Wenn man nur 1 Minute darüber nachdenkt, wird einem klar, dass ohne dieses Urteil eine Firma täglich "Bestätigungsmails" schicken kann, ohne dass man die angefordert hat.
Es ist vernünftig, dass die Anforderung von Newslettern dokumentiert werden muss.
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Die Anforderung von Newslettern wird dokumentiert und zwar durch das Bestätigen der Bestätigungsmail nach dem dbl-opt-in-Verfahren.
Hunderte Millionen Internetnutzer finden das seit Jahren richtig und nur weil einer das Verfahren nicht verstanden hat, soll es rechtswidrig sein?
Achja, inkl. Richter haben es ja 2 nicht verstanden.
#sb
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Nein, auch ohne dieses Urteil darf man jemandem jeden Tag keine Bestätigung zukommen lassen.... das wäre Nötigung.
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Ob die Klägerin das Prinzip verstanden hat kann ich nicht sagen - sie kann es ja verstanden haben und trotzdem dagegen sein oder will dem Beklagtem eins auswischen.
Aber beim Richter, da bin ich mir sicher, da ist Hopfen und Malz verlohren.
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Generell müßte die Anforderung von solchen Bestätigungsmails auch dadurch dokumentiert werden, daß IP und Timestamp des ersten Opt-In- Vorgangs geloggt werden.
Viel Platz kostet das nicht in der Datenbank, und wir wissen doch alle, wie schnell sich ein Richter durch eine IP- Adresse beeindrucken läßt.
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aktenwaelzer schrieb:
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> Wenn man nur 1 Minute darüber nachdenkt, wird einem klar, dass ohne dieses
> Urteil eine Firma täglich "Bestätigungsmails" schicken kann, ohne dass man
> die angefordert hat.
>
> Es ist vernünftig, dass die Anforderung von Newslettern dokumentiert werden
> muss.
Ja und wie? Im Urteil steht ja noch folgendes:
"Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den erforderlichen Nachweis ungeeignet."
Mit der IP-Adresse, dem einzigen Anhaltspunkt für den Werbenden, kann dieser nicht ermitteln ob der angegebene Verbraucher identisch mit dem Absender der Opt-in-Anfrage ist. Zumal in Normalfall für einen Newsletter auch nicht nach Personendaten gefragt wird und das ist aus Datenschutzsicht auch ganz gut so.
IMO hat der Richter das Prinzip nicht kapiert. Diese Aussage, dass der Nachweis ausdruckbar sein muss, verdeutlicht das nur. Dieser scheint aus einer Zeit zu kommen, zu der alles nach über Briefpost ablief.
Wie sagte Volker Pispers einst: "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand." :D
Und an die Klägerin: Ich habe auf meinem "Real-Life" Briefkasten den Hinweise "Keine Werbung" und dennoch landet verzeinzelt was drin. Das schmeiße ich dann weg und dann ist gut aber deswegen hole ich nicht gleich die Jura-Keule raus und gehe auf die Jagd.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 23.11.12 20:15 durch Nasenbaer.
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Wenn man das also im Sinne des Gerichts weiterdenkt, darf man wohl zukünftig elektronische Newsletter nur noch per Briefpost bestellen, damit der schriftliche Nachweis gegeben ist? Und das soll dann verhindern, dass sich irgendwer einen Spaß erlaubt und in meinem Namen solche Briefe verschickt? Müssen wir das Verfahren dann womöglich noch um einen Identitätsnachweis des Bestellers (incl. gerichtsfestem Verfügungsberechtigungsnachweis über die benannte Mailadresse) erweitern?
Das kann doch wohl nicht die Lösung sein......
-----
°l°(,,,,);
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knaxx schrieb:
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> Wenn man das also im Sinne des Gerichts weiterdenkt, darf man wohl
> zukünftig elektronische Newsletter nur noch per Briefpost bestellen, damit
> der schriftliche Nachweis gegeben ist? Und das soll dann verhindern, dass
> sich irgendwer einen Spaß erlaubt und in meinem Namen solche Briefe
> verschickt? Müssen wir das Verfahren dann womöglich noch um einen
> Identitätsnachweis des Bestellers (incl. gerichtsfestem
> Verfügungsberechtigungsnachweis über die benannte Mailadresse) erweitern?
