also im prinzip eine gute id aber das plugin muß opensource sein damit man überprüfen kann was die sw sendet an wen und wann sie das macht ob sie nur den browser abfotografiert oder auch gleich den ganzen desktop mit.
werden die daten dann direkt per verschlüsselung an einen unter staatlicher kontrolle stehenden server gesandt oder wird das wieder einer privaten firma delegiert welche dann zugriff auf unzählige desktops hätte und die gewonnenen daten wiederum missbrauchen könnte.
solch eine plugin wäre das perfekte einfallstor für eine staatliche hintertür zu den usern.
und was passiert eig wenn jemand durch einen dummen zufall auf kinderpornofgrafie stößt?
nach aktueller rechtsprechung ist man bereits schuldig wenn man so etwas im cache des speichers hat durch den browser, dank precaching könnte man sowas ja gar nicht mitbekommen.
auf diese art würde man sich selbst einer straftat beschuldigen.
wer macht den bitte bei so etwas mit?
> also im prinzip eine gute id aber das plugin muß opensource sein damit man
> überprüfen kann was die sw sendet an wen und wann sie das macht ob sie nur
> den browser abfotografiert oder auch gleich den ganzen desktop mit.
Unfug, gerade DAS wäre das absolute Todesurteil für das Addon - Tausende von Supertollen OberprofiMeld0r-TOolZ würden sprießen, vielen davon fehlerhaft, einige schadhaft und nur ganz wenige überhaupt nützlich - zudem würde die Schnittstelle zur Behörde öffentlich gelegt (nun, man kann alles Cracken aber ...) und somit eine Spamwelle vorprogrammiert.
> werden die daten dann direkt per verschlüsselung an einen unter staatlicher
> kontrolle stehenden server gesandt oder wird das wieder einer privaten
> firma delegiert
Letzteres ist illegal. Frage beantwortet.
> solch eine plugin wäre das perfekte einfallstor für eine staatliche
> hintertür zu den usern.
Illegal.
> und was passiert eig wenn jemand durch einen dummen zufall auf
> kinderpornofgrafie stößt?
Kann es sein dass du die News nicht ganz verstanden hast? GERADE DARUM geht es!
> nach aktueller rechtsprechung ist man bereits schuldig wenn man so etwas im
> cache des speichers hat durch den browser, dank precaching könnte man sowas
> ja gar nicht mitbekommen.
Dieser Unfug wird bald wieder gekippt werden - das kannste getrost annehmen.
Was du mit "Precaching" in Bezug auf Webseiten meinst die du noch garnicht besucht hast wiess vermutlich niemand ... Glaubst du ernsthaft dass solche Techniken sozusagen als Spider ständig das Internet so weit als möglich abgrasen und alle Möglichen Webseiten zwischenspeichern?
> wer macht den bitte bei so etwas mit?
Der Andrang wäre von der Allerersten Sekunde an enorm - vermutlich würden erstmal die Server einbrechen Ob der Last ...
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> > und was passiert eig wenn jemand durch einen dummen zufall auf
> > kinderpornofgrafie stößt?
>
> Kann es sein dass du die News nicht ganz verstanden hast? GERADE DARUM geht
> es!
>
Vielleicht versteht er es so besser:
"Jansen und sein Verband treten dagegen offensiv für die Durchsetzung der staatlichen Datenvorratsspeicherung ein. Jansen bezeichnete das Internet als "Universität des Terrors" und beklagte "fehlende Begrenzbarkeit der Inhalte und der Verfügbarkeit" des Internets."
Im Klartext: Alle Internet-Nutzer sind Terroristen.
Lustig hingegen die anschließende Zeile:
"Mit Web Patrol sollten Nutzer neben Kinderpornografie auch radikales Gedankengut melden, heißt es auf der Projektseite."
Wer hat hier wohl radikales Gedankengut?
Der Mann hat einfach zuviele DDR-Filme geschaut ;)
motaro schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> und was passiert eig wenn jemand durch einen dummen zufall auf
> kinderpornofgrafie stößt?
