stellt schnell fest dass die klägerin recht hat.
und nicht wie in den vielen kommentaren zu entnehmen ist wird nur der anfang gelesen ... also nochmal von oben und zwar komplett :-)
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Nö sie hat nicht einmal im Ansatz Recht. Der Richter hat nur Double-Opt-In nicht verstanden.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
kalleknackwurschd schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> und nicht wie in den vielen kommentaren zu entnehmen ist wird nur der
> anfang gelesen ... also nochmal von oben und zwar komplett :-)
Falsch, du hast schlicht null verstanden.
Kläger und Richter behaupten hier, dass der Angeklagte die Initialen Anmeldedaten zu speichern hat, womit sie Double-Opt-In schlicht nicht verstanden haben.
Und da hilft es auch nicht, dass jeden Tag ein neuer ankommt, der die Philosophie hinter dem Verfahren nicht schnallt.
Es geht ja gerade darum, dass im Falle von Double-Opt-In der Account nach dem Klick auf den Link in der Mail überhaupt irgendeine Gültigkeit hat.
Es ist somit absolut _positiv_ zu sehen, wenn eine Webseite eher zu wenig als zu viel speichert. Die IP wird einfach nicht gebraucht - ich sehe es eher kritisch, wenn Dinge gespeichert werden, die nicht benötigt werden.
Auch zieht das Argument nicht, Spammer könnten sonst fröhlich drauf los schicken, da bei DOI der Mail-Empfänger reagieren muss - tut er es nicht, passiert einfach nichts.
Bitte sich mal kurz mit den Ideen beschäftigen, die der Onkel Richter hier mit Wucht in die Tonne tritt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
SelfEsteem schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> kalleknackwurschd schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
>
> > und nicht wie in den vielen kommentaren zu entnehmen ist wird nur der
> > anfang gelesen ... also nochmal von oben und zwar komplett :-)
>
> Falsch, du hast schlicht null verstanden.
>
> Kläger und Richter behaupten hier, dass der Angeklagte die Initialen
> Anmeldedaten zu speichern hat, womit sie Double-Opt-In schlicht nicht
> verstanden haben.
> Und da hilft es auch nicht, dass jeden Tag ein neuer ankommt, der die
> Philosophie hinter dem Verfahren nicht schnallt.
> Es geht ja gerade darum, dass im Falle von Double-Opt-In der Account nach
> dem Klick auf den Link in der Mail überhaupt irgendeine Gültigkeit hat.
>
> Es ist somit absolut _positiv_ zu sehen, wenn eine Webseite eher zu wenig
> als zu viel speichert. Die IP wird einfach nicht gebraucht - ich sehe es
> eher kritisch, wenn Dinge gespeichert werden, die nicht benötigt werden.
>
> Auch zieht das Argument nicht, Spammer könnten sonst fröhlich drauf los
> schicken, da bei DOI der Mail-Empfänger reagieren muss - tut er es nicht,
> passiert einfach nichts.
>
> Bitte sich mal kurz mit den Ideen beschäftigen, die der Onkel Richter hier
> mit Wucht in die Tonne tritt.
Interessant, woher kommt das? Weder die Wortbestandteile "initial" noch "Anmelde" tauchen im Urteil überhaupt auf. http://openjur.de/u/566511.html
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 350 | letzter Beitrag 00:32 Uhr
Kommentare: 267 | letzter Beitrag 19.06. 15:12
Kommentare: 257 | letzter Beitrag 19.06. 23:21
Kommentare: 249 | letzter Beitrag 19.06. 19:50
Kommentare: 165 | letzter Beitrag 19.06. 20:36
E-Mail an news@golem.de

Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.

Der NSA-Whistleblower spricht über die tägliche Praxis der US-Geheimdienste und die Folgen für die Angegriffenen. Er bekräftigte, dass er von seinem NSA-Rechner aus an die elektronischen Kommunikationsdaten von jedem kommen konnte.

Golem.de hat mit iOS 7 schon einmal eine kleine Rundreise gewagt, die uns von Berlin nach Caerdydd und Bristol wieder zurück nach Berlin führte. Dabei haben wir iTunes Radio ausprobiert, uns an die neuen Farben und die Bedienung gewöhnt und neue Roaming-Daten gesehen.

Microsoft reagiert auf die Kritik am geplanten Onlinezwang für die Xbox One und rückt von seinen Plänen ab. Auch sollen Spiele wie gehabt getauscht werden können.

Muss der Betreiber einer Open-Source-Plattform jede Änderung, die die Community vornimmt, vorab auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen? Um dies zu klären, geht Appwork gegen das gerichtliche Verbot einer Downloadfunktion für geschützte Videos in JDownloader2 vor.

Der niederländische Webhoster Leaseweb soll alle Daten der Megaupload-Nutzer auf seinen Servern gelöscht haben. Kim Dotcom spricht von Verrat.