Könnte nun nicht ein grosser Email-Provider gegen die Post klagen? Schliesslich ist das ein klarer Marktvorteil, sobald eine Sendung eine Postadresse trägt, darf sie ausgeliefert werden. Die Post muss nicht beweisen, woher die Adresse stammt...
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
peppit schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Könnte nun nicht ein grosser Email-Provider gegen die Post klagen?
> Schliesslich ist das ein klarer Marktvorteil, sobald eine Sendung eine
> Postadresse trägt, darf sie ausgeliefert werden. Die Post muss nicht
> beweisen, woher die Adresse stammt...
Der Vergleich hinkt und geht am Urteil vorbei: dem Gericht ging es nicht um den Provider, sondern um den Absender der Mail.
Versender von individuell adressierter (postalischer) Werbung unterliegen allesamt der Auskunftsverpflichtung des BDSG und müssen auf Nachfrage mitteilen, woher sie die Adresse und das Einverständnis zur Benutzung derselben haben. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Das gilt auch für die Tochterunternehmen der Post, die mit Adressen handeln - wenn sie kein Einverständnis für den Werbungsversand an eine bestimmte Adresse nachweisen können, dürfen sie diese Adresse nicht weiter vermarkten.
Der reine Transporteur der Nachricht muss niemals die Rechtmäßigkeit des Transports beweisen, höchstens dessen ordnungsgemäße Abwicklung.
-----
°l°(,,,,);
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Sehr witzig und nur theoretisch. Praktisch ist es so, dass jeder Hirni mir Werbung schickt, man mir Zettelchen ans Auto steckt, man mich sogar persönlich belästigt...alle diese Menschen haben also MEIN Einverständnis? Lächerlich...!
Praxis ist doch eher, dass jeder meine Adresse weiterverkauft. Da interessiert sich niemand für Urteile und Bestimmungen, die von irgendwelchen weltfremden Bayern beschlossen werden. Sollen die mit Gott gehen, möglichst bald und weit!
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Weltfrieden5000 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Sehr witzig und nur theoretisch. Praktisch ist es so, dass jeder Hirni mir
> Werbung schickt, man mir Zettelchen ans Auto steckt, man mich sogar
> persönlich belästigt...alle diese Menschen haben also MEIN Einverständnis?
> Lächerlich...!
Zumindest gehen sie so lange von deinem Einverständnis aus, wie ihnen keine anderen Informationen vorliegen. Gegen die Zettelchen am Auto kann man nicht mit BDSG und Einverständniserklärung vorgehen, gegen persönlich adressierte Werbung aber sehr wohl. Das ist zu Anfang ein wenig Aufwand, zahlt sich aber längerfristig aus - kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Hilfreich dabei ist bspw. auch ein Eintrag in die Robinsonliste (geht auch online).
Gegen allgemeine Werbung gibt es Aufkleber für den Briefkasten, die helfen auch sehr gut (gegen die meisten jedenfalls, denn Nichtbeachtung kann auch hier verklagt und bestraft werden - dafür braucht man aber einen Anwalt)
> Praxis ist doch eher, dass jeder meine Adresse weiterverkauft.
Leider ja. Aber solange du dich nicht wehrst (s.o.), hört keiner damit auf - ganz nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". BDSG-Verstöße können übrigens richtig teuer werden, deswegen haben die Unternehmen durchaus Interesse daran, diesbezüglich nicht unangenehm aufzufallen.
> Da interessiert sich niemand für Urteile und Bestimmungen, die von
> irgendwelchen weltfremden Bayern beschlossen werden.
Das BDSG ist nicht von bayerischen Richtern beschlossen worden, sondern geltendes bundesdeutsches Recht.
Und über das aktuelle Urteil will ich mich hier nicht auslassen...
-----
°l°(,,,,);
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 663 | letzter Beitrag 13:20 Uhr
Kommentare: 565 | letzter Beitrag 13:24 Uhr
Kommentare: 250 | letzter Beitrag 10:07 Uhr
Kommentare: 170 | letzter Beitrag 08:02 Uhr
Kommentare: 159 | letzter Beitrag 22.05. 22:15
E-Mail an news@golem.de

Eine Petition auf der Plattform des Bundestages will die DSL-Drosselungspläne der Telekom durch ein Gesetz stoppen. Sie fordert die Gleichbehandlung von Datenpaketen unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft.

Störfeuer von Sony: Kurz vor der Enthüllung der nächsten Xbox hat Sony ein Video veröffentlicht, das zumindest einen verschwommenen Blick auf das Gehäuse der Playstation 4 gewährt.

Die Smartwatch Agent wird nicht per USB, sondern drahtlos aufgeladen, wenn ihr Akku zur Neige geht. Außerdem arbeitet sie mit einem stromsparenden Prozessor, kann Apps abspielen und funktioniert mit iPhones, Android-Geräten und Windows Phone 8.

Erfolgreicher Jungfernflug für die MQ-4C Triton: Knapp anderthalb Stunden hat der erste Flug der neuen Aufklärungsdrohne der US-Marine gedauert. Sie soll künftig für Langzeitaufklärungsflüge vor allem über dem Pazifik dienen.

Gleich 15 neue Chips für Tablets und Notebooks stellt AMD vor. Darin steckt unter anderem die Jaguar-Architektur, die neue Gerätekategorien ermöglichen soll. Bei den Produktbezeichnungen hat sich einiges geändert, was nur auf den ersten Blick unübersichtlich ist.

Auf der E3 will Microsoft endlich mehr über die geplanten Spiele für die Xbox One verraten, einiges Spannende zu Spielen wie Watch Dogs und Ryse ist aber schon jetzt bekannt. Entwickler wie Rage und Black Tusk arbeiten an Spielen für die neue Konsole.