Was kriegen die Münchner Richter eigentlich in ihren Kaffee?
Wie soll man denn eine Einwilligung für etwas erhalten, wenn man nicht mal eine Mail hinschicken darf, weil diese jetzt auch als Werbung angesehen wird?
Wer denkt sich denn sowas aus? Diese Opt-In-Mails sind doch eindeutig formuliert und wer sich wegen einer (!) Mail schon im Gewerbebetrieb gestört sieht, sollte sich mal fragen, ob er überhaupt mit Emails klar kommt. Am besten so machen wie Atos Origin, Emails verteufeln und abschaffen.
Das ist ja schon so dermaßen kindisch. Wo bleibt denn da noch der gesunde Menschenverstand?
Es wäre gut, wenn solche Entscheidungen nur noch von Richtern getroffen werden, die sich mit der Materie auch auskennen, am besten aus der Praxis.
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armakuni schrieb:
> Wie soll man denn eine Einwilligung für etwas erhalten, wenn man nicht mal
> eine Mail hinschicken darf
Du irrst. Darf man.
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Laut dem Urteil nicht. Der Beklagte wurde wegen der Aktivierungsmail verurteilt.
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Naja, OLG München halt.
Waren die nicht auch Steigbügelhalter für Syndicus und Gravenreuth?
Wenn man im Golem-Archiv mit den Stichworten "internet" "urteil" und "saudumm" sucht, kommen vermutlich 90% Artikel mit dem Titel "Das OLG München hat" ...
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> Das ist ja schon so dermaßen kindisch. Wo bleibt denn da noch der gesunde
> Menschenverstand?
Das fragen Sie sich im Zusammenhang mit Abmahnungen in Deutschland immer noch?
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