ich denke man sollte da irgendwelche gesetzeslücken finden und nutzen. zB waren ja selbstgedrehte zigaretten bisher auch wesentlich billiger.
bsp: ich werd bd-rohling-hersteller, behaupte aber das wären keine BDs, sondern wiederverwendbare bierdeckel aus plastik.
da können sie ja kaum ne abgabe drauf verlangen.
wenn meine bierdeckel von leuten als speichermedium missbraucht werden... kann ich ja nix dafür....
Die Idee ist gut...
Erst verkauft man "Bierdeckel", wo die Bierwerbespots drauf sind.
Und dann, wenn die Dinger ein paar Wochen auf dem Markt sind, dann verkaufen wir Blanco-Bierdeckel, auf die jeder, sozusagen als GAG-Geschenk, seinen eigenen "Werbespot" drauf packen kann...
Für die Papp-Bierdeckel gibt's sowas doch auch, warum also nicht für die aus Kunststoff?
Das ärgerliche ist daran das ich als Mitglied der Gema nicht mehr selbst entscheiden kann ob der Song jetzt frei ist, oder unter Gema Lizenz...Ich wollte es tun, fand aber folgenden Abschnitt im Internet...
"Sofern die freie Lizenz hinreichend dokumentiert ist, kann die GEMA für diese Werke keinerlei Rechte geltend machen, auch nicht nach einem (späteren) Eintritt des Autors in die GEMA. Wer bereits GEMA-Mitglied ist, hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte z. B. unter einer Creative Commons Lizenz der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.[4] Einzelne Werke unter eine freie Lizenz zu stellen, gestattet die GEMA ihren Mitgliedern nicht."
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