>
ja nee is klaaaar.. passiert mir auch ungefähr 3 x am tag...
kipo und zufall passen leider garnicht zusammen!
Pffffhfhfhfhf das hab ich gar Überlesen!
"Herr Mustermann ... wir haben sie hierher aufs Revier gebracht um Über gewisse ... Dinge ... mit Ihnen zu reden"
"Was denn?"
"Naja, wir haben aus einer verläßlichen Quelle (1337g4m3er1995) erfahren dass Sie bösartige und Gemeingefährliche Gedanken hegen, ja Selbige sogar offen im Internetz aussprechen"
"Unfug."
"Wir haben uns das sogar mal ausgedruckt, hier - sehen sie ..."
*Herzstillstand verursacht durch Lachkrampf*
"Herr Mustermann, auch SO können sie das Vergehen nicht Ungeschehen machen, also stehen sie bitte Auf und seien sie vernünftig, der Rolli und die Zensursula schalten sich gleich über Skaaiip live auf den Bildschirm dort drüben um mit Ihnen zu reden"
.
IhrName9999 schrieb:
------------------------------------------------------------------------------
> > solch eine plugin wäre das perfekte einfallstor für eine staatliche
> > hintertür zu den usern.
>
> Illegal.
Das ist der Bayern-Trojaner auch, was das bayrische Innenministerium nicht wirklich interessiert.
> Dieser Unfug wird bald wieder gekippt werden - das kannste getrost
> annehmen.
Wollen wir es mal hoffen.
> Was du mit "Precaching" in Bezug auf Webseiten meinst die du noch garnicht
> besucht hast wiess vermutlich niemand ...
Er meinte wohl link prefetching. Also dass Dein Browser Links auf der gerade betrachteten Webseite folgt und die verlinkten Webseiten im Hintergrund schon mal "auf Verdacht" lädt.
[en.wikipedia.org]
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
IhrName9999 schrieb:
-----------------------------------------------------------------
> > werden die daten dann direkt per verschlüsselung an einen unter
> staatlicher
> > kontrolle stehenden server gesandt oder wird das wieder einer privaten
> > firma delegiert
>
> Letzteres ist illegal. Frage beantwortet.
Das hättest du wohl gerne, dass dies so ist. Aber letzten Endes ist das ganze, wie im Artikel beschrieben, ein Add-On, welche vom Nutzer installiert werden muss. Bei allen zu installierenden Add-Ons müssen die Nutzingsbedingungen akzeptiert werden und wenn in diesen drin steht, dass die übermittelten Daten nicht von einem Behörde sondern von einer "Agengentur zur masshaften Auswertung von Daten zwecks Produktion von unqualifiziertem Spam in elektronischer unf physischer Form GmbH & Co. KG" durchgeführt, ist dies keineswegs illegal. Fällt unter das Vertragsrecht, bestimmt schon mal gehört.
> Bei allen zu installierenden Add-Ons müssen die
> Nutzingsbedingungen akzeptiert werden
Welche rechtlich eher mindere Bedeutung haben - ebenso wie viele AGB und absolut alle Klickfallen - wir sind hier in Deutschland und nicht in Texas.
Beim Abschliessen einer Vereinbarung über die Interwebs kann man sich - wenn es vors Gericht geht - maximal eines Fahrlässigen Verhaltens schuldig machen. Einzig und Allein dann wenn zB. in Schriftgröße 72 blinkend rot (übertrieben) auf dem Schirm steht "Wir werden Ihre Daten an Nichtbehördliche Dritte weitergeben" hat das Einen (wenn auch sehr kleinen) Standfuß im Angesicht des Richters. Irgendwelche Miniklauseln innerhalb eines Textes mit circa. 287685 Wörtern kannste direkt mal in den Popo schieben - die Überleben nichtmal bis zur Verhandlung, das schiebt der Richter direkt ab.
puffbesitzer schrieb:
---------------------------------------------------------
> ja nee is klaaaar.. passiert mir auch ungefähr 3 x am
> tag... kipo und zufall passen leider garnicht zusammen!
