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Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

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  1. Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor Whitey 19.04.12 - 13:18

    Das vor den bevorstehenden Landtagswahlen von der FDP nichts mehr zu hören sein wird ist klar, will man den Piraten nicht noch_mehr in die Hände spielen. Das Frau Leutheuser-Schnarrenberger früher oder später entsprechende Zugeständnisse machen wird, halte ich jedoch für sehr wahrscheinlich. Sie scheint ja jetzt schon Stück für Stück zurück zu rudern...

    Ich frage mich ernsthaft was man tun kann außer darauf zu hoffen, dass das BVG einen entsprechend radikalen Gesetzentwurf kassieren wird. Von den etablierten Parteien erwarte ich mir jedenfalls nichts diesbezüglich.

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  2. Re: Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor Freakgs 19.04.12 - 13:21

    Whitey schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich frage mich ernsthaft was man tun kann außer darauf zu hoffen, dass das
    > BVG einen entsprechend radikalen Gesetzentwurf kassieren wird. Von den
    > etablierten Parteien erwarte ich mir jedenfalls nichts diesbezüglich.

    Das dürfte tatsächlich passieren wenn auch Ordnungswidrigkeiten eine Abfragegrundlage ergeben, denn deutlicher kann man das Urteil des BverfG nicht missachten.

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  3. Re: Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor Sammie 19.04.12 - 13:55

    Whitey schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich frage mich ernsthaft was man tun kann außer darauf zu hoffen, dass das
    > BVG einen entsprechend radikalen Gesetzentwurf kassieren wird. Von den
    > etablierten Parteien erwarte ich mir jedenfalls nichts diesbezüglich.

    Dafür muss es aber erstmal in Kraft treten und nachträglich jemand dagegen klagen, damit sich das BVG überhaupt damit beschäftigt.. und währenddessen hat man das Gesetz erstmal ne ganze Weile an der Backe, ob man nun will oder nicht.

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  4. Re: Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor UP87 19.04.12 - 14:44

    Meines Erachtens nach wird das Gesetz nie so in Kraft treten und dies ist auch nicht ernsthaft angedacht. Ich vermute, dass man dann hin geht und "Kompromisse" eingeht, was zu einer immernoch extrem hohen Datensammelei bei der Vorratsdatenspeicherung führen wird, aber man kann sich ja auf die Fahnen schreiben, dass man den Demonstranten entgegen gekomme sei...

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  5. Re: Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor Trockenobst 19.04.12 - 15:38

    Freakgs schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das dürfte tatsächlich passieren wenn auch Ordnungswidrigkeiten eine
    > Abfragegrundlage ergeben, denn deutlicher kann man das Urteil des BverfG
    > nicht missachten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

    Wenn Du einen aktuellen abgefilmten Kinofilm 10.000 Leuten und mehr zur
    Verfügung stellst, ist das nicht nicht "Ordnungswidrig". Du läufst ja auch nicht
    durch das Fussballstadion und verschenkst DVD Kopien.

    Wer 5x am Tag wochenlang beim leichten Geschwindigkeitsübertreten erwischt wird
    gibt auch seine Pappe bei vielen "kleinen" Übertretungen ab.

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  6. Schaum vor dem Mund?

    Autor Freakgs 19.04.12 - 16:34

    Trockenobst schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Freakgs schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Das dürfte tatsächlich passieren wenn auch Ordnungswidrigkeiten eine
    > > Abfragegrundlage ergeben, denn deutlicher kann man das Urteil des BverfG
    > > nicht missachten.
    >
    > de.wikipedia.org
    >
    > Wenn Du einen aktuellen abgefilmten Kinofilm 10.000 Leuten und mehr zur
    > Verfügung stellst, ist das nicht nicht "Ordnungswidrig". Du läufst ja auch
    > nicht
    > durch das Fussballstadion und verschenkst DVD Kopien.
    >
    > Wer 5x am Tag wochenlang beim leichten Geschwindigkeitsübertreten erwischt
    > wird
    > gibt auch seine Pappe bei vielen "kleinen" Übertretungen ab.

