>[..] sich Verwertungsgesellschaften und Verbände der Geräte- und
> Speichermedienhersteller auf Tarife für die Vergütung privater
> Kopien einigen müssen.
weil Künstler Künstler und keine Organisationen oder Gesellschaften mit einem AG am Namensende sind...
Weil jene erhindern wollen das sich Woodstock wiederholt...
Weil diese uns ihren Scheiss aufzwingen müssen damit wir mit 20 schon Volkmusik hören...
Weil die Geldgeilheit letztlich siegt...
Weil Grönemeyer (Gema Aufsichtsrat o.s.ä.) seinen Privatjet irgendwie finanzieren muss...
Weil Udo die Rechnung seiner Suite im Atlantik-Hotel sonst nicht mehr zahlen kann und diesem seine KiPo's weglaufen...
Weil der oder die oder das Tokyo Schiethus Sängerchen sich seinen Frisur nicht mehr leisten kann...
es gibt tausend Gründe. Meistens wird es nicht jener sein den man vermuntet :(
Ganz einfach: Weil die sogenannte URHEBER-rechtsnovelle eigentlich GAR NICHTS mit dem Urheberrecht an sich zu tun hat.
Im ersten und zweiten Korb dieser Novelle geht es AUSSCHLIESSLICH um Verwertungsrechte. Der Urheber als Schöpfer eines Werkes wird dort soweit ich weiß, lediglich nur ein oder zweimal "erwähnt".
Das haben übrigens die Damen und Herren Politiker immer noch nicht begriffen - die Dilletanten kennen vermutlich noch nicht einmal den Unterschied zwischen Verwertungs- und Urheberrechten... aber im Bundesrat mal schnell alles abnicken - man bekommt ja schließlich genug Kohle dafür.
Auch wenn die GEMA sich immer als Vertreter der Urheber und als Schützer der Urheberrechte hinstellt:
Sie ist einfach nur eine Verwertungsgesellschaft, die den Komponisten und Textern den Obolus für die Verwendung (Aufführung, Sendung usw.) ihrer Werke bei den "Verwertern" eintreibt und nach einem (ziemlich komplizierten und ziemlich umstrittenen) Schlüssel wieder verteilt. Insofern ist GEMA eigentlich recht nützlich - denn ohne sie würde sehr viele Künstler einfach leer ausgehen.
Ebenso hält sich in Musikerkreisen immer wieder das Gerücht, daß ein bei der GEMA gemeldetes Werk automatisch urheberrechtlich geschützt ist. Und genau DAS stimmt eben nicht. Die Meldung eines Werkes bei der GEMA ist zwar in einem Plagiatsprozess ein Indiz dafür, daß das Werk zu einem bestimmen Zeitpunkt bestanden hat - aber mehr auch nicht. Die GEMA schützt keine Urheberrechte!
2 mal bearbeitet, zuletzt am 05.10.09 13:36 durch Blablablublub.
mattiscb schrieb:
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> >[..] sich Verwertungsgesellschaften und Verbände der Geräte- und
> > Speichermedienhersteller auf Tarife für die Vergütung privater
> > Kopien einigen müssen.
Viele hier müssen leider erst noch lernen, was die GEMA überhaupt ist.
> Viele hier müssen leider erst noch lernen, was die GEMA überhaupt ist.
Ein Inkassounternehmen?
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
Wirkung und Gegenwirkung.
Variation und Selektion.
Wie im grossen, so im kleinen.
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