hier geht es um die richtigkeit einer abmahnung und nicht einer straftat. das bringen viele durcheiander. es wird eine straftat angezeigt um die inhaberdaten für einen zivilrechtsprozess zu bekommen. diese mutter hier wird niemals strafrechtlich verurteilt werden können. aber zivilrechtlich kann sie haftbar gemacht werden. das sind 2 komplett verschieden dinge und rechtsverfahren. die musikindustrie missbraucht die staatsanwaltschaft für ihre zwecke. klar ist downloaden von musik illegal und ma sollte das tunlichst unterlassen. aber ich frage mich wer stellt denn die ganzen files in die tauschbörsen schon vor erscheinen der titels auf cds oder in legalen online shops?
ist es denn nicht auch illegal die musik files von 3. runterladen zu lassen zu sammeln damit zur musikindustrie zu gehen und sagen wir haben hier x ips gesammelt gebt uns 30k euro und wir mahnen die ab. das ist ebenfalls eine straftat. die ermittlungen werden weder von polizei oder staatsanwaltschaft durchgeführt sondern von privaten unternehmen die eigentlich weder befugniss dazuhaben noch das recht private daten zu speichern.
kaum wurden die tauschbörsen popolär ist der kopierschutz von cds weggefallen. und leute ganz ehrlich kauft ihr euch eine cd für 49 euro im laden geht ich gleich nachhause, rippt die und haut sie ihn euren p2p client?
und wie schaut das eigentlich mit der urheberrechtsabgabe aus? ich zahl ja für meinen pc oder andere geräte die multimedial inhalte wiedergeben könne pauschal beim kauf eine abgabe. ich persönlich höre keine musik noch nichtmal im radio, aber ich zahle weil ich sie vllt kopieren könnte?
lol@urmel72!!!
Wie stellt ihr euch das alle vor? Ihr zahlt pauschal für den PC...(damit du ihn dein eigen nennen kannst und er bei dir als rechtlicher besitzer & inhaber zuhause stehen kann)
Nur weil über dein Betriebssystem (e.g. Win7) per Mediaplayer multimediale Inhalte wieder gegeben können, willst du Sie für Umsonst haben?! Weil du deine PC Hardware bezahlt hast?!
Man man man...erkläz mir mal was beim Kauf eines Computers an z.B. die GEZ geht???
NIX!
Also...freu dich lieber das Webradios noch für Lau-zu-haben sind!
das mein ich dich garnicht. aber mit welchem recht wird mir eine gebüher auferelegt weil ich vllt mit meinem pc eine straftat begehen könnte? ich bin doch nicht schuldig.
und wie gesagt ihr höre keine musik.
Du zahlst sehr wohl Geld an die Verwertungsgesellschaft
p.s. du solltest dich vllt au noch informieren was die urheberrechtabageb über haupt ist. es ist eine entschädigungszahlen an die industrie die vllt von urheberechtsverletzungen durch die geräte betroffen sein könnte.
juztrockwitit schrieb:
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> lol@urmel72!!!
>
> Wie stellt ihr euch das alle vor? Ihr zahlt pauschal für den PC...(damit du
> ihn dein eigen nennen kannst und er bei dir als rechtlicher besitzer &
> inhaber zuhause stehen kann)
>
> Nur weil über dein Betriebssystem (e.g. Win7) per Mediaplayer multimediale
> Inhalte wieder gegeben können, willst du Sie für Umsonst haben?! Weil du
> deine PC Hardware bezahlt hast?!
>
> Man man man...erkläz mir mal was beim Kauf eines Computers an z.B. die GEZ
> geht???
> NIX!
Hast du auch richtig gelesen was er geschrieben hatte?
Man zahlt beim Kauf von Druckern, Kopieren, CD-Rohlinge etc. einen pauschalen Betrag, weil die Verwertungsindustrie davon ausgeht, das man nicht nur seine Privaten dinge Kopiert, ausdruckt oder was auch immer. Somit erhält diese Industrie schon einmal einen Betrag für den sie keine Leistung erbringen muss.
juztrockwitit schrieb:
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> Also...freu dich lieber das Webradios noch für Lau-zu-haben sind!
Ja..die zahlen nämlich ca 35€/Monat an die Gema..*hust*
hurzel schrieb:
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> hier geht es um die richtigkeit einer abmahnung und nicht einer straftat.
> das bringen viele durcheiander.
Zum millionsten mal!
Bei raub worum es sich laut eigen aussage der musiksindustrie handelt,was sollten da abmahnung bringen!
Da bringt nur ein strafanzeige etwas!
Bei solchen verbrechen haben abmahung nix zu suchen!
Den Vorwurf des Raubes wirst du im Falle widerrechtlich getauschter Daten aber vor Gericht niemals zu hören bekommen.
Der Begriff des "Raubkopierers" ist nun mal rein rechtlich totaler Unfug, da unrechtmäßiges Kopieren weder Raub noch Diebstahl ist, sondern eher so in dem Bereich von "widerrechtliches Erschleichen einer Dienstleistung" rangiert.
Mir ist ganz ehrlich auch nicht bekannt, dass ein "Raubkopierer" jemals strafrechtlich dafür belangt wurde.
Wenn Strafprozesse zu der Thematik geführt wurden, ging es meines Wissens immer um Hehlerei und Betrug. Weil nämlich die widerrechtlichen Kopien als scheinbare Originale gewerbsmäßig zum Verkauf angeboten wurden.
Das ist in der Tat nach StGB strafbar.
Alle anderen sogenannten "Raukopierprozesse" waren Zivilprozesse in denen es um Schadensersatzforderungen der Rechteverwerter oder -inhaber geht.