Schön für Dich. ;-)
Sogar hier auf Golem könnte ein niederträchtiges Subjekt mal eben ein kinderpornographisches Bild von externer Quelle einbinden. Dass das nicht geschieht, liegt daran, dass hier schlimmstenfalls Trolle und Grenzdebile unterwegs sind, die anderweitig kaspern.
Andere, themenoffenere (Um es schonend auszudrücken ...) Foren und sonstige Websites erlauben es viel eher, über entsprechendes Material zu stolpern. Vielleicht nicht gerade dreimal täglich, aber doch mit gewisser Wahrscheinlichkeit. Und selbst wenn's nur einmal alle drei Jahre wäre, würde man das gerne melden können, ohne sich dabei strafbar zu machen oder auch nur unter ehrührigen Verdacht zu geraten.
Web Patrol ist dafür eher ungeeignet.
> Sogar hier auf Golem könnte ein niederträchtiges
> Subjekt mal eben ein kinderpornographisches Bild
> von externer Quelle einbinden. Dass das nicht
> geschieht, liegt daran, dass hier schlimmstenfalls
> Trolle und Grenzdebile unterwegs sind, die
> anderweitig kaspern.
Entweder das oder weil der Admin Himmel und Hölle in Bewegung versetzen würde, um das zu verhindern/löschen...
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> > Bei allen zu installierenden Add-Ons müssen die
> > Nutzingsbedingungen akzeptiert werden
>
> Welche rechtlich eher mindere Bedeutung haben - ebenso wie viele AGB und
> absolut alle Klickfallen - wir sind hier in Deutschland und nicht in
> Texas.
Eben, wir sind hier in Deutschland und nicht in TakaTuka-Land. Deswegen haben die Nutzungsvereinbarung, welche man VOR der Installation bzw. Download akzeptieren muss sehr wohl rechtliche Bedeutung. Die von dir vorgeführt Ausführung trifft lediglich bei Kaufsoftware zu, bei der man die EULA vor dem Kauf nicht einsehen kann. Das ist bei derartigen Add-Ons aber nicht der Fall. Bei Kaufsoftware wird der Vertrag mit dem Kauf der Software geschlossen, irgendwelche spezifischen Bestimmungen wie die EULA, welche vor dem Kauf nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufs war, sind unwirksam. Bei kostenloser Software sieht die Geschichte ander aus, weil hier überhaupt erst durch den Download bzw. die Installation der Vertrag geschlossen wird.
> Deswegen
> haben die Nutzungsvereinbarung, welche man VOR der Installation bzw.
> Download akzeptieren muss sehr wohl rechtliche Bedeutung.
Fängst du tatsächlich an Niemals gesagte Worte zu unterstellen? Niemand behauptet was Anderes ... Was soll das?
> Die von dir
> vorgeführt Ausführung trifft lediglich bei Kaufsoftware zu, bei der man die
> EULA vor dem Kauf nicht einsehen kann.
Das ist ÜBERALL der Fall, AGBs müssen mit dem Gesetz einhergehen, viele Abzockerfallen und/oder Datenschleudern tun das aber nicht und sind somit nichtig. Für dich interessant wird sein
AZ: 161 C 23695/05
ganz Besonders dieser Link : http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen#Nachteilige.2C_ungew.C3.B6hnliche_und_.C3.BCberraschende_Klauseln
Und vor allem :
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/agb.php
--> Diese hier genannte Situation würde die AGB mindestens teilweise - in Hinsicht auf datenschutzrechtliche Ansprüche aber wahrscheinlich gänzlich ungültig bzw. sogar widerrechtlich und somit strafwürdig werden lassen
> Das ist bei derartigen Add-Ons aber
> nicht der Fall.
Und WIE es das ist - GERADE dort. Siehe letzter Link, dort stehts sogar wortwörtlich.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2008/6_U_26_08teil_anerkenntnis_undschlussurteil20080516.html
> Bei kostenloser Software sieht die Geschichte ander aus, weil hier
> überhaupt erst durch den Download bzw. die Installation der Vertrag
> geschlossen wird.
