlich mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn jemand der unter Anklage steht, sich nicht im Netz über seine Rechte informieren darf?
diese frage stelle ich mir auch ... hinzukommt, dass er seinen 'lebensunterhalt' mit dem medium betreitet ... arbeitsverbot auf verdacht/ ohne urteil? wer ersetzt ihm den schaden im falle eines freispruchs?
versteht mich nicht falsch, ich kann mit dem pummeligem typen ansich nicht viel anfangen ... wenn er schuldig ist geht das in ordnung, aber auf verdacht hat niemand solch eine behandlung verdient.
Und wieso hätte er ein solches Verbot eines Kommunikations- und Informationsmediums verdient, wenn er bereits schuldig wäre? Einem Betrüger, der getrichste Verträge am Telefon abgeschlossen hat, verbietet man doch auch nicht die Nutzung eines Telefons und das, obwohl ein Telefon nur ein Kommunikations- aber kein Informationsmedium ist.
Es geht ihnen darum, dass er keine Informationen senden darf. Das hätten sie aber auch wesentlich besser ausarbeiten können, so dass er wenigstens noch Informationen aus dem Internet lesen darf, womit sich deine problematischen Situationen auch gleich geklärt hätten.
Nachrichten oder auch Informationen sind der eigentliche Bestandteil von Kommunikation (Nachrichtenaustausch).
Die Meisten Menschen sind irgendwie komunikativ und wollen sich ihrer Umwelt mitteilen und von dieser auch Nachrichten empfangen.
Menschen empfinden daher ein dauerhaftes ausgeschlossensein von diesem Bedürfnis mehrheitlich als für sie unangenehme Einschränkung.
Kommunizieren können Menschen auf vielen wegen, z.B. die Faust im Gesicht des gegenüber kann auch eine Nachricht sein, wenn der gegenüber nur das versteht.
Schon allein zu jeder Zeit, zu der man möchte überall hin zu gehen und mit anderen Nachrichten auszutauschen, in welcher Form auch immer, könnte man demzufolge als Kommunikationsfreiheit sehen.
Unser Rechtsystem bestraft schwerere Vergehen in der Regel mit dem Entzug von Freiheiten unter anderem auch mit der Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten.
Unter diesen Gegebenheiten hat sich aus meiner Sicht ein Gericht natürlich auch damit zubeschäftigen welche Einschränkungen in Bezug auf welche Vergehen geeignet sind.
So liegt es sehr nahe z.B. einem _verurteiltem_ Straftäter (auch in seinem Interesse) weitgehend die Möglickeiten zu nehmen weiterhin aus der Ferne sein gesetzeswidriges Verhalten fortzusetzen.
So wird Gefangenen unkontrollierbare Kommunikation verboten, sie dürfen mit erlaubnis über den Hausanschluss Telefonate führen, diese werden oft auch mitgeschnitten und mitgehört.
______________________________________________________________________________________________
Was mich and der Sache wie gesagt stört, ist die vorgezogene Bestrafung ohne Schuldfestellung und Strafmaßfesetzung.
Darüberhinaus habe ich Probleme mit den Muskelspielen der Polizei bei mutmaßlichen Straftätern, bei denen es nicht um Gewaltvergehen mit unmittelbarer Gefahr auf Wiederholung geht.
Hier mutet das Auffahren von Manschaften mit Bewaffnung und schwerem Gerät lächerlich übertrieben an.
Einen Herrn Schmitz hätte man sicher auch zu zweit beim Verlassen seines Gründstücks festnehmen können, oder wenn er sich andernorts aus seimem Heli bewegt hätte, ohne Presse und grosses Panikraum-Aufschneide-Gedöhns.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 23.02.12 00:28 durch Moe479.
schon einmal überlegt, dass sie ihm einfach den Internetzugang sperren (könnten/ werden) und gewisse Dinge wie PCs und Mobiltelefone sicherlich schon bei der Razzia beschlagnahmt wurden. .. -.- denke nicht dass er bock hat über ein Smartphone ins Netz zu gehen. Zudem wird bestimmt jedes Telefon in seiner Umgebung abgehört und auch sonst überwacht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 23.02.12 02:44 durch swish3000.
Moe479 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Einen Herrn Schmitz hätte man sicher auch zu zweit beim Verlassen seines
> Gründstücks festnehmen können, oder wenn er sich andernorts aus seimem Heli
> bewegt hätte, ohne Presse und grosses Panikraum-Aufschneide-Gedöhns.
Diese Einschätzung passt aber so gar nicht zu den Nachrichten, denn laut denen musste Herr Schmitz mit einer Schrotflinte in der Hand aus einem Panikraum geschnitten werden. Das deutet auf mich durchaus hin, dass es bei einer Festnahme zu eventuellen Problemen kommen könnte, zumal er sich ja auch mit Leibwächtern umgab, wenn ich mich richtig erinnere.
Offensichtlich wollte er sich ja dem Zugriff durch die Polizei entziehen, und wenn dort 2 Beamte auflaufen, die ihn beim verlassen des Anwesens festnehmen wollen, dann drückt er vermutlich auf's Gaspedal und ist gewarnt. Daraufhin sind dann vermutlich alle Konten erstmal geleert und Herr Schmitz über alle Berge.
Wenn das was ihm vorgeworfen wird so alles stimmt, dann ist Herr Schmitz oder Dotcom, keine Ahnung, kein kleiner Fisch und mit genügend Geld im Rücken kann man sich gut absetzen. Klar wird es dann schwer sich frei zu bewegen, aber besser als US-Knast dürfte das alles durchaus sein.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 168 | letzter Beitrag 14:48 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 14:48 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.