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Unschuldsvermutung

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  1. Unschuldsvermutung

    Autor Immer sachlich bleiben 31.10.09 - 19:31

    So lange jemand nicht verurteil ist, ist er kein Erpresser. Auch kein 'mutmaßlicher Erpresser' wie der Artikel suggeriert. Wir haben in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung, auch wenn das Golem nicht passt.

    Hier stand Aussage gegen Aussage. Und mir ist nicht bekannt, dass es für diese Beschuldigung von Seiten Schüler VZ außer einer Behauptung irgendeinen Beweis gab.

  2. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Check 31.10.09 - 19:33

    Immer sachlich bleiben schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So lange jemand nicht verurteil ist, ist er kein Erpresser. Auch kein
    > 'mutmaßlicher Erpresser' wie der Artikel suggeriert.

    http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php

  3. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Kopfschüttler2 31.10.09 - 19:38

    Doch. Gegen ihn wurde durch die Staatsanwaltschaft wegen Erpressung ermittelt. Daher war er ein 'mutmaßlicher' Erpresser, aber eben noch kein überführter bzw. verurteilter Erpresser.

  4. Re: Unschuldsvermutung

    Autor NIKB 31.10.09 - 23:36

    Seid ihr eigentlich alle zu blöd für die Deutsche Sprache?

    Mit "mutmaßlich" umschreibt man vollkommen korrekt einen nicht verurteilten, einer Straftat Beschuldigten. Wo ist also das Problem an der Aussage? - Dass ihr des Wortes "mutmaßlich" nicht mächtig seid?

  5. Re: Unschuldsvermutung

    Autor kjj 01.11.09 - 00:08

    NIKB schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Seid ihr eigentlich alle zu blöd für die Deutsche Sprache?
    >
    > Mit "mutmaßlich" umschreibt man vollkommen korrekt einen nicht
    > verurteilten, einer Straftat Beschuldigten. Wo ist also das Problem an der
    > Aussage? - Dass ihr des Wortes "mutmaßlich" nicht mächtig seid?

    Ach ok verstanden. Dann darf ich dich ja als einen mutmaßlichen Kinderschänder bezeichnen.

  6. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Proxy 01.11.09 - 00:13

    > Ach ok verstanden. Dann darf ich dich ja als einen mutmaßlichen
    > Kinderschänder bezeichnen.

    Du hast offenbar nichts kapiert. Oder mutmaßlich.

  7. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Textor 01.11.09 - 00:40

    > Ach ok verstanden. Dann darf ich dich ja als einen mutmaßlichen
    > Kinderschänder bezeichnen.

    Sobald er deswegen festgenommen wird, darfst du das. So sind die Regeln im deutschen Journalismus seit mehr als 50 Jahren. Das kannst du gern beim Presserat erfragen.

  8. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Tobias Claren 01.11.09 - 01:49

    Das Problem ist, dass der "dumme Pöbel" in Deutschland (von dem es anteilig mehr gibt als in vielen anderen Ländern) dies nicht differenziert.

    Wenn das so ist, müssten aber hohe Entschädigungen und große Richtigstellungen fällig werden, wenn die Schuld nicht bewiesen wird.


    Also braucht nur Jemand einem Anderen etwas anhängen.
    Wenn Ermittlungen beginnen, kann er ihn oder sie ganz legal quer durch das Internet und evtl. vor Ort mit Flyern als Mutmaßlichen XYZ bekannt machen.
    Dt. Gerichte bzw. Richter haben oft bewiesen dass sie keine absoluten Beweise brauchen, um Jemand zu verurteilen.
    Wenn die eine IP nicht zurückverfolgen können (kein Problem), begnügen die sich evtl. auch mit absichtlich gestreuten Hinweisen auf den vermeintlichen Täter. Ein Benutzername der er woanders oft verwendet, oder zu einfach der reale Name usw..

