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  5. » Megaupload: Neuseeland fordert…

Schadenersatz ?

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  1. Schadenersatz ?

    Autor Cyber1999 30.05.12 - 12:47

    Also mal völlig davon abgesehen, was Megaupload ist oder wie die ihr Geld gemacht haben, es war eine funktionierende Firma mit Einnahmen und Ausgaben. Nun wurde diese Firma, Aufgrund irgendwelcher obskuren Beweise des FBIs, mit viel Presse Tamtam stillgelegt und Kim Schmitz (o. Dotcom) in jede Kamera gehalten. Man hatte fast das Gefühl ein zweiter Bin Laden wurde fest gesetzt. Entsprechend waren die Auflagen für ihn (Kontos gesperrt, Besitzt gepfändet, Reiseverbot, tralala).
    Ein paar Tage später dann kommt raus, das die Staatsanwaltschaft bei den Anträgen völligen Mist gebaut hat und so mussten Auflagen nach und nach gelockert werden. Schon damals hatte Schmidts Anwalt sich darüber Beschwert, das er keine Akteneinsicht bekommen kann, da man noch auf Beweise vom FBI wartet. Die werden wohl auch nicht kommen, denn wir wissen ja inzwischen, das es die USA mit der Rechtsstaatlichkeit im Moment nicht sehr genau nehmen.
    Wird also darauf hinaus laufen, das der ganze Vorgang fallen gelassen wird und damit kommt die Frage, werde bezahlt eigentlich für die ganze Party ?? Schließlich war/ist Megaupload eine Firma die Geld verdient hat. Von der bis auf die Knochen blamiertern Staatsanwaltschaft mal völlig abgesehen.

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  2. Re: Schadenersatz ?

    Autor Atrocity 30.05.12 - 12:54

    Ich hoffe das Neuseeland dafür bluten muss.

    Dann werden sich die anderen Länder in Zukunft gut überlegen ob sie den USA wirklich bei so nem Schmarrn aushelfen wollen.

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  3. Re: Schadenersatz ?

    Autor a.nym 30.05.12 - 13:56

    Warum Neuseeland ?

    der Steuerzahler der USA wird dies tragen ...

    Neuseeland hält sich an ein Internationales abkommen und an den Rechtsstaat (dh. die Verhandlung ist eröffnet), Solche Festnahmen sind generell in (fast) allen Nato staaten mit Interpol Haftbefehlen zulässig. Siehe Assange

    Aber auch schwere Grenz- überschreitende Kriminelle werden so gesucht, gefunden und verurteile, an sich eine GUTE Sache, wen sie nicht korrumpiert wird.

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  4. Re: Schadenersatz ?

    Autor Local_Horst 30.05.12 - 14:08

    Warum Neuseeland? Die haben nach den Regeln gehandelt. Bluten sollte eigentlich die US-CI, aber das darf dann wohl doch der Bürger übernehmen.

    Aber ist schon richtig: Hoffentlich erinnern sich bei Gelegenheit andere Länder an diese Affäre und verlangen, bevor sie den US-Amerikanern den Büttel machen, harte Beweise für ein Auslieferungsverfahren.

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  5. Re: Schadenersatz ?

    Autor ibsi 30.05.12 - 14:27

    Wie ist das eigentlich wenn das Verfahren fallen gelassen wird.

    Ist es nicht so das man nicht wegen einer Sache 2x angeklagt werden kann (jedenfalls in den USA)? Wäre das also aus USA Sicht dann egal und er kann so weiter machen bis MEGAUPLOAD und co.?
    Oder bin ich hier falsch informiert? Wer klärt mich zu dem Thema auf?

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  6. Re: Schadenersatz ?

    Autor Tantalus 30.05.12 - 14:32

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wäre das also aus USA Sicht dann egal und er kann
    > so weiter machen bis MEGAUPLOAD und co.?

    Nein, er könnte nur nicht nochmal wegen der *bisherigen* Vergehen angeklagt werden. Macht er mit MU aber so weiter, könnte man ihn wegen diesen *neuen* Vergehen erneut anklagen. Weiss nicht genau, wie das juristisch heisst, irgendwas mit fortgesetzten kriminellen Handlungen oder so.

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

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  7. Re: Schadenersatz ?

    Autor srws 30.05.12 - 14:33

    Ich bin da leider auch kein Experte, aber ich vermute mal folgendes: Sollte das Auslieferungsverfahren fallen gelassen werden, wäre er in Neuseeland frei. Er sollte sich dann aber tunlichst weigern, in die USA einzureisen, da er dort sicher festgenommen und verklagt werden könnte (kann mir nicht vorstellen dass er in den USA nicht verklagt werden können sollte weil ein neuseeländischer Richter die Auslieferung abgelehnt hat). Auch bei Reisen in andere Länder müsste er wohl aufpassen, da er ja von denen trotzdem selbst verklagt oder an die USA ausgeliefert werden könnte.

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie ist das eigentlich wenn das Verfahren fallen gelassen wird.
    >
    > Ist es nicht so das man nicht wegen einer Sache 2x angeklagt werden kann
    > (jedenfalls in den USA)? Wäre das also aus USA Sicht dann egal und er kann
    > so weiter machen bis MEGAUPLOAD und co.?
    > Oder bin ich hier falsch informiert? Wer klärt mich zu dem Thema auf?

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  8. Re: Schadenersatz ?

    Autor ibsi 30.05.12 - 14:36

    Danke für die Infos, klingt für mich erst einmal logisch.

    Gruß zurück

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  9. Re: Schadenersatz ?

    Autor karuso 30.05.12 - 14:44

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
    Oder in den USA schlicht "Double Jeopardy"
    http://de.wikipedia.org/wiki/5._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten#Double_Jeopardy

    Wenn er jetzt aber freigesprochen wird bezieht sich das nur auf Taten bis zu diesem Prozess. Wenn er weiter macht und ihm was nachgewiesen werden kann ist das eine neue Straftat und er kann neu belangt werden.

    Wiederholungstäter werden durch dieses Prinzip (zum glück) also nicht geschützt.

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  10. Re: Schadenersatz ?

    Autor ibsi 30.05.12 - 15:26

    Sehr gut. Auch Dir Danke ich für die Antwort :)

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  11. Re: Schadenersatz ?

    Autor (void*) 30.05.12 - 16:39

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ibsi schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Wäre das also aus USA Sicht dann egal und er kann
    > > so weiter machen bis MEGAUPLOAD und co.?
    >
    > Nein, er könnte nur nicht nochmal wegen der *bisherigen* Vergehen angeklagt
    > werden. Macht er mit MU aber so weiter, könnte man ihn wegen diesen *neuen*
    > Vergehen erneut anklagen. Weiss nicht genau, wie das juristisch heisst,
    > irgendwas mit fortgesetzten kriminellen Handlungen oder so.
    >
    > Gruß
    > Tantalus


    das ist schwachsinn. die CCE(Continuous Criminal Enterprise) Regel als ausnahme der doppelverfolgung im 5. Verfassungszusatz bezieht sich ausdrücklich nur auf drogen-geschäfte.

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  12. Re: Schadenersatz ?

    Autor derJimmy 30.05.12 - 20:44

    Das CCE regelt allerdings ausschließlich die Konsequenzen durch mehrfachverurteilung - wenn du mehrmals (mehr als 2 mal) wegen eines Delikts (z.B. Drogenhandel) verurteilt wirst, wird generell eine lebenslange Haft empfohlen, da du dann als Intensivtäter geführt wirst. Nicht andersherum. Ist in Deutschland übrigens ehrlich - Stichwort Sicherungsverwahrung.

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  13. Re: Schadenersatz ?

    Autor (void*) 31.05.12 - 00:06

    naja was hier wohl passieren wird ist dass man als nächstes den staatsanwalt köpfen wird. wenn man dem nämlich "bad faith" bei der verfolgung der "Mega Conspiracy" nachweisen kann, setzt das die double jeopardy regel ausser kraft und ermöglicht ein neues verfahren. wenn es denn überhaupt zu einem verfahren kommt. schliesslich ist genau das im moment eher unwahrscheinlich, weil im vorfeld massive fehler begangen wurden. und die double jeopardy regel lautet ausdrücklich "stand in trial".

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