Da wurde kein Vertrag abgeschlossen, ein Kauf über eine Summe von 0 € kann in Deutschland rechtlich nicht existieren. Im Besten Falle könnte man das als Schenkung betrachten und diese verpflichtet zu GARNICHTS - Einzig und Allein Urheberrechte greifen hier, stellt der Urheber aber das Produkt kostenfrei zur Verfügung so kann er niemals etwas einfordern, es gibt keinen Vertrag.
Hio,
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Da wurde kein Vertrag abgeschlossen, ein Kauf über eine Summe von 0 € kann
> in Deutschland rechtlich nicht existieren. Im Besten Falle könnte man das
würdest du "Kaufvertrag" schreiben würd' ich das unbsehen glauben. Ob bei der Teilnahme an diesem ominösen Web Patrol in irgendeiner Form ein Vertrag abgeschlossen würde ist jetzt mal so auf den ersten Blick für MICH nicht erkennbar.
> als Schenkung betrachten und diese verpflichtet zu GARNICHTS - Einzig und
> Allein Urheberrechte greifen hier, stellt der Urheber aber das Produkt
> kostenfrei zur Verfügung so kann er niemals etwas einfordern, es gibt
> keinen Vertrag.
Er kann aber sehr wohl dieses Produkt im Rahmen eines Vertrages zur Teilnahme an XYZ kostenfrei zur Verfügung stellen. Und da in diesem unserem Lande weitgehende Vertragsfreiheit herrscht wüsste ich jetzt nicht was, von evtl. widerrechtlichen Vertragsbedingungen mal abgesehen, da dagegen spräche.
Ich kann mich ja schliesslich auch vertraglich verpflichten jeden Tag 3mal in die Tischkante zu beißen und dir jedesmal hinterher ein Video davon zu schicken. Mit Vertragsstrafe bei Nichterfüllung. Warum genau soll es also nicht möglich sein einen Vertrag zu vereinbaren der die Übermittlung der beschriebenen Daten an eine private Organisation beinhaltet?
so long,
Es gibt nur eines, was schlimmer ist, als nicht zu Wissen und das ist mit einem gewaltigen Halbwissen gesegnet zu sein.
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Fängst du tatsächlich an Niemals gesagte Worte zu unterstellen? Niemand
> behauptet was Anderes ... Was soll das?
Lass mich dir in dieser Hinsicht auf die Sprüng helfen, du hast geschrieben:
>> Welche rechtlich eher mindere Bedeutung haben...
Eine Mindere Bedeutung gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder die Bestimmungen gehören zum geschlossenen Vertrag oder sie tun es nicht. Also, muss ich an dieser Stelle nichts unterstellen, was nicht geschrieben wurde, denn du hast genau das geschrieben, was ich angenommen habe.
> Das ist ÜBERALL der Fall,
Pauschalisierung sind in diesem Zusammenhang immer falsch.
> AGBs müssen mit dem Gesetz einhergehen, viele
> Abzockerfallen und/oder Datenschleudern tun das aber nicht und sind somit
> nichtig.
Da schreibst du mal was richtiges. ABER, um nochmal auf den ursprünglichen Punkt zurück zu kommen, eine Klausel wie die Zustimmung, die Daten an einen dritten (meist ein Dienstleister) zu übertragen ist sehr wohl gesetzeskonform. Daher ist die einzige Frage, die zu klären wäre, diese ob die Nutzungsbedingungen/EULA/AGBs oder wie immer du es nennen willst, Bestandteil des geschlossenen Vertrages sind oder nicht.
> Für dich interessant wird sein
>
> AZ: 161 C 23695/05
> ganz Besonders dieser Link :
> de.wikipedia.org#Nachteilige.2C_ungew.C3.B6hnliche_und_.C3.BCberraschende_K
> lauseln
Schöner Link. Nur leider taugt er in keinster Weise, die von dir vertretene Position zu untermauern. Letzten Endes, muss hier nämlich untersucht werden, worum es in dem Fall konkret geht. Die ausgehende Frage von motaro war, wer diese Daten auswertet. Wenn die Behörde die Auswertung der Daten nicht leisten kann oder will und deswegen einen externen Dienstleister einschaltet, ist dies der klassische Subunternehmer. Eine Klausel, die es dem ausführenden Vertragspart erlaubt einen Subunternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten einzusetzen ist weder ungewöhnlich noch überraschend und auch nicht nachteilig für den "Kunden" (sofern man bei der konkreten Problemstellung überhaup von Kunden sprechen kann).
