... wie man jemandem nun diese Vorsätzlichkeit nachweisen kann! Dass auch der tatsächliche Konsum strafbar sein sollte, steht hoffentlich ausser Frage. Wenn man den Konsum durch Beleg über die Browser-Historie + Cache belegen kann und das fürs verknacken reicht, ist das doch ne gute Sache. Nur wie unterscheiden zwischen Vorsätzlichkeit und Zufall?
Eins sollte jedem klar sein: Kein Konsum => kein Markt für Kipos
Also, dass es einen solchen "Markt" im Sinne von dass jemand damit Geld verdient, überhaupt gibt, da hab ich schon so meine Zweifel.
Da es aber genügend kranke auf dieser Welt gibt, die sich an Bildern misshandelter Kinder aufgeilen, wird immer ein gewisses Angebot wie auch eine gewisse Nachfrage da sein.
Vorsätzlichkeit würde ich darin sehen, dass z.B. die selbe Seite mehrfach aufgerufen wurde, dass sie gezielt über Eingabe der Seitenadresse in die Adresszeile des Browsers aufgerufen wurde, und/oder die Seite in den Lesezeichen liegt.
Im Gegensatz dazu, wenn eine Seite einmalig über z.B. ein Popup aufgerufen wurde.
Gruß
Tantalus
Tantalus schrieb:
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> Vorsätzlichkeit würde ich darin sehen, dass z.B. die selbe Seite mehrfach
> aufgerufen wurde, dass sie gezielt über Eingabe der Seitenadresse in die
> Adresszeile des Browsers aufgerufen wurde, und/oder die Seite in den
> Lesezeichen liegt.
> Im Gegensatz dazu, wenn eine Seite einmalig über z.B. ein Popup aufgerufen
> wurde.
>
> Gruß
> Tantalus
+Zustimmung+
LOLHEHE schrieb:
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> Eins sollte jedem klar sein: Kein Konsum => kein Markt für Kipos
FALSCH !
Es mag zwar einen "Markt" geben, den schätze ich allerdings für sehr gering ein.
Und zu diesen ominösen Markt haben sicher auch keine normalos Zugriff sondern sicherlich nur sorgfältig selektierte Kunden.
Und die geben ihre Sachen sicher nicht raus, da sie vermutlich kräftig dafür zahlen und sich durch eine Veröffentlichung sogar selber in Gefahr bringen.
Das heißt, der Markt durch den tatsächlich Kinder missbraucht werden findet so oder so statt und wird durch diese Urteile in keiner Weise beeinflusst.
Und der Missbrauch der an die Öffentlichkeit gelangt, wird in der Regel durch notgeile Väter begangen.
Und die machen dies so oder so.
Das dies anschließend im Internet zu sehen ist liegt einzig und alleine daran das die technischen Möglichkeiten inzwischen sehr günstig zu erwerben sind, und das wir durch die Medialisierung der Gesellschafft unbewußt das Verlangen haben der Masse etwas von uns zu präsentieren.
Selbst wenn es das Internet nicht gäbe, würden diese Väter (ach, Mütter soll es ja auch noch geben) tun was sie tun.
Nur würde davon keiner etwas mitbekommen.
Was machen diese Gesetze nun besser ?
Sind wir dadurch eine modernere und bessere und moralischere Gesellschaft ?
Tantalus schrieb:
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> Vorsätzlichkeit würde ich darin sehen, dass z.B. die selbe Seite mehrfach
> aufgerufen wurde, dass sie gezielt über Eingabe der Seitenadresse in die
> Adresszeile des Browsers aufgerufen wurde, und/oder die Seite in den
> Lesezeichen liegt.
> Im Gegensatz dazu, wenn eine Seite einmalig über z.B. ein Popup aufgerufen
> wurde.
Oeh, und das unterscheidet man von außen oder im Nachhinein exakt wie? Also ob der Kram via Browserzeile eingegeben wurde oder ein Popup oder sonstwas war? Auch die Frage, wie oft so ein Bild wohl aufgerufen wurde, ist kein klares Kriterium. Es hindert mich doch niemand, jemandem etwas unterzumogeln, dass ihm ungesehen Traffic beschert, zig mal bestimmte KiPo-Seiten aufruft und diese dann huebsch gen Cache entsorgt? Dafuer muss doch nun wirklich niemand mehr gruebeln, fuer sowas gibts Klickbaukaesten ...
Die sich aber im Normalfall nicht abschalten, wenn der Rechner polizeilich durchsucht wird...
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