Lächerlich was sich alle hier Gedanken um eine Kulturflatrate machen, wenn es sie schon längst gibt. Rapidshare- Premium- Account und schon kann man laden bis man dumm wird. Das alles legal, denn nur das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist rechtswidrig. Oder eben ein bei einem VPN anmelden, kostet ungefähr einen Cent mehr pro Tag und ist zu Stoßzeiten manchmal ein wenig langsamer. Dann muss man sich auch nicht mehr mit unserer Regierung und ihrer Zensurpolitik herumschlagen. Beides Zusammen kostet 0,70€ pro Tag, einfach bei einem Usenet- Anbieter vorbeischauen. NUR NICHT BEI USENEXT! Diese Abzockerschweine sind am teuersten und haben den schlechtesten Service/Bereitstellungszeiten.
Schwachfug!
Durch das häufige Wiederholen wird es auch nicht richtig, Downloads sind gesetzlich Verboten, egal woher, es gibt nur keine Möglichkeit an die User zu kommen über Rapidshare.
Wobei es wohl auch schon Fälle gab in denen Rapidshare IP-ADresse rausgegeben hat....
Denk beim nächsten Mal kurz nach bevor du noch mehr dummes Zeug postest!
Oh du meine Fresse... wenn Downloads illegal sind, dann hab ich gerade mit dem neu aufsetzen meines PC letzte Woche etwa 32 Gesetzesübertretungen begangen. Zumindest wenn ich jedes Windows update einzeln rechne.
Ich sollte mich wohl besser selbst anzeigen...
Meine Fresse... downloade sind Illegal...
Vervielfältigung illegaler inhalte über Streaming ist aber immernoch erlaubt, da es sich dabei um eine Vervielfältigung handelt die keine Zustimmung des Urhebers bedarf.
Geh dich informieren.
Yoda schrieb:
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> Schwachfug!
Also den einzigen Schwachfug, den ich hier sehe, liegt in deiner Aussage:
> Wobei es wohl auch schon Fälle gab in denen Rapidshare IP-ADresse
> rausgegeben hat....
Bezahlter Poster, der versucht ein paar Leute einzuschüchtern mit solchen falschen Aussagen?
magic23 schrieb:
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> Also den einzigen Schwachfug, den ich hier sehe, liegt in deiner Aussage:
Hat eigentlich mal jemand von euch das Gesetz dazu gelesen? Wenn ein Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zum Download angeboten wird und das für einen Benutzer erkennbar ist, dann ist auch ein Download strafbar.
Wenn ihr also bei Rapidshare Kinofilme runterladet, die noch gar nicht in den dt. Kinos angelaufen sind, dann müsst ihr dem Richter schon ein Gutachten vorweisen, das euch einen IQ von unter 70 bescheinigt, damit ihr damit durchkommt. Vielleicht reicht es schon, dem Gutachter dafür eure Golem-Postings vorzulegen.
highrider
redwolf_ schrieb:
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> Vervielfältigung illegaler inhalte über Streaming ist aber immernoch
> erlaubt, da es sich dabei um eine Vervielfältigung handelt die keine
> Zustimmung des Urhebers bedarf.
>
> Geh dich informieren.
[citation needed]
Da ich ja kein Anwalt bin, kann ich hier auch keine Rechtsberatung stellen. Das Nachfolgende ist also nur das was ich nach besten Gewissen recherchiert habe:
Es gibt AFAIK noch keine Prädenzurteile was Streaming anbelangt und damit wird es auch schwierig, will man nicht Verlinkung per se unmöglich machen. Festzuhalten ist, dass du durch den reinen Download nicht in den Strafbestand der Verbreitung fällst. Bis jetzt ist noch niemand wegen dem Ansehen von Streams denen illegal vervielfältigtes Material zugrunde lag in Deutschland verurteilt worden.
Zitat:
§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Streamingvervielfältigung ist als Vervielfältigung anzusehen, bei der keine Zustimmung des Rechteinhabers benötigt wird. Es kann gegen den Anbieter vorgegangen werden, nicht gegen den Nutzer. Beispiel: Du gehst auf die Website xyz. Auf dieser Seite ist ein illegales Bild eingebettet. Wenn unsere Rechtsprechung unfrei wäre, könntest du deswegen verurteilt werden, weil das Anzeigen in Browser ja schon eine Kopie darstellt.
Kurzum: Ob es euch gefällt oder nicht, Streaming ist aktuell in Deutschland noch legal.
Sempervideo nimmt diese Frage auch im Detail auseinander:
YouTube - Streaming: Legal - Illegal - Ganz egal? (Teil 1 von 3)
Woher zum Geier soll ich wissen, ob ein Werk noch im Kino läuft oder nicht? Ich abonniere keine Regenbogenpresse, und das Äquivalent im TV schaue ich mir auch nicht an. Und im Internet lese ich sowas auch nicht.
Ich wäre echt gespannt, wie ein Richter meiner Oma das erklären will...
Wieso habe ich eigentlich extra zitiert? Mit Schwachfug meinte ich deine Aussage, dass Rapidshare angeblich schon IP Adressen rausgegeben hat und das stimmt eben nicht. Weiterhin suggerierst du, dass die IP Adressen von Downloadern rausgegeben wurden und das ist noch größerer Schmarn.
highrider schrieb:
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> Wenn ein Werk
> ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zum Download angeboten wird und das für
> einen Benutzer erkennbar ist, dann ist auch ein Download strafbar.
>
> Wenn ihr also bei Rapidshare Kinofilme runterladet, die noch gar nicht in
> den dt. Kinos angelaufen sind, dann müsst ihr dem Richter schon ein
> Gutachten vorweisen, das euch einen IQ von unter 70 bescheinigt, damit ihr
> damit durchkommt.
Das Problem ist doch, dass es überhaupt nicht beweisbar ist.
Klar kann jeder behaupten, dass sich im Forum XY ein Thread namens "Toller gerade anlaufender Kinofilm in Superquali" ist, bei Klick auf die Links bekommt man den Film. Beweisbar ist das aber nicht.
Andererseits kann es aber auch sein, dass jemand einfach nur eine Liste an Links bekommt und diese dann anklickt..
Bsp:
http://www.rapidshare.com/files/123324346/dlxbt.001
http://www.rapidshare.com/files/126842362/dlxbt.002
...
Wer würde denn hier ernsthaft behaupten, dass der Anwender genau wüsste, was er da überhaupt runterlädt?
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