ich empfehle mal genau nachzulesen, was die da von sich geben: http://www.bdk.de/fachthemen/web-patrol
keine ahnung, ob ich lachen oder weinen soll. diese unbeschreibliche inkompetenz ist so tragisch, dass sie schon wieder lustig ist, weil man das net ernst nehmen kann.
nebenbei, mit dem versenden eines screenshots(bildmaterial) mit kinderpornographie oder eines links zu einer kinderpornographischen website macht man sich strafbar wegen verbreitung von kinderpornographie...
Das wäre doch dann auch der Fall wenn ich eine Seite der Polizei melden will.
Nach deinem Kommentar dürfte man da nur zur Polizei gehen und sagen: Ich hab da ne KiPo-Seite, die ist irgendwo im Netz. Darf euch aber nicht den Link geben. Müsst ihr schon selber suchen!
Wenn ich eine gefunden Waffe bei der Polizei vorbeibringe und sie dort abgebe werde ich auch nicht gleich wegen illegallem Besitz und Transport einer Schusswaffe belangt.
so steht es aber im Gesetzestext!
Ich würde davon ausgehen, dass eine Meldung entsprechender Inhalte immer auch als Selbstanzeige zu vorstehen ist.
Sorry, das muss ich berichtigen! Du machst dich damit tatsächlich strafbar - es sei denn du bist zum Führen der besagten Waffe befugt.
Korrekter Weise musst du die Knarre unbedingt liegen lassen und die Polizei benachrichtigen, die diese dann sicherstellt.
Nur so als Tip, falls du tatsächlich mal eine Wumme finden solltest... sonst kannst du richtig Ärger bekommen.
Laut Gesetz gibt es in Hessen auch die Todesstrafe.
http://www.polizei-beratung.de/aktionen/kinderpornografie/das_koennen_sie_selbst_tun/meldeformular/ <- da kann man Kinderpornographie melden
und hier die Anleitung wie es gemacht wird:
http://www.polizei-beratung.de/aktionen/kinderpornografie/das_koennen_sie_selbst_tun/
Das wäre ja ein gefundes Fressen: Polizei stiftet zur Verbreitung von Kinderpornographie an!
</sarkasmus>
Thion schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Laut Gesetz gibt es in Hessen auch die Todesstrafe.
Quelle?
@ Quellendieb: Google -> hessen todesstrafe -> 2. Link zu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen
danke ryazor.
Musste das Buch gerade rauskramen (ja, ich habe die hessische Verfassung)
Artikel 21
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(ist übrigens ein Schafott und steht im Museum - in den paar Jahren vor der Bundesrepublik wurde es auch nie benutzt)
Und wie die beiden Links von weiter oben sagen ist die weitergabe von KiPos an die Polizei nicht strafbar. Man muss aber sofort nach der Anzeige alle Beweise die man hat selber vernichten.
Stimmt, und genauso mußt du bei KiPo handeln - auf keinen Fall irgendetwas mit der Seite selber machen, sondern nur der Polizei melden, wo du die gefunden hast (also den Link schicken). Einen Screenshot machen ist bereits eine Straftat.
Thion schrieb:
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> Und wie die beiden Links von weiter oben sagen ist die weitergabe von KiPos
> an die Polizei nicht strafbar. Man muss aber sofort nach der Anzeige alle
> Beweise die man hat selber vernichten.
Nur weil die Polizei irgendetwas rät, heißt das noch lange nicht, daß das rechtens ist. Eine Kopie (=Screenshot) einer Webseite mit KiPo-Inhalt erstellen ist bereits eine Straftat. Egal, zu welchem Zweck das geschieht.
Und wie soll der Unbedarfte DAU da alle Beweise der Seite von seinem Computer löschen?
Wer sich das Plugin runterholt hat doch keine Ahnung von sowas.
das ist der Bundestrojaner ;P
Ich würde eine schwarze Fläche über das ganze Bild ziehen. OK, das Kind darunter wäre dann immer noch nackt, da man es aber nicht sieht, müsste man es mir erst beweisen... :-)
dann schickst du zensierte kipos los, das wäre aber ein verstoß degen die freie meinungsäußerung.
abgesehen davon bin ich mal gespannt wie schnell diverse fkk seiten aus dem netz verschwinden, da sind ja manchmal auch nackte kinder abgebildet.
Stimmt...
1. das könnte Manipulation von Beweismaterial sein
2. ein Verstoß gegen Urheberrechte, da es die Tochter einer berühmten Schauspielerin war, die auf ihre Kariere vorbereitet wird und die Filmindustrie die ganze Aktion bezahlt hat...
3. mit meinem Rechner wurde eine strafbare Handlung begangen, der verschwindet dann in ein Polizeibüro.
Stimmtund schrieb:
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> Stimmt, und genauso mußt du bei KiPo handeln - auf keinen Fall irgendetwas
> mit der Seite selber machen, sondern nur der Polizei melden, wo du die
> gefunden hast (also den Link schicken). Einen Screenshot machen ist bereits
> eine Straftat.
Der Screenshot ist nicht das Problem.
Das Problem ist das du die Seite überhaupt gefunden hast.
Die Bilder befinden sich schon im Browser Cache und ja selbst Tumbmails reichen schon aus.
Du bist im Besitz von KiPo und hast dich damit Strafbar gemacht.
Es gibt einen Grund warum der White IP Button Anonym ist.
Thion schrieb:
> Nach deinem Kommentar dürfte man da nur zur
> Polizei gehen und sagen: Ich hab da ne
> KiPo-Seite, die ist irgendwo im Netz. Darf euch
> aber nicht den Link geben. Müsst ihr schon
> selber suchen!
Der Link ist nicht wichtig. Du hast damit zugegeben, daß Du Kinderpornos angesehen hast. Dir wird immer unterstellt, daß Du auch danach gesucht hast, weil niemand zufällig über so etwas stolpern kann, wie jeder Polizist weiß.
Deshalb kassierst Du für Deine Denunziation auch selbst eine Anzeige.
> Wenn ich eine gefunden Waffe bei der Polizei
> vorbeibringe und sie dort abgebe werde ich auch
> nicht gleich wegen illegallem Besitz und
> Transport einer Schusswaffe belangt.
Doch, das wirst Du! Laß die Waffe besser da, wo sie ist, und ruf die Polizei zum Abholen. Durch die Gegend tragen darfst Du sie nicht, auch nicht auf direktem Wege zur Polizei.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.04.10 11:31 durch Himuralibima.
kommt soviel sch**ß* aus diesem Bundesland.
Waren dort nicht auch die meisten Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung??? ^^
Thion schrieb:
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> Und wie die beiden Links von weiter oben sagen ist die weitergabe von KiPos
> an die Polizei nicht strafbar. Man muss aber sofort nach der Anzeige alle
> Beweise die man hat selber vernichten.
>
Erzähle dis mal 90% meines Bekanntenkreises. Vom Prof bis zum Arbeitssuchenden. ich garantiere Dir, die würden nicht einmal wissen wo was zu finden ist! :D
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