Vielleicht mal ein genereller Hinweis an dieser Stelle: Telekommunikationsnetzbetreiber sind gesetzlich und regulatorisch dazu verpflichtet, Strafverfolgungsbehörden (LEA = Law Enforcement Agencies; Polizei, Geheimdienst, etc.) technisch Zugang zum Kommunikationsnetz zu gewähren, damit LEAs in die Lage versetzt werden - nach richterlicher Anordnung - den Kommunikations Austausch (Sprache, Daten, Email, etc.) zu verfolgen und nachzuvollziehen.
Insights schrieb:
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> Vielleicht mal ein genereller Hinweis an dieser
> Stelle: Telekommunikationsnetzbetreiber sind
> gesetzlich und regulatorisch dazu verpflichtet,
> Strafverfolgungsbehörden (LEA = Law Enforcement
> Agencies; Polizei, Geheimdienst, etc.) technisch
> Zugang zum Kommunikationsnetz zu gewähren, damit
> LEAs in die Lage versetzt werden - nach
> richterlicher Anordnung - den Kommunikations
> Austausch (Sprache, Daten, Email, etc.) zu
> verfolgen und nachzuvollziehen.
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Ist das nicht etwas völlig anderes, nach richterlicher Anordnung? Dazu bedarf es des dringenden Verdachts einer Straftat.
>Ist das nicht etwas völlig anderes, nach richterlicher Anordnung? Dazu >bedarf es des dringenden Verdachts einer Straftat.
So wie richtig und völlig ausreichend ist ...
Nur im Iran gibt es nicht diese Gewaltenteilung wie in westlichen Staaten. Wenn man eine Technologie an ein solches poltitisches System verkauft, muss man sich darüber im Klaren sein und auch die Konsequenzen für evtl. Reputation-Damage tragen: Law Enforcement Agencies, das bedeutet im Iran eben nicht das, was es bei uns bedeutet. Wann kapiert das endlich jemand. Ganz interessant auch hier http://news.xinhuanet.com/english/2009-07/07/content_11666802.htm
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