    Bei Dt. Gerichten gibt es sogar ganz offene Sippenhaft, wenn der eigentliche "Täter" sich nicht zu erkennen gibt:

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    Zitat:
    ...Da gibt es also eine Person, die 'gesteht': "Ich bin die Verantwortliche!" Sie geht sogar zu einem Anwalt, der überprüft, dass dieses 'Geständnis' glaubwürdig ist. Doch das Gericht sagt: "Da kann ja jeder kommen und behaupten, er sei es! Solange er nicht bereit ist, (anstelle von Niehenke) die Folgen zu tragen, halten wir uns an Niehenke!" Während der Verhandlung meinte Richterin Schütze: "Sonst hätten die Geschädigten ja gar keine Chance, sich zur Wehr zu setzen!" - Wie einfühlsam sie sein kann ... - Im Klartext heißt diese Art der Argumentation: "Wenn du die Leute nicht ans Messer lieferst, die in Wahrheit für diese Seiten verantwortlich sind, sei es, weil du ihre Identität nicht kennst, oder weil du sie nicht denunzieren willst, dann werden wir halt dich packen. Und dich setzen wir so lange unter Druck, bis du sie verrätst!" Unseres Erachtens erfüllt diese Argumentation den Tatbestand der Erpressung. Hier konvergiert doch auf wundersame Weise die Strategie der Gerichte mit der Strategie der Mafia: Niehenke wird in Geiselhaft genommen! Die dahinter stehende Strategie: Vielleicht könnte man ja auf die neuen Macher dieser Seiten Druck ausüben, indem man Leute wie Niehenke oder, wenn der nicht kleinzukriegen ist, einfach Leute aus seinem persönlichen Umfeld (siehe Rufmordkampagne gegen Niehenkes Neffen, einen Restaurantbesitzer ) so massiv wie möglich unter Druck setzt und so diese Seiten doch noch aus dem Netz entfernt werden können.
    (http://www.beschwerdezentrum.org/)
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

  9. Re: Unschuldsvermutung

    Autor monettenom 01.11.09 - 02:04

    Die Art und Weise, wie die Unschuldsvermutung immer wieder überstrapaziert wird, um überführte Straftäter als arme Opfer darzustellen, ist absolut kontraproduktiv und schadet letztendlich denen, die tatsächlich unschuldig in Verdacht geraten.

  10. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Treadmill 01.11.09 - 02:28

    Wie war das nochmal bei den Zwillingsbrüdern, die einen Riesencoup gemacht haben sollen und die dann nicht verurteilt waren, nur weil man nicht sagen kann welcher der Zwillinge es denn nun war oder ob beide. Dass sie es waren ist eigentlich klar, aber so wird das Recht eben gedehnt.
    Mir ist gerade vor kurzer Zeit ein Fall zu Ohren gekommen bei dem Trickbetrüger unterwegs sind und feststeht, dass sie das waren, weil sie schon an vielen verschiedenen Tatoreten zugeschlagen haben, Beschaffungskriminalität, trotzdem dürfen die Betroffenen sie eben nicht öffentlich an den Pranger stellen, wie du das mit Flyern und Internet meinst. Wobei ich das in dem Fall für absoluten Schwachsinn halte, weil diese feinen Herrschaften auf freiem Fuß bleiben, obwohl sie bekannt sind und obwohl sie weitermachen bis zur eventuellen Verurteilung. Da wartet man wieder lieber bis wirklich noch mehr passiert.

  11. Re: Unschuldsvermutung

    Autor josephine 01.11.09 - 04:26

    Immer sachlich bleiben schrieb:
    ----------------------------------------------------------------...
    > Hier stand Aussage gegen Aussage.

    Welche Aussage stand der Anschuldigung der vesuchten Erpressung entgegen? Achso, das hast du nun einfach nur so geschrieben um "sachlich zu bleiben"? Verstehe.

  12. Re: Unschuldsvermutung

    Autor Tobias Claren 26.11.09 - 20:15

    Ich brauche keine Erlaubnis um über Fakten zu schreiben.
    Und wenn es um mich, oder Personen mit denen ich sympathisiere ginge würde auch der Richter und Staatsanwalt inkl. aller mir bekannten Daten genannt.

    ______________________________________________________
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