    Bitte, bitte lern LESEN. Ich schrieb nirgendwo von Filesharing oder sonstigem, das entstammt DEINER Fantasie. Und was ordnungswidrig ist oder nicht ist im jeweiligen Gesetz geregelt, das bestimmen weder Du noch ich. Beschwer Dich bei Deinem Abgeordneten, schreib irgendwelche Lobbyisten an, damit die für Dich Druck machen aber halte mich da raus.

    Zumal in Deinem Extrembeispiel das ganze wohl offensichtlich gewerblichen Charakter hätte und damit wären wir im Bereich der Straftat. Aber ich weiß, eine beliebte Taktik: Wir nehmen ein Extrembeispiel, unterstellen dann der anderen Person, dass sie das alles sicherlich gut finden würde und diskreditieren sie damit. Der Trick ist so alt, da fällt leider keiner mehr drauf rein.

    Ansonsten musstest Du natürlich noch einen Autovergleich bringen, damit es sich griffiger anhört. Auch weil Raser schreckliche Menschen sind, da ist es für Dich sehr bequem, wenn Du mich in deren Nähe rückst. Habe ich zwar nirgendwo ein Wort darüber verloren aber das hält Dich natürlich von nichts ab.
    Auch diese Methode der Diskreditierung ist uralt, Du solltest Dir dringend neue "Tricks" abgucken.

    Wisch Dir bitte erst den Schaum vom Mund ab, dann brauchst Du mir auch keine Dinge unterstellen, die ich nie gesagt habe, vielen Dank.

    Ps: Du kannst natürlich auch den Verfassungsrichtern jetzt das selbe unterstellen, die haben schließlich verfügt, das die Vorratsdatenspeicherung bei Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet. Es ist ja nicht so, das ICH das irgendwie zu verantworten hätte.



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 19.04.12 16:37 durch Freakgs.

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  7. Re: Schaum vor dem Mund?

    Autor JoyntSoft 19.04.12 - 17:01

    Völlig egal was im Gesetz stehen wird, wenn die Daten erstmal da sind, werden auch irgendwann missbraucht werden.

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  8. Re: Auch Leutheuser-Schnarrenberger ist mit Vorsicht zu genießen!

    Autor Whitey 19.04.12 - 17:53

    UP87 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Meines Erachtens nach wird das Gesetz nie so in Kraft treten und dies ist
    > auch nicht ernsthaft angedacht. Ich vermute, dass man dann hin geht und
    > "Kompromisse" eingeht, was zu einer immernoch extrem hohen Datensammelei
    > bei der Vorratsdatenspeicherung führen wird, aber man kann sich ja auf die
    > Fahnen schreiben, dass man den Demonstranten entgegen gekomme sei...

    Das halte ich auch für die plausibelste Strategie. Sofern das Gesetz in_welcher_Form_auch_immer mal durch ist, kann man es danach Stück für Stück erweitern und verschärfen. Die Abschaffung bzw. der Rückbau solcher bereits etablierten Gesetze ist dann bedeutend schwerer.

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  9. Re: Schaum vor dem Mund?

    Autor Trockenobst 22.04.12 - 09:11

    Freakgs schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Beschwer Dich bei Deinem Abgeordneten, schreib irgendwelche Lobbyisten an,
    > damit die für Dich Druck machen aber halte mich da raus.

    Die Gerichte sagen das selbst wo die Grenzen sind. Das Recht lebt
    und wird gelebt, nicht nur statisch in Bücher gefasst. Aber das weiß
    Du sicherlich auch. Z.B.: http://einfachitrecht.wordpress.com/2011/03/25/55/

    > Auch diese Methode der Diskreditierung ist uralt, Du solltest Dir dringend
    > neue "Tricks" abgucken.

    Der "einfachste Trick" ist immer noch, sich an Semantik aufzuhängen.
    Und das mit dem Schaum vor dem Mund ist nicht mein Problem. Ich habe
    keinen DINA4 Seite in Wut verfasst :')

    Mir sind diese Themen egal weil ich sowas nicht mache und deswegen nicht
    in diese Spackenabmahungsfallen trete.

    Aber es gibt kein "funktionierendes Filesharing von geschützem Material"
    unter Bagatellregelungen. Oder von "Ordnungswidrigkeiten". Das ist nur ein Trick.

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