Da ist eine eventuelle Schuldfrage völlig unerheblich.
Da geht es nur darum, wer in welcher Höhe für den angeblich vorliegenden Schaden haftbar gemacht werden kann. Im Zweifelsfall greift halt die Störermithaftung. Zivilrecht halt. Da ticken die Uhren etwas anders.
Hier im vorliegenden Fall ist es eine ganz konkrete Forderung, die in Form einer Abmahnung ausgesprochen wurde.
Da die Beklagte im Vorfeld die entsprechende Unterlassungserklärung wohl schon unterschrieben hatte, musste das Gericht eigentlich nur noch entscheiden, ob die Forderung in ihrer Höhe gerechtfertigt ist.
Runkelrübe schrieb:
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> Den Vorwurf des Raubes wirst du im Falle widerrechtlich getauschter Daten
> aber vor Gericht niemals zu hören bekommen.
>
> Der Begriff des "Raubkopierers" ist nun mal rein rechtlich totaler Unfug,
> da unrechtmäßiges Kopieren weder Raub noch Diebstahl ist, sondern eher so
> in dem Bereich von "widerrechtliches Erschleichen einer Dienstleistung"
> rangiert.
>
> Mir ist ganz ehrlich auch nicht bekannt, dass ein "Raubkopierer" jemals
> strafrechtlich dafür belangt wurde.
>
> Wenn Strafprozesse zu der Thematik geführt wurden, ging es meines Wissens
> immer um Hehlerei und Betrug. Weil nämlich die widerrechtlichen Kopien als
> scheinbare Originale gewerbsmäßig zum Verkauf angeboten wurden.
> Das ist in der Tat nach StGB strafbar.
>
> Alle anderen sogenannten "Raukopierprozesse" waren Zivilprozesse in denen
> es um Schadensersatzforderungen der Rechteverwerter oder -inhaber geht.
>
> Da ist eine eventuelle Schuldfrage völlig unerheblich.
> Da geht es nur darum, wer in welcher Höhe für den angeblich vorliegenden
> Schaden haftbar gemacht werden kann. Im Zweifelsfall greift halt die
> Störermithaftung. Zivilrecht halt. Da ticken die Uhren etwas anders.
>
> Hier im vorliegenden Fall ist es eine ganz konkrete Forderung, die in Form
> einer Abmahnung ausgesprochen wurde.
> Da die Beklagte im Vorfeld die entsprechende Unterlassungserklärung wohl
> schon unterschrieben hatte, musste das Gericht eigentlich nur noch
> entscheiden, ob die Forderung in ihrer Höhe gerechtfertigt ist.
danke... einer von wenigen :P
hurzel schrieb:
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> hier geht es um die richtigkeit einer abmahnung und nicht einer straftat.
Schön dass Du 2.380,- EURO nicht als Strafe empfinden tust :(
Ein Urteil ist ein Urteil. Zumindest in diesem Fall für die betroffene Mutter. Da braucht es auch keinerlei Ausreden oder Klugschei..erei.
Zumal ich und sicherlich auch viele viele andere Menschen, und nicht nur hier im Forum, eine solche Abnahmungssumme für reine Abzockerei halten. Egal wie das die Nu..e "Justitia" sieht!
Ich sehe die Anwaltsfirmen mehr als Geldwäschereien für die oberen Etagen der Musikindustrie. Wie kann es sonst sein, daß seit Jahren ein mehrfaches an Millionen an die Anwälte laut Bilanz ausgeschüttet wird, als durch 'Schadensersatz' wieder reinkommt. Das rechnet sich doch nicht, außer immense Beträge fliessen hintenrum wieder schwarz zurück und man rechnet sich einfach arm...
siehe
RIAA rechnet ab: Filesharer-Jagd ist Minusgeschäft
RIAA: Der amerikanische Musikverband macht mit der Fileharerer-Verfolgung Verluste. Die Recording Industry Association of America (RIAA), der Verband der Musikindustrie in den USA, macht mit der Verfolgung illegaler Downloads erhebliche Verluste. Das geht aus der Steuererklärung aus dem Jahr 2008 hervor.
Demnach zahlte der Verband an die Anwaltskanzleien Holmes Roberts & Owen, Jenner & Block und Cravath Swain & Moore Beträge zwischen rund 1,25 Millionen und 9 Millionen US-Dollar, um sich gegen Copyright-Verletzungen zu wehren. Dem gegenüber stehen Einnahmen von rund 400.000 US-Dollar, die als Schadensersatz von Musik-Piraten überwiesen wurden.
Damit setzte sich der Trend der vergangenen Jahre fort. 2007 standen Ausgaben von rund 21 Millionen Dollar Einnahmen von rund 500.000 Dollar gegenüber. 2006 wurden seitens der RIAA 19 Millionen Dollar Anwaltsgebühren und rund 4 Millionen Dollar für Nachforschungen gezahlt um rund 450.000 einzutreiben. Damit wurden in drei Jahren über 60 Millionen Dollar ausgegeben um rund 1,5 Millionen Dollar an Strafgebühren einzunehmen.
Allerdings dürfte der direkte Anteil der Anwaltsgebühren für Copyright-Verletzungen tatsächlich etwas geringer ausfallen, da nur Gesamtbeträge in der Steuererklärung angegeben werden. Eine genaue Übersicht existiert somit nicht. Trotzdem lassen die Zahlen erahnen, dass die Musikindustrie mit Verfolgung von Musikpiraten im Moment mehr ausgibt, als der Wert des verursachten Schadens durch die Piraten selbst. (mgb)
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