Dann reicht es zukünftig, sein Wlan nicht zu verschlüsseln. Oder in einem Mehrpersonenhaushalt zu leben. Und dann hat man Dank dem Amtsgericht Mainz einen Freibrief zum Musikklauen. <i>Ganz toll!</>
Du hast das Urteil nicht verstanden!
Ich habe das aber auch so verstanden. Das würde doch heißen: Man lebt in einer WG schafft sich einen gemeinsamen PC an von dem alle runterladen und fertig?! wtf
Erklär mir wie ich das Urteil richtig zu verstehen habe
unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht nicht verstanden? strafrecht muss "stärker" nachgewiesen werden als beim zivilrecht
Omgomg schrieb:
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> Dann reicht es zukünftig, sein Wlan nicht zu verschlüsseln. Oder in einem
> Mehrpersonenhaushalt zu leben. Und dann hat man Dank dem Amtsgericht Mainz
> einen Freibrief zum Musikklauen. Ganz toll!</>
11. ja ganz tolll, wenn Kunst und Kultur dem Zweck und nicht dem Mittel dienen, oder was hat Mozart von der GEMA bekommen? Oder Goethe von "VG Wort-und-Schrift?
Nichts, und hat zum Besten gereicht, was es in unserem Kulturkreis bis Dato gab.
Über 100 Jahre nach dem Beginn des Urheberrechts fehlt jeder Beweis, dass wir so bessere Kunst bekommen würden. Also Toll!
Toll für die Verwerter, evtl. hat ja noch mehr Brennwert so.....
2. Das Gericht ist ein Strafgericht, in dubio pro res. Wenn nicht gefällt, such dir ne Diktatur oder so ein Mischmasch wie den Iran. Da gilt auch im Strafrecht das Glaubensmerheitsrecht, wer mehr glaubt hat mehr Recht.
-M
Omgomg schrieb:
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> Dann reicht es zukünftig, sein Wlan nicht zu verschlüsseln. Oder in einem
> Mehrpersonenhaushalt zu leben. Und dann hat man Dank dem Amtsgericht Mainz
> einen Freibrief zum Musikklauen. Ganz toll!</>
Also ich finde es immer noch schön das man für eine verurteilung noch beweise braucht. Egal um was für ein verbrechen es geht. Da bin ich froh das wir hier kein amiland haben.
DinoDino schrieb:
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> Omgomg schrieb:
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> > Dann reicht es zukünftig, sein Wlan nicht zu verschlüsseln. Oder in
> einem
> > Mehrpersonenhaushalt zu leben. Und dann hat man Dank dem Amtsgericht
> Mainz
> > einen Freibrief zum Musikklauen. Ganz toll!</>
>
> Also ich finde es immer noch schön das man für eine verurteilung noch
> beweise braucht. Egal um was für ein verbrechen es geht. Da bin ich froh
> das wir hier kein amiland haben.
Das in Amerika waren zum größten Teil auch Anklagen vor einem Zivilgericht. Zivilrecht != Strafrecht.
Und wenn die Musikmafia vor dem Strafgericht erfolg hatte, dann sind die Besitzer der beschlagnahmten PCs selber Schuld. Wer seinen PC nicht verschlüsselt muss halt auch für die gefundenen Beweise gerade stehen.
Wer Artikel lesen kann ist klar im Vorteil :-P

Ist ja auch beim Telefon so! Wenn mein Telefon für eine Erpressung verwendet wird, gehe ich nicht ins Gefängnis dafüR!
Oder aollte ich sagen: Noch nicht!
(X) Der Autor hat den oben genannten Artikel nicht kapiert
( ) Der Autor hat den oben genannten Artikel kapiert, kann ihn aber nicht sinnvoll umsetzen.
( ) Der Autor kann gar keine Artikel lesen
Strafrechtlich freigesprochen zu werden heisst nicht, das nicht eine Zivilklage folgt die den vollen Schadensersatz nach sich zieht.
Im Zivilprozess reicht der Anschlussinhaber und der Schadensersatz dürfte die 1500Euro bei 3000+ Dateien bei weitem übersteigen.
Musikfirmen nutzen die Strafrechtliche Klage um an die Anschrift zu gelangen um ihre eigenen Zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Dies ist eine Misswirtschaft die so nicht gelten solle.
[X] Artikel nicht verstanden
[X] Keine Ahnung vom Rechtsstaat
[X] Meinung aus der BILD
[X] Eifriger Drang, sich unbedingt mitzuteilen.
Omgomg schrieb:
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> Dann reicht es zukünftig, sein Wlan nicht zu verschlüsseln. Oder in einem
> Mehrpersonenhaushalt zu leben. Und dann hat man Dank dem Amtsgericht Mainz
> einen Freibrief zum Musikklauen. Ganz toll!</>
Nicht ganz. Im (strengeren) Strafrecht geht diese Entscheidung in Ordnung. Im Zivilrecht haftet man aber auch für ein Organisationsverschulden.
MfG
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.(FH)
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