... wie jemand, dessen Schuld noch lange nicht bewiesen ist, sprich er immer noch Unschuldig ist, solange bis seine Schuld erwiesen ist, in einem sog. "Rechtsstaat" noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich angemessen auf seinen Prozess vorzubereiten.
Mörder, Kinderschänder etc. dürfen dieses Recht für sich in Anspruch nehmen, er nicht.
Natürlich wusste er davon, was überwiegend bei Megaupload hochgeladen wurde, aber das wissen Rapidshare und Netload auch.
Und genauso wie Megauplaod, hat auch Netload.in ein Bezahlmodell für Uploader, deren Files tausendfach geladen werden.
Und deren Sitz befindet sich, nebenbei bemerkt, in Frankfurt a. Main.
In dubio pro reo scheint heute nicht mehr sehr weit verbreitet zu sein.
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Fenix.de schrieb:
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> In dubio pro reo scheint heute nicht mehr sehr weit verbreitet zu sein.
Wie kommst du darauf? Der Artikel klingt für mich eher so als ob die Neuseeländische Staatsanwaltschaft das genauso sieht. Entweder rückt das FBI schlagkräftige Beweise raus oder es wird keine Auslieferung und auch keinen Neuseeländischen Prozess geben.
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Momentan klingt das für mich so:
Die Verteidigung hat Akteneinsicht gefordert, so wie es jeder Verteidiger macht, um sich auf den Auslieferungsprozess vorbereiten zu können.
Die USA verweigert dies, damit Kim Schitz sich nicht ausreichend vorbereiten kann.
Die Frage ist jetzt, ob der Prozess trotzdem stattfinden wird.
Im Artikel heisst es dazu jedoch nur, dass die Anhörung am 20. stattfinden wird, mit oder ohne Vorbereitung.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.05.12 12:24 durch Fenix.de.
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das problem ist das man solche schlagkräftigen beweise eigtl schon vor einer durchsuchung haben sollte. durchsuchen auf verdacht mit der hoffnung dann die beweise zu finden die die durchsuchung rechtfertigen is eigtl nicht ok wird aber oft gemacht und die auswirkungen auf die betroffenen sind entsprechend groß.
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Fenix.de schrieb:
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> Momentan klingt das für mich so:
>
> Die Verteidigung hat Akteneinsicht gefordert, so wie es jeder Verteidiger
> macht, um sich auf den Auslieferungsprozess vorbereiten zu können.
>
> Die USA verweigert dies, damit Kim Schitz sich nicht ausreichend
> vorbereiten kann.
>
> Die Frage ist jetzt, ob der Prozess trotzdem stattfinden wird.
> Im Artikel heisst es dazu jedoch nur, dass die Anhörung am 20. stattfinden
> wird, mit oder ohne Vorbereitung.
Nein, wen das FBI sich verweigert wird er freigesprochen bzw. das Verfahren eingestellt.
So sieht es JEDE Justiz ...
FBI =! Justiz
auch IN der USA würde ein Prozess dan scheitert auch da bekommt Kläger und Verteidiger VOLLE Akten Einsicht.
was eine Seite nicht gesehen hat, ist NICHT Prozess relevant.
so kenne ich das als Laie
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