> Und vor allem :
> www.kleingewerbe.info
>
> --> Diese hier genannte Situation würde die AGB mindestens teilweise - in
> Hinsicht auf datenschutzrechtliche Ansprüche aber wahrscheinlich gänzlich
> ungültig bzw. sogar widerrechtlich und somit strafwürdig werden lassen
Für diesen Link gilt genau das gleich, was ich gerade oben geschrieben habe. Es wird nicht ausgeschlossen, dass ein Subunternehmer eingesetz werden darf. Und bei den aufgeführten ungültigen Klauseln beinhaltet die einzige, die sich mit der Datenweitergabe beschäftigt den eindeutigen Zusatz "zur Versendung von Informationsmaterial". Es mag dir vielleicht entgangen sein, aber es geht hier nicht um Werbung, sondern lediglich darum, wer die Daten auswertungen und aufbereitet! Davon abgesehen, stammen die meisten Urteile, welche die Ungültigkeit von Klauseln regeln von Land- oder Oberlandesgerichten. Diese können jedoch keine Grundsatzurteile fällen, sondern immer nur für den jeweils verhandelten, konkreten Fall entscheiden. Andere Gerichte können sich daran halten, müssen es aber nicht. Mag für dich vielleicht neu sein, aber wirklich verbindliche Urteile können in diesem Zusammenhang nur die Bundesgerichte fällen, keine Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte.
> > Das ist bei derartigen Add-Ons aber
> > nicht der Fall.
>
> Und WIE es das ist - GERADE dort. Siehe letzter Link, dort stehts sogar
> wortwörtlich.
>
> www.justiz.nrw.de
Also, wenn du schon zitiert, dann nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Daher auch nochmal für die Plätze ganz hinten, meine vollständige Aussage:
... bei der man die EULA vor dem Kauf nicht einsehen kann. Das ist bei derartigen Add-Ons aber nicht der Fall.
Ok, vielleicht war mein Urteil, mit den hintern Plätzen etwas hart. Man muss nämlich nach objektiver und subjektiver Unmöglichkeit unterscheiden. Objektiv gesehen, ist die Unmöglichkeit, der Einsicht der Nutzungbedingungen bei den genannten kostenlosen Add-Ons nicht gegeben. Man muss beim Download bereits den Nutzungsbedingungen zustimmen. Aber vielleicht liegt bei dir ja eine subjektive Unmöglichkeit vor, den Text zu lesen ....
>
> > Bei kostenloser Software sieht die Geschichte ander aus, weil hier
> > überhaupt erst durch den Download bzw. die Installation der Vertrag
> > geschlossen wird.
>
> Da wurde kein Vertrag abgeschlossen, ein Kauf über eine Summe von 0 € kann
> in Deutschland rechtlich nicht existieren. Im Besten Falle könnte man das
> als Schenkung betrachten und diese verpflichtet zu GARNICHTS - Einzig und
> Allein Urheberrechte greifen hier, stellt der Urheber aber das Produkt
> kostenfrei zur Verfügung so kann er niemals etwas einfordern, es gibt
> keinen Vertrag.
Spätestens diese Ausführung zeigt, dass du von Recht nicht die geringste Ahnung hast. Denn es kommt in jedem Fall ein Vertrag zu Stande. Selbst bei der von dir genannten Schenkung, das Stichwort hier lautet Schenkungsvertrag. Selbiger muss im Übrigen notariell beurkundet werden. Und dass eine Schenkung den beschenkten zu nichts verpflichtet ist ebenfalls falsch, so kann eine Schenkung z. B. im Falle des groben Undanks wieder rückabgewickelt werden. Aber bevor wir jetzt in Belanglosigkeiten abschweifen, die mit dem Thema nichts zu tun haben, zurück zum eigentlichen Thema:
Auch bei der Nutzung von kostenloser Software kommt ein Vertrag zu Stande. Naja, in einem hast du recht, es ist kein Kaufvertrag. Der Jurist spricht hier übrigens davon, dass der Vertrag durch "schlüssige Handlung" geschlossen wird. Die schlüssig Handlung wäre in diesem Fall der Download und die Installation der Software. In einem dieser beiden Schritte, müssen die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden und damit sind sie Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Und sofern es bei der Datenweitergabe lediglich um die Delegation von Aufgaben an einen Subunternehmer geht, verstossen diese auch nicht gegen deutsches Recht, sind nicht überraschend und auch nicht nachteilig für dich. Wenn du mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, brauchst du sie nicht zu akzeptieren, aber das schliesst in diesem konkreten Fall auch ein, dass du die Software nicht verwenden darft. So und zum Abschluss habe ich dann noch einen schönen Link für dich:
http://www.amazon.de/Grundz%C3%BCge-B%C3%BCrgerlichen-Rechts-Lernb%C3%BCcher-Wirtschaft/dp/3800634759/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1270677503&sr=8-1
Dann kannst du das nächste mal vielleicht wirklich mitreden ;)
> Ob bei
> der Teilnahme an diesem ominösen Web Patrol in irgendeiner Form ein Vertrag
> abgeschlossen würde ist jetzt mal so auf den ersten Blick für MICH nicht
> erkennbar.
Ein Vertrag ist niemals Einseitig, beide Parteien müssen volle Kenntnis über Selbigen haben - in Allen Anderen Fällen ist er nichtig.
> Er kann aber sehr wohl dieses Produkt im Rahmen eines Vertrages zur
> Teilnahme an XYZ kostenfrei zur Verfügung stellen. Und da in diesem unserem
> Lande weitgehende Vertragsfreiheit herrscht wüsste ich jetzt nicht was, von
> evtl. widerrechtlichen Vertragsbedingungen mal abgesehen, da dagegen
> spräche.
Ja .... und? Was hat das mit finanziellen Forderungen zu tun?
> Ich kann mich ja schliesslich auch vertraglich verpflichten jeden Tag 3mal
> in die Tischkante zu beißen und dir jedesmal hinterher ein Video davon zu
> schicken. Mit Vertragsstrafe bei Nichterfüllung.
Nein, kannst du nicht - aber ich denke ich weiss was du meinst.
> Warum genau soll es also
> nicht möglich sein einen Vertrag zu vereinbaren der die Übermittlung der
> beschriebenen Daten an eine private Organisation beinhaltet?
Weil
a) Niemand ein Vertrag unterschreibt der sich teilweise oder komplett um die Weitergabe von Persönlichen Daten dreht - Kontaktbörsen einmal aussen vor gelassen
b) diese Klauseln in Form einer AGB (!!) DEUTLICH SICHTBAR sein müssen - siehe meine Links zu den Gerichtsurteilen und die Gesetzeslage - eine eher unauffällige Erwähnung in einem Dschungel aus AGB-Klauseln ist nichtig.
c) Hier das Datenschutzrecht greift und das sehen Richter sehr, sehr eng - kleinste formelle Fehler und/oder Fahrlässigkeiten bei Allen Dingen die Datenschutz betreffen und die komplette Vereinbarung, der komplette Vertrag wird vor Gericht sofort gekippt - sofern der Vertrag / die Vereinbarung überhaupt von Beginn an gültig war - s. meine Links Oben
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.04.10 00:05 durch IhrName9999.
> Da schreibst du mal was richtiges.
> Mag für dich vielleicht neu sein, aber wirklich verbindliche Urteile
> Also, wenn du schon zitiert, dann nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
> Daher auch nochmal für die Plätze ganz hinten
> Aber vielleicht liegt bei dir ja eine subjektive Unmöglichkeit vor, den Text zu
> lesen ....
> Spätestens diese Ausführung zeigt, dass du von Recht nicht die geringste
> Ahnung hast.
> Dann kannst du das nächste mal vielleicht wirklich mitreden ;)
--> gleich kommt die "keine Argumente"-Keule
--> dann folgt das "selba Troll!!!11"
--> und zuletzt "lächerlich/blamiert/nicht diskutieren können"
--> vermutlich mit Erneuten Charakterweissagungen garniert
:-)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.04.10 00:14 durch IhrName9999.
IhrName9999 schrieb:
-----------------------------------------------------------------
> --> gleich kommt die "keine Argumente"-Keule
> --> dann folgt das "selba Troll!!!11"
> --> und zuletzt "lächerlich/blamiert/nicht diskutieren können"
> --> vermutlich mit Erneuten Charakterweissagungen garniert
>
> :-)
Nein, ich kann dich beruhigen, dergleich kommt nicht. Ich bin zwar kein Jurist und will es auch wirklich nicht sein. Aber ich hatte in meinem beruflichen Werdegang schon so viel mit Wirtschafts- und Vertragsrecht zu tun, dass ich ja weiss, wie die tatsächlichen Zusammenhänge sind. Da bedarf es keiner weiteren Weblinks, da ich mein Wissen aus der Praxis erworben haben. Aus diesem Grund fehlt mir auch irgendwo die Muse, diese Diskussion an dieser Stelle weiter zu führen, weshalb ich ganz froh bin, dass du sie beendet hast.
Da mich deine naive Herangehensweise an diese ganze Geschichte (im Web habe ich gelsen, dass ...) doch sehr an meinen kleinen Sohn erinnert, der an den Weisheiten seiner Kindergartenfreunde in fast schon dogmatischer Art und Weise festhält, muss ich dir zum Abschluss einfach noch sagen:
Mit deinen Weblinks wirst du im Leben nicht unbedingt sehr weit kommen, aber das lernst du schon noch, wenn du groß bist.
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> > Da schreibst du mal was richtiges.
> > Mag für dich vielleicht neu sein, aber wirklich verbindliche Urteile
> > Also, wenn du schon zitiert, dann nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
> > Daher auch nochmal für die Plätze ganz hinten
> > Aber vielleicht liegt bei dir ja eine subjektive Unmöglichkeit vor, den
> Text zu
> > lesen ....
> > Spätestens diese Ausführung zeigt, dass du von Recht nicht die geringste
> > Ahnung hast.
> > Dann kannst du das nächste mal vielleicht wirklich mitreden ;)
>
> www.hobotraveler.com
> --> gleich kommt die "keine Argumente"-Keule
> --> dann folgt das "selba Troll!!!11"
> --> und zuletzt "lächerlich/blamiert/nicht diskutieren können"
> --> vermutlich mit Erneuten Charakterweissagungen garniert
>
> :-)
du machst dich lächerlich :P
IhrName9999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> --> gleich kommt die "keine Argumente"-Keule
> --> dann folgt das "selba Troll!!!11"
> --> und zuletzt "lächerlich/blamiert/nicht diskutieren können"
> --> vermutlich mit Erneuten Charakterweissagungen garniert
>
> :-)
Sag mal, wie alt bist du eigentlich? Von dir liest man immer das gleiche. Leute beleidigen, als Troll abstempeln und von der eigentlichen Diskusion so weit abweichen, dass die Kernfrage niemals beantwortet wird. Dazu fühlst du dich ( augenscheinlich ) wie der einzige Intelligente Mensch auf der Erde.
Das ist das Geistige Niveau eines Kleinkindes.
Was jetzt kommt ist klar. Mir die Anschukldigungen zurück geben, da ich dich ja gerade "Fertig machen wollte", Trifft das auch auf mich zu.
Bullet No. 1 schrieb:
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> > Sogar hier auf Golem könnte ein niederträchtiges
> > Subjekt mal eben ein kinderpornographisches Bild
> > von externer Quelle einbinden. Dass das nicht
> > geschieht, liegt daran, dass hier schlimmstenfalls
> > Trolle und Grenzdebile unterwegs sind, die
> > anderweitig kaspern.
>
> Entweder das oder weil der Admin Himmel und Hölle in Bewegung versetzen
> würde, um das zu verhindern/löschen...
Um es zu löschen, müsste er es sich ansehen.
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