>
> Das kann doch wohl nicht die Lösung sein......
Nein, es müsste etwas notariell Beglaubigtes sein. Damit sich die Jruisten die Existenz sichern. :)
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spambox schrieb:
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> Die Anforderung von Newslettern wird dokumentiert und zwar durch das
> Bestätigen der Bestätigungsmail
Dann ist es schon zu spät. Lies noch mal meinen Beitrag!
> Achja, inkl. Richter haben es ja 2 nicht verstanden.
Exkl. Richter haben es noch viel mehr nicht verstanden.
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Nasenbaer schrieb:
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> aktenwaelzer schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Wenn man nur 1 Minute darüber nachdenkt, wird einem klar, dass ohne
> dieses
> > Urteil eine Firma täglich "Bestätigungsmails" schicken kann, ohne dass
> man
> > die angefordert hat.
> >
> > Es ist vernünftig, dass die Anforderung von Newslettern dokumentiert
> werden
> > muss.
>
> Ja und wie? Im Urteil steht ja noch folgendes:
> "Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung
> tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den
> erforderlichen Nachweis ungeeignet."
Das interpretierst Du zu streng. Man sollte schon noch den beabsichtigten Zusammenhang beachten.
> Mit der IP-Adresse, dem einzigen Anhaltspunkt für den Werbenden, kann
> dieser nicht ermitteln ob der angegebene Verbraucher identisch mit dem
> Absender der Opt-in-Anfrage ist.
Das ist auch nicht nötig. Es geht hier vor allem um die Dokumentation. Diese ist durch den Beklagten offensichtlich nicht erfolgt.
> IMO hat der Richter das Prinzip nicht kapiert.
Doch, das hat er. Der Ort, wo solche simplen Sachverhalte nicht kapiert werden, sind für gewöhnlich Internetforen.
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knaxx schrieb:
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> Wenn man das also im Sinne des Gerichts weiterdenkt, darf man wohl
> zukünftig elektronische Newsletter nur noch per Briefpost bestellen
Nein. Das Gericht möchte die Anforderung von Newslettern dokumentiert sehen. Das kann durch eine simple Speicherung geschehen, was der beklagte Newsletterversender aber offensichtlich versäumt hat.-(absichtlich oder unabsichtlich)
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aktenwaelzer schrieb:
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> Wenn man nur 1 Minute darüber nachdenkt, wird einem klar, dass ohne dieses
> Urteil eine Firma täglich "Bestätigungsmails" schicken kann, ohne dass man
> die angefordert hat.
>
> Es ist vernünftig, dass die Anforderung von Newslettern dokumentiert werden
> muss.
Ist das ein Auszug aus dem sagenumwobenen, verschollen geglaubten Buch "wenn Juristen einmal mehr an der Realität vorbeischwafeln"?
Ich glaube gern, dass der Klärger in dem Fall Double-Opt-In nicht kannte und daher anfing zu klagen. Dann muss man sich aber eines fragen: Sollte wir als Gesellschaft uns wirklich von ein paar Hinterwäldlern, die die üblichsten und selbstverständlichsten Sachen nicht kennen, wirklich auf der Nase rumtanzen lassen, oder ist der Frust und Ärger dieser Leute, die ihn über übliche Errungenschaften der Zivilisation niederregnen lassen lediglich ein Zeichen dafür, dass diese Menschen (hier eben der Kläger) in der modernen Welt schlicht nicht überlebensfähig sind?
Ich hatte hier auf der Straße mal einen Streit erlebt und möchte die Worte, mit denen ich ihn damals kommentiert habe, hier nochmal anbringen.
Damals hatte ein Anwohner sich über den nahegelegenen Kindergarten aufgeregt - laute Kinder, die den Arbeitslosen den ganzen Tag lang stören. Ich sagte ihm, in freundlichem Ton, dass es ja vielleicht das beste für alle wäre, wenn er sich einfach erhängen würde.
Er fand das freilich wenig lustig (btw. im Gegensatz zu allen anderen) und es war auch eher ein lauter Gedanke als ein direkter Vorschlag, aber ganz verkehrt fand ichs nicht. Vielleicht gilt das für den Kläger hier ja auch?
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> > IMO hat der Richter das Prinzip nicht kapiert.
>
> Doch, das hat er. Der Ort, wo solche simplen Sachverhalte nicht kapiert
> werden, sind für gewöhnlich Internetforen.
+1 unglaublich wieviel Leute hier auf dem Schlauch stehen und das bei IT-News ür IT-Profis
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Die Dokumentation fehlt nicht, sie ist schlichtweg unmöglich.
Es geht darum zu beweisen ob die Aktivierungsmail, welche dazu dient die Einverständniserklärung einzuholen, vom Empfänger auch eingefordert wurde.
Und das kann man nicht, denn sie kann auch von Dritten eingefordert werden.
Der Richter verlangt, dass man für die Einverständniserklärung eine Einverständnisserklärung braucht.
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crazypsycho schrieb:
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> Die Dokumentation fehlt nicht, sie ist schlichtweg unmöglich.
> Es geht darum zu beweisen ob die Aktivierungsmail, welche dazu dient die
> Einverständniserklärung einzuholen, vom Empfänger auch eingefordert wurde.
> Und das kann man nicht, denn sie kann auch von Dritten eingefordert werden.
>
> Der Richter verlangt, dass man für die Einverständniserklärung eine
> Einverständnisserklärung braucht.
Ich verstehe das eher so das der Richtiger gerne eine Datenbank hätte die folgende Daten enthält:
Emailadresse, IP-Adresse von dem der die Emailadresse in die Newsletteranmeldung eingetragen hat.
Es geht nicht darum das der Werbende beweisen kann das der der angefordert hat die selber Person ist wie der Besitzer der Mailadresse sondern es geht darum das man den Scherzkeks identifizieren kann, der deine Emailadresse 500x in einen Newsletter eingetragen hat.
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es aber problematisch die IP zu speichern.
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Herr Lich schrieb:
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> Generell müßte die Anforderung von solchen Bestätigungsmails auch dadurch
> dokumentiert werden, daß IP und Timestamp des ersten Opt-In- Vorgangs
> geloggt werden.
>
> Viel Platz kostet das nicht in der Datenbank, und wir wissen doch alle, wie
> schnell sich ein Richter durch eine IP- Adresse beeindrucken läßt.
Großartige Idee, die Datenschutz-Fanatiker stehen schon bereit, weil IP-Adressen sind ja personenbezogene Daten.
Schließlich weiß ja jeder, wer 134.223.111.32 ist, und was der gestern zu Mittag gegessen hat.
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Nasenbaer schrieb:
> Ja und wie? Im Urteil steht ja noch folgendes:
> "Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung
> tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den
> erforderlichen Nachweis ungeeignet."
>
> IMO hat der Richter das Prinzip nicht kapiert.
Was willst du schon von einem Richter erwarten, der offenbar nicht einmal den Unterschied zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher verstanden hat?
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crazypsycho schrieb:
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> Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es aber problematisch die IP zu
> speichern.
Nicht problematisch, nicht erlaubt.
Was ist denn das für ein Richter, der das nicht weiß? Rät der etwa dem Newsletteranbieter zu gesetzeswidrigem Verhalten?
Oder meint der Richter, er kann es Internetusern allen Ernstes zumuten, eine Faxbestätigung zu schicken, dass er wirklich den Newsletter möchte (womit zwar keinesfalls bewiesen wäre, dass der Eigentümer der E-Mail-Adresse auch der Willenserklärer ist, aber Hauptsache wir haben Papier verschwendet).
Die Fax-Hersteller würde es freuen, der Beruf war in letzter Zeit sowieso schon eine brotlose Kunst ...
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Dann bestellst Du halt keine Newsletter wenn Du nicht willst daß Deine IP gespeichert wird - ich bin auch für Datensparsamkeit, aber genau deswegen abonnier ich auch nicht die Emails von jedem dahergelaufenen Hausierer. Wenn ich aber einem Anbieter so weit vertraue daß ich ihm meine Emailadresse gebe, dann hab ich wenig Probleme damit, wenn er auch meine (eh nur temporär gültige) IP bekommt.
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