...würde ich jetzt gegen das FBI und den US-Staatsanwalt, der den internationalen Haftbefehl gegen Kimble unterschrieben hat, klagen wegen Rechtsmissbrauch, falscher Verdächtigung, Unterschlagung, Entziehung der Geschäftsgrundlage, Falschbeurkundung und hilfsweise allem anderen, was sich so im Strafrecht findet und zeitgleich die Zivilklage auf Schadenersatz einreichen.
Gruß, LX
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interessant dabei ist, dass us-staatsanwälte bei einer derartigen rechtslage persönlich haftbar gemacht werden können.
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Wirklich? In Deutschland geht's wohl eher nicht, oder?
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Ich kenne die rechtslage in den USA nicht, aber in Deutschland ist das nicht so einfach. §839 II nimmt Ansprüche an Beamten in Rechtsdingen aus - mit Grundlage Art 34 GG.
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> Ich kenne die rechtslage in den USA nicht,
Die ist recht einfach:
Wer viel Geld hat, hat gute Chancen auf Straffreiheit. Es sei denn, die Gegenseite hat bessere Beziehungen zu staatlichen Institutionen.
An allererster Stelle steht natürlich Hollywood, Aktionäre, Konzerne und die Wallstreet, die gehen immer straffrei aus (bis auf symbolische Strafen) oder können gar nicht verklagt werden.
Die ganzen Gesetze sind nur Blendwerk fürs einfache Volk. Genau wie die Menschenrechte, die nur für Amerikaner gelten, außer sie mucken auf.
Ist nicht großartig anders als die "lupenreine Demokratie